1808 Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. Kraftübertragungswerke Rheinfelden, Sitz in Rheinfelden (Baden). Gegründet 31./10. 1894; eingetr. zu Säckingen 28./12. 1894. Zweck: 1) Erwerb u. Ausnutzung der dem Ausschuss der Ges. für Nutzbarmachung der Wasserkräfte des Rheins bei Rheinfelden, vertreten durch Nationalrat Oberst Olivier Zschokke in Aarau, erteilten Grossherz. Badischen Genehmigung zur Anlage von Wasser- werken bei Rheinfelden vom 2./5. 1894 und der demselben erteilten neuen grundsätzlichen Bewilligung des Regierungsrates des Kantons Aargau für Erstellung einer Wasserwerkanlage bei Rheinfelden vom 21./4. 1894, 2) Erwerb u. Ausnutzung der Vorarbeiten, welche die Ges. für Nutzbarmachung der Wasserkräfte des Rheins für eine auf Ausnutzung der Wasser- kräfte des Rheins bei Rheinfelden gerichtete Kraftübertragungsanlage angefertigt hat, 3) Er. richtung, Erwerb, Betrieb, Veräusserung u. Verpachtung von Wasserwerks- und Kraftüber- tragungsanlagen aller Art, 4) Erwerb von Grundstücken, Gerechtigkeiten u. Anlagen aller Art, welche den zu 1–3 gedachten Zwecken dienen. Die Ges. hat im J. 1894 eine Konzession zum Bau u. Betrieb eines Wasserwerks durch Ausnutzung des Gefälles und der Wassermenge des Rheines in der Strecke zwischen dem sogen. Beuggersee und dem Theodorshof bei Rheinfelden erworben. Die Ges. ist verpflichtet, von den in Rheinfelden nutzbar gemachten Wasserkräften des Rheins die ihr ständig, auch bei dem niedrigsten Wasserstande, zur Verfügung stehenden zur einen Hälfte für Anlagen im badischen Staatsgebiete, zur andern Hälfte für Anlagen im schweizerischen Staatsgebiete, davon mindestens /10 im Kanton Aargau, zu verwenden, vorausgesetzt, dass Nachfrage dafür besteht. Die bei höherem Wasserstande zu erzielenden Wasserkräfte sind ausschliesslich im Badischen Staatsgebiet abzusetzen. Die Badische u. die Aargauische Regierung sind berechtigt, mangels Verwertung in der Nähe die Hinüberleitung der in ihrem Gebiete abzusetzenden Kräfte in ihre benachbarten Industriegebiete oder in andere Orte, wo ein öffentliches Interesse dafür vorhanden ist, zu fordern. Die Konzess. ist in Baden zeitlich nicht beschränkt, in der Schweiz ist sie auf 90 Jahre von der im Jan. 1898 er- olg ten Betriebseröffnung ab erteilt. Sie kann von der zuständigen Badischen Behörde nach den im Badischen Wassergesetz, Artikel 2, bezeichneten Voraussetzungen aus dringenden Gründen des öffentlichen Interesses nach vorherigem Einvernehmen mit den schweizerisch. Behörden widerrufen oder eingeschränkt werden. Die Baulichkeiten der Ges. sind unter Innehaltung der in den Konzessionen vorgeschriebenen Bedingungen unter ständiger Auf- sicht der badischen u. schweizerischen Regierungsbehörden ausgeführt worden und bestehen zur Zeit, soweit es das Wasserwerk oberhalb Rheinfelden anbetrifft, aus folgenden Haupt- anlagen: Stauwehr quer durch den Rhein, Oberwasserkanal, 1 km lang, Motorgebäude mit Turbinenanlage u. Generatorenstation (20 Masch. zu je 840 Ps), Dampfreserveanlage mit 1 Dampfturbine von zus. ca. 3200 PS. Leistung, Starkstromleitungsnetz, 247 km Tracé- länge, wovon 75 km unterirdisch, ferner 30 Sekundärleitungsnetze, 69 Transformatoren- stationen mit 134 Transformatoren. Die Ges. besitzt ausserdem folgende Liegenschaften 1. Das schweizerische Industriegelände mit einem Flächeninhalt von 37 660 qm, welches ult. 1922 mit M. 24 829 zu Buche stand. 2. Das badische Industriegelände in Badisch- Rheinfelden und Wyhlen. Es ist durch Herstellung von Industrieanschlussgleisen, durch Anlage von Strassen usw. für industrielle Niederlassungen und für Wohnungsbauten her- gerichtet worden. Sein Flächeninhalt betrug 653 938 qm, wovon inzwischen Verkäufe statt- fanden, Buchwert M. 501 988. Die in der Rheinfelder Wasserwerkanlage erzeugte elektrische Energie ist vollständig abgesetzt. Schon bei der Betriebseröffnung wurde die Hälfte der vorhandenen 20 Turbinen auf die ganze Dauer der Konzess. an die beiden elektrochemischen Firmen „Aluminium- Industrie-Akt.-Ges.“ u. Elektrochemische Werke Rheinfelden“ pachtweise überlassen. Diese beiden Firmen leisten zus. jährlich eine Zahlung von M. 10 000, welche als Abschreibung auf dem Wasserwerkanlage-Kto Rheinfelden verwendet werden. Im übrigen erfolgt die Abgabe des elektr. Stromes in den weitverzweigten Leitungsnetzen der Ges., und zwar teils direkt an die Abonnenten, teils durch Lieferung des elektrischen Stromes an Verwertungsgenossen- schaften u. Gesellschaften. Vom gegenwärtigen Gesamtanschlusswert entfallen rund 60 % auf die eigenen Leitungsnetze der Ges. u. 40 % auf die Abonnenten der verschiedenel Stromverwert.-Ges. u. Genossenschaften. Die Ges. hat, um die Stromabgabe noch weiter auszudehnen „die hierfür nötige elektr. Energie in einem neuen grossen Wasserwerk bei Augst-Wyhlen beschafft. Sie hat zu diesem Zwecke gemeinsam mit der Reg. des Kantons Basel-Stadt unterm 26./2. 1908 die Bewilligung zur Ausführung einer derartigen neuen Wasserwerkanlage in Form von Konz. von der Badischen Regierung, des Kantons Aargau u. des Kantons Basel-Land erhalten. Nach diesen Konz. ist der Ges. gemeinsam mit dem Kanton Basel-Stadt be- willigt, behufs Ausnützung des Gefälles u. der Wassermenge des Rheines zwischen Rhein- felden u. Augst-Wyhlen ein Stauwehr dquer durch den Rhein mit zwei parallelen Turbinen- anlagen an den beiden Ufern des Stromes auszuführen. Jede der zwei genannten Turbinen. anlagen ermöglicht die Ausnützung von 15 000 PS. Die Konz. für diese neue Wasserwerkanlage bei Augst-Wyhlen sind von den drei Regierungen auf die Dauer von 80 Jahren erteilt. Nach Ablauf dieser Konz.-Dauer soll zunächst eine Verständigung wegen weiterer Verwert. der Wasserkräfte zwischen den konz. Reg. herbeigeführt werden. In erster Reihe soll die