1818 Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. Direktion: Kaufm. Hugo Borst, Hermann Fellmeth, Ing. Otte Heins, Ing. Carl Martell Wild, Kaufm. Ernst Ulmer, Ing. Max Rall; Stellv. Kaufm. Guido Gutmann, Ing. Richard Hochstetter, Emil Kirchdörfer, Dr. E. Rassbach. Aufsichtsrat: Vors. Dr.-Ing. Robert Bosch, Stellv. Rechtsanwalt Dr. Paul Scheuing, Hans Walz, Fabrikant Jul. Faber, Stuttgart. Neckar-Akt-Ges. in Stuttgart. Gegründet: Unter Mitwirkung des Reichs sowie der Länder Württemberg, Baden u. Hessen ist der Gesellschaftsvertrag am 1., 21./6. u. 2./7. 1921 festgestellt u. die Ges. am 5./11. 1921 errichtet u. am 12/11. 1921 in das Handelsreg des Amntsger. Stuttgart-Stadt eingetragen worden. Zweck: Ausbau des Neckars von Mannheim bis Plochingen (23 km oberh. Stuttgart) als Teil der Neckar-Donau-Grossschiffahrtsstrasse von 200 km Länge, sowie Bau u. Betrieb von Wasserkraftwerken an der Neckarwasserstrasse. Die Ges ist berechtigt, sich an ähnl. Unternehm., insbes. dem Bau u. Betrieb von Ergänzungskraftwerken, zu beteiligen sowie überhaupt alle Geschäfte zu betreiben, die zur Erreich. oder Förder. der Gesellschaftszwecke dienlich erscheinen. In einem mit dem Reich u. den Ländern Württemberg, Baden u. Hessen abgeschlossenen Vertrag haben sich diese verpflichtet, der Ges. das Recht zur Aus- nutzung der Wasserkräfte des Neckars zwischen Mannheim u. Plochingen u. zum Bau u. Betrieb der hierfür bestimmten Wasserkraftwerke auf die Dauer von 100 Jahren, gerechnet vom 1./1. 1935 bis 31./12. 2034 zu verschaffen, wogegen die Ges. die Verpflicht. übernommen hat, den Neckar auf derselben Strecke zu einer Grossschiffahrtsstrasse für Schiffe von 1200 t Tragfähigkeit auszubauen u. zwar unter Übertrag. der Entwurfsbearbeit. u. Ausführ. an die im Jahre 1920 als Reichsbehörde ins Leben gerufene Neckarbaudirektion. Durch das von der Neckar-Akt.-Ges. übernommene Werk wird ein von Mannheim bis Plochingen (23 km oberh- Stuttgart) führender Grossschiffahrtsweg von 200 km Länge geschaffen, durch den die württemberg. Fertigindustrie ihren Bedarf an Rohstoffen von dem Erzeugungsort ohne Umladung ins Herz des Landes leiten u. ihre Fertigfabrik. wiederum ohne Umladung bis zu den Seehäfen wird befördern können. Das Unternehmen wird die Grundlage schaffen für eine Verbind. von Rhein, Neckar u. Donau u. damit eine unmittelbare Verbind. von Westeuropa mit den Donauländern auf dem Wasserweg herstellen. Das Bauprogramm sieht die Erstellung von 26 Wasserkraftwerken vor. Zunächst sollen diejenig. Werke ausgeführt werden, bei denen sich beim geringsten Aufwand der höchste Gewinn an Kraft erzielen lässt u. durch deren Läge eine hochwertige Verwend. des Stroms u., auch bei den heutigen Baukosten, die Rentabilität gesichert ist. Es sind dies Zwei Werke auf der obersten Strecke bis Ludwigsburg, zwei Werke zwischen Ludwigsburg u. der württemberg.-bad. Landesgrenze u. zwei Werke auf badischem Gebiet zwischen Mannheim u. Heidelberg. Um die ration. Verwert. der von der Neckar-Akt.-Ges. erzeugten Strommenge herbeizuführen, sollen die Wasserkraftwerke der Ges. unter sich verbund. u. an die Leitungsnetze der Industriegebiete Mannheim, Heilbronn u. Stuttgart-Esslingen angeschlossen werden. Hierdurch wird eine grosszüg. Ausnützung der Hauptwasserkräfte Süd westdeutsch. lands erreicht. Das Reich wird die einzeln. Kanalstrecken nach Fertigstellung übernehmen u. sodann die Kosten für den Betrieb u. die Unterhalt. der Schiffahrtsanlagen tragen. Dagegen erhält die Neckar-Akt.-Ges. vom Reich u. den Uferstaaten für 100 Jahre das Recht zur Aus- nutzung der von ihr ausgebaut. Wasserkräfte. Nach Ablauf dieser Zeit gehen die Wasser- kraftwerke unentgeltlich auf das Reich über. Das Bauprogramm sieht die Herstellung der gesamten Anlage, u. zwar sowohl der Schiffahrtsstrasse als der Kraftwerke, innerhalb eines Zeitraumes von etwa zwölf Jahren vor. Die Neckarbaudirektion hatte schon im Aug. 1920 im Auftrag u. für Rechn. des Reichs mit Grabarbeiten an je einer Teilstrecke der Seiten- kanäle für die Staustufen Neckarsulm u. Horkheim bei Heilbronn, einige Monate darauf an den Seitenkanälen zwischen Mannheim u. Heidelberg begonnnen. Diese ersten Arbeiten wurden zur Unterbring. möglichst vieler Erwerbslos. inl Handbetrieb ausgeführt u. an kleinere Unternehmer übertragen. Nach Gründ. der Neckar-Akt.-Ges. ging man zum Grossbetrieb mit den leistungsfähigsten Maschinenanlagen über. Ausserdem waren zwischen Stuttgart- Cannstatt u. Esslingen schon bald nach Kriegsende die Arbeiten für die längst geplanten Neckarverleg bei Untertürkheim durch die Stadtgemeinde Stuttgart u. bei Obertürkheim- Mettingen durch die württembeig. Flussbauverwalt. in Angriff genommen. Da diese Bauten Teile des Gesamtplans für die Neckarkanalisierung bilden, hatte die Neckarbaudirektion alsbald nach ihrer Erricht. ihre Fortführ. auf Grund besonderer Vereinbarungen zwischen dem Reich u. den beteiligten Verwalt. unter Einführ- des Maschinen etriebs übernommen. In seiner ersten Sitzung im Nov. 1921 hat der Bauausschuss des A.-R. als ersten Bau- abschnitt des Bauprogramms für die Neckarkanalisier. die planmäss. Ausführ. der bereits begonnenen Staustufen adenburg u. Wieblingen, Neckarsulm u. Horkheim für Gross- schiffahrt u. Wasserkraftnutz. sowie der Staustufe Oberesslingen zunächst als Wasserkraft- anlage u. ausserdem die Fortführ. der Bauarbeiten für die Neckarverleg. bei Untertürkheim u. Obertürkheim, endgültig gutgeheissen, zu welch letzteren von der Eisenbahn-Gen-Dir. Stuttgart, der Stadtgemeinde Stuttgart u. der württemberg. Staatsstrassenverwalt. namhafte Beiträge geleistet werden. Ausserdem wurde der Bau des Kraftwerks Pfauhausen oberhalb Plochingen –— ausserhalb der am 1./4. 1921 verfassungsgemäss auf das Reich übergegangenen