Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und HEilfsgeschäfte. 1819 Neckarstrecke – empfohlen. Mit dem Ausbau der in Angriff genommenen Bauten werden von der 200 km langen Gesamtstrecke rd. 60 km für die 1200 t-Schiffahrtsstrasse fertiggestellt bzw. vorbereitet u. von dem nach der Denkschrift des Reichsverkehrsminist. vom Jahre 1920 durch die Neckarkanalisier. im Jahresdurchschnitt zu erzielenden Gesamtkraftgewinn mit zus. 58 840 PS. oder jährl. 350 000 000 KW-Stunden r1d. 20 000 PS. oder 125 000 000 KW- Stunden jährlich gewonnen werden. In der Neckar-Akt.-Ges. ist das für die Gewinnung wie für die Verteilung elektrischer Kraft über ein weites gewerbereiches Gebiet Südwest- deutschlands bedeutsamste Unternehmen geschaffen, doppelt bedeutsam in einer Zeit, in der die Schwierigkeiten der Kohlenversorgung ernste wirtschaftliche und sonstige Nachteile verursachen. Nach dem vollständigen Ausbau aller Werksanlagen stellt sich die Neckar-A.-G. als ein umfassendes hydro-elektr. Unternehmen dar. In der G.-V. vom 12./6. 1922 wurde genehmigt, dass die Neckar-A.-G. an einer Erhöh. des A.-K. der Grosskraftwerke Mannheim A.-G. bis zu M. 120 000 000 wie bisher sich mit 22 % beteiligt, ferner dass die Neckar-A.-G. an der Betriebsgemeinschaft mit dem Elektrizitätswerk Heilbronn u. dem Württemberg. Portlandzementwerk zu Lauffen in Form einer G. m. b. H. mit einer Stamm- einlage von M. 800 000 sich beteiligt, sodann eine Beteil. an der Grosskraftwerk Württem- berg A.-G. in Heilbronn u. der Württemberg. Landes Elektr.-Ges. m. b. H. in Stuttgart, doch soll hierüber die endgültige Beschlussfass. dem Elektrizitäts- u. Finanzausschuss des A.-R. überlassen werden. Die Ges. hat im 2. Geschäftsj. 1922 das Bauprogramm zunächst fortgesetzt, das aber gegen Ende des Jahres infolge starker Geldentwertung eine wesentl. Einschränkung erfahren musste, wodurch die Bauarbeiten an den Staustufen Ladenburg, Horkheim u. Oberesslingen stillgelegt wurden. Die Mittel zur Fortsetz. dieser Arbeiten sollen durch Vollendung u. Inbetriebsetzung der Kraftwerke Wieblingen (Heidelberg) u. Neckarsulm gewonnen werden. Die G.-V. v. 8./5. 1923 sollte auch Beschluss fassen über eine weitere Beteiligung an der Erhöh. des A.-K. der Grosskraftwerke Mannheim A.-G., an dem die Ges. zunächst bisher mit 22 % beteiligt ist. Kapital: M. 3 160 000 000 in 104 Nam.-Akt. der Gruppe C à M. 25 000 000 u. 560 000 Aktien à M. 1000. Urspr M. 300 000 000, zerfallend in zwei Gattungen: 1. 240 000 Aktien Gruppe A, von denen 160 000 vom Reich, vom Land Württemberg u. von württembergischen Amts- körperschaften u. Gemeinden übern. worden sind; 2. 60 000 Aktien Gruppe B, von denen 17 500 vom Land Baden, 2500 vom Land Hessen oder von öffentlich-rechtl. Kör perschaften dieser Länder, der Rest von sonstigen Zeichnern übern. worden sind. Es waren zunächst nur 25 % eingezahlt. Die Aktionäre wurden am 21./1. 1922 aufgefordert, die restl. 40 % zum 1./2. 1922 u. weitere 35 % zum 1./4. 1922 einzuzahlen. Die Ges. gewährt während der Bauzeit 6 Jahre lang von der Einzahl. ab Bauzinsen in Höhe von 5 %. Die Beträge, die als Bau- zinsen bzw. Div. auf die Aktien Gruppe A entfallen würden, fliessen jeweils 10 Jahre lang von einer Einzahlung auf das A.-K. ab einer Rücklage zu, die zur Verfügung der Ges. steht u. in erster Linie zur Verbilligung des Preises für die von der Ges. aus den Wasser- des Neckars gewonnene elektrische Arbeit zu dienen hat. Weiter erhöht lt. G.-V. .12./6. 1922 um M. 260 000 000 (also auf M. 560 000 000) in 260 000 Aktien à M. 1000, übern. vom Reich u. von den Ländern Württemberg, Baden u. Hessen. Lt. G.-V. v. 1923 wurde entgegen dem ursprüngl. Vorschlag auf Erhöh. des A.-K. um M. 520 000 000 eine solche um M. 2 600 000 000 auf M. 3 160 000 000 u. zwar durch Ausgabe von 104 Stück Nam.-Akt. der Gruppe C zu M. 25 000 000 beschlossen. Die neuen Aktien werden zum Nennwert aus- schliesslich vom Reich u. den Ländern unter Verzicht auf die Bauzinsen übernommen, vor- behaltlich der endgültigen Genehmig. durch die Volksvertretungen. Weiter ermächtigte die G.-V. den Finanzausschuss des A.-R. zur Beschlussfassung über die Ausgabe von weiteren Teilschuldverschreib. bis zum Höchstbetrag von 8 000 000 Goldmark in dem Sinne, dass der Finanzausschuss berechtigt ist, selbständig zu entscheiden, ob, zu welchem Zeitpunkt, in welcher Höhe innerhalb des bezeichneten Rahmens, in welcher Währung u. zu welchen Bedingungen Teilschuldverschr. ausgegeben werden. Neckar-Anleihe: I. Begebung: 1. M. 375 000 000 in 5 % Teilschuldverschreib. v. 1921, lt. minister. Genehmig. v. 1921, rückzahlbar zu 100 %. Infolge der ausserordentlich stark ein- gelaufenen Anmeldungen war das Endergebnis so reichlich, dass die Ges. um die Zuteil. der verlangten Beträge zu ermöglichen, mit Genehmig. der zuständigen Stellen sich entschlossen hat, an Stelle der anfangs vorgesehenen M 350 000 000 einschl. Schuldschein- darlehen einen Betrag von insgesamt M. 450 000 000 aufzunehmen Nachdem dieser Betrag erreicht war, wurde die Zeichnung geschlossen. Stücke à M. 20 000, 10 000, 5000, 1000 u. 500. Zs. 1./2. u. 1./8. Tilg. ab 1927 in spät. 37 Jahren durch jährl. Auslos. von 1 % des urspr. Anleihe-Betrags u. ersp. Zs. auf 1/2.; ab 1927 verstärkte Tilg. oder Totalkündig. mit 3 monatl. Frist vorbehalten. Sicherheit: Für die Teilschuldverschreib. haftet das ges. Ver- mögen der Neckar-Akt.-Ges. Ausserdem werden die Teilschuldverschreib. durch Eintrag. einer Sicherheitshypothek mit erstem Rang auf sämtl. Kraftwerke, welche die Ges. erstellen wird, jeweils nach Ausbau des einzelnen Werks sichergestellt werden. Endlich hat das Reich sowie die Länder Württemberg, Baden u. Hessen für die Teilschuldverschreih. u. zwar sowohl für das Kap. wie für die Zs. die Garantie übern. Die Schuldverschreib. sind sonach gemäss § 1807 BGB im ganzen Deutschen Reich zur Anleg. von Mündelgeld geeignet. Die Ges. darf später ausgegeb. Teilschuldverschreib. keine besser. Rechte einräumen; es ist höchst. eine Gleichstell. solcher Schuldverschreib. mit den jetzt ausgegeb. gestattet, wobei eine Ausdehn. der Sicher.-Hypothek mit gleichem Rang auf später ausgegeb. Teilschuldver-