3094 Gesellschaften für Gas, Petroleum ete. nach Gaswerk Eickel. Ausserdem ist die Ges. Eigentümerin einer an die Tochterges. Akt.-Ges. Vulkan verpachteten Fabrikationswerkstatt in Köln-Ehrenfeld u. eines zurzeit vermieteten Geschäftshauses in Köln. Nach Ablauf der Verträge bleibt der Ges. in 11 Gemeinden das dauernde unbeschränkte, aber nicht mehr ausschliessliche Recht zur Gaslieferung. In 19 Fällen sind die Gemeinden nach Ablauf der Verträge zum Erwerb der auf ihren Gebieten liegenden Werke u. Anlagen berechtigt, zum Teil verpflichtet. Der Erwerb erfolgt in einer Gemeinde zum Teil unentgeltlich, in 9 Gemeinden zu einem aus dem Durchschnitt von Sach- u. Nutzwert festzu- stellenden Preise, in einer Gemeinde nach Massgabe des Nutzwertes. In 3 Gemeinden soll der Kaufpreis durch Sachverständige, in zwei Gemeinden durch freie Vereinbarung festgesetzt werden. Bei Nichtankauf der Werke läuft der Vertrag in 6 Gemeinden auf jeweils fünf oder zehn Jahre weiter. In 9 Gemeinden ist im Falle des Nichtankaufs der Werke oder wenn die betreffenden Gemeinden nicht auch weiterhin das von ihr benötigte Gas von der Ges. beziehen, der Ges. das Recht auf Gasversorgung im freien Wettbewerb zugesichert. Auf Grund der Verordnung über die schiedsgerichtliche Erhöhung von Preisen bei der Lieferung von elektrischer Arbeit, Gas u. Leitungswasser vom 1./2. 1919 ist es möglich ge- wesen, die laufenden Verträge den gestiegenen Produktionskosten, insbes. den erhöhten Kohlenpreisen derart anzupassen, dass die Lebensfähigkeit der Gaswerke u. eine gewisse Stetigkeit ihrer Erträgnisse gewährleistet erscheint. Mit Ausnahme der Gaszentrale Nieder- schlesien, die ihr Gas von der konsol. Fuchsgrube bezieht, u. der Werke in Horchheim u. Vallendar, die ihr Gas von der Stadt Koblenz erhalten, erzeugen die Werke der Ges. das von ihnen gelieferte Gas selbst. Soweit die Ges. das von ihr gelieferte Gas nicht selbst erzeugt, sind ihre Versorg.-Verträge den jeweiligen Liefer.-Verträgen angepasst; insbes. ist die konsol. Fuchsgrube auf, Verlangen der Ges. verpflichtet, ihr bis zum Jahre 1961 Gas zu liefern. Wegen des Gaswerks in Kronstadt in Russland schweben Entschädig.-Ansprüche der Ges. gegen das Reich. In den in Deutschland gelegenen Werken der Ges. werden zurzeit insges. 100 Angestellte u. durchschnittl. 320 Arb. beschäftigt. Kapital: M. 100 000 000 in 90000 St.-Akt. u. 10 000 Vorz.-Akt. à M. 1000. Urpr. M. 100 000, erhöht lt. G.-V. v. 15./6. 1887 um M. 250 000, lt. G.-V. v. 28./3. 1888 um M. 650 000, lt. G.-V. v. 30./6. 1890 um M. 500 000, lt. G.-V. v. 29./6. 1893 um M. 500 000, lt. G.-V. v. 29./6. 1896 um M. 500 000 u. lt. G.-V. v. 29./6. 1898 um M. 3 000 000. Die G.-V. v. 21./5. 1901 beschl. weitere Erhöh. um M. 2 500 000. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 29./5. 1920 um M. 4 000 000 in 4000 Vorz.- Akt. à M. 1000, ausgestattet mit 6 % Vorz.-Div. ab 1./1. 1920 u. Nachzahl.-Anspruch, übern- von der Deutschen Bank zu 107 %, angeboten den St.-Aktion. im Verh. 2: 1 bis 31./7. 1920 zu 112 % zuzügl. 6 % Stückzs. ab 1./1. 1920. Die bestehenden Vorz.-Aktien sind lt. G.-V. v. 23./2. 1922 in St.-Aktien mit Div.-Ber. ab 1./1. 1922 umgewandelt. Weiter erhöht lt. gleicher G.-V. um M. 14 000 000 in 14 000 St.-Akt. à M. 1000 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1922, übern. von einem Konsort. (Deutsche Bank, Berlin) M. 10 000 000, davon 4000 St.-Akt. den bisher. Vorz.- Aktionären im Verhältnis 1: 1 u. 4000 St.-Akt. den bisherigen St.-Aktionären im Verhältnis 2: 1 zu 227 % angeb. Weitere M. 4 000 000 St.-Akt. sind zu 227 % an die Elektrische Licht- u. Kraftanlagen A.-G. zwecks Abgabe an die mit der Ges. in Verbind. stehenden Gemeinden bis zu M. 3 000 000 begeben. Die übrigen M. 2 000 000 wurden für Rechnung der Ges. unter Gewinnbeteiligung des Konsort. verwertet. Lt. gleicher G.-V. erhöht um M. 10 000 000 in Vorz.-Akt., die mit 6 % (Max.) Vorz.-Div., Nachzahl.-Anspruch u. einfachem Stimmrecht aus- gestattet sind; im Falle der Liquid. der Ges. vorab rückzahlbar mit 112 %. Die Durchführ. dieser Kap.-Erhöh. ist bis auf weiteres nicht beabsichtigt. Nochmals erhöht lt. G.-V. v. 15./5. 1923 um M. 64 000 000 (also auf M. 100 000 000) in 64 000 St.-Akt. zu M. 1000, div.-ber. ab 1./1. 1923, übern. zu pari von einem Konsort., anzubieten M. 52 000 000 den Besitzern alter St.-Akt. zu 2500 % (2: 1). Fernere M. 3 000 000 hat das Konsort. zur Verfüg. der Ver- walt. zu halten u. die restl. M. 9 000 000 im Interesse der Ges. bestmöglichst zu verwerten. Den M. 10 000 000 Vorzugsaktien, die bisher nur ein einfaches Stimmrecht hatten, wurde ein 6faches Stimmrecht verliehen, das erhöhte Stimmrecht aber auf die bekannten 3, von der Kapitalverkehrssteuer befreiten Fälle beschränkt. Anleihen: I. M. 5 000 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. von 1900, rückzahlbar zu 103 %, 5000 Stücke à M. 1000, auf Namen der Berg. Mark. Bank in Elberfeld u. durch Blanko- indoss. übertragbar. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. ab 1905 in längstens 33 Jahren durch jährl. Ausl. am 1./3. auf 1./10.; die Ges. hat das Recht, die Tilg. jederzeit zu verstärken oder den ganzen Anleiherest zur Rückzahl. zu bringen. Eine besondere hypothek. Sicherheit erhielt die Anleihe nicht, sodass ihre Inhaber keine besseren Rechte auf das Vermögen der Ges. besitzen, wie alle übrigen Gläubiger; dagegen darf die Ges. bis zur völligen Rückzahl. der Anleihe keine anderweite Anleihe mit irgendwelchem Vorrecht aufnehmen, auch darf sie gleichber. Anleihen nur bis zur Höhe des A.-K. kontrahieren. Verj. der Coup. u. Stücke nach gesetzl. Frist. Zahlst. wie bei Div.-Scheinen. Noch in Umlauf Ende 1921 M. 3 232 000. Kurs in Berlin Ende 1913–1922: 83.75, 81.50*, –, 82, –, 85*, 90.25, 90.50, 94, – %. Gekündigt zum 1./10.1924. II. M. 6 000 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. lt. Beschluss des A.-R. v. 30./4. 1920, rückz. zu 103 %. Stücke à M. 1000, lautend auf den Namen der Deutschen Bank in Berlin oder deren Order u. durch Indoss. übertragbar. Zs. 1./5. u. 1./T1. Tilg. ab 1./11. 1923 bis spät. Nov. 1943 durch jährl. Auslos. oder freihänd. Rückkauf, im Juli auf Nov.; ab 1./11. 1923 verstärkte Tilg. oder Totalkünd. mit dreimonatl. Frist vorbehalten. Bis zur Einlös. dieser Teilschuldverschreib. verpflichtet sich die Schuldnerin zur Sicherheit für anderweite Ver- pflicht., insbesondere neu auszugeb. Teilschuldverschr. ihren gegenwärt. Grundbesitz nicht