Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschatten. 3783 Reeder Philipp van A. Hoff, Rotterdam; Hofrat H. Osel, Posing; Oberbürgermeister Adolt wWächter, Kommerz.-Rat Max E. Gutmann, Bamberg; Schiffahrts-Dir. H. Leendert. Anton ie von Gunsteren jun., Rotterdam; Landesökonomierat Dr. Heim, Regensburg; Geh. Hofrat Held, Bank-Dir. Benno Weil, Mannheim; Bank-Dir. Martin, Lohr a, Main. A. E. G.Schnellbahn Akt.Ges. in Liquid. in Berlin NW. 40, Alexanderufer 3–4. Gegründet: 17./2. 1914; eingetr. 27./2. 1914. Gründer: Allg. Elektricitäts-Ges., Berliner Elektricitäts-Werke, Geh. Komm.-Rat Dir. Felix Deutsch, Prof. Dir. Dr. Georg Klingenberg, Baurat Dir. Paul Jordan, Berlin. Die Kosten der Errichtung der Ges. trugen die Gründer. Die Ges. wurde durch Beschluss der a. o. G.-V. v. 5./3. 1923 aufgelöst u. trat somit in Liquid. Gegenstand des Unternehmens war die Übernahme u. Ausführ. des zwischen der Stadt- gemeinde Berlin u. der Allg. Elektricitäts-Ges. in Berlin unterm 18./3. 1912 abgeschlossenen Vertrages betreffend Anlage u. Betrieb elektr. Hoch- u. Untergrundbahnen. Dieser Vertrag betrifft die Anlage einer elektr. Hoch- u. Untergrundbahn von Gesundbrunnen über das Rosenthaler Tor, Zentral-Markthalle u. Oranienplatz nach dem Hermannplatz in Neukölln. Der Vertrag wurde auf die Dauer von 90 J. geschlossen, beginnend mit dem Datum des Nach- trages zu der staatlichen Genehmigung des Bahnunternehmens, der für die Anderung u. Erweiterung der Bahnanlage am Hermannplatze erforderlich war. Zu diesem Vertrag unterm 23./12. 1918 hat die Ges. ein Nachtrag mit dem Verbande Gross-Berlin u. der Stadt- gemeinde Berlin geschlossen, wonach die Bahn nicht durch den Kottbuser Damm nach dem Hermannplatz (bis zur Weserstr.), sondern durch die Schönlein- u. Jahnstr. nach der Hasen- heide geleitet u. in dieser in und durch den von der Gesellschaft gemeinschaftlich mit der Stadt Berlin unter Beteiligung der Sladt Neukölln zu errichtenden Gemeinschaftsbahnhof am Hermannplatz geführt werden sollte. Östlich dieses Bahnhofs sollte die Bahn in unmittel- bare bauliche Verbind. mit der von der Stadt Neukölln zu erbauenden Untergrundbahn im Zuge der Hermannstr. gebracht werden, deren Betrieb bis zur Münchenerstr. der Ges. übertragen wurde. Ausserdem sollte sie am Staatsbahnhof Gesundbrunnen statt westlich, östl. der Strassen- brücke im Zuge der Brunnenstr. über die Staatsbahngleise geführt werden Die Kapitalbeschaff. wurde derart geregelt, dass die Ges. in Höhe der Hälfte des für die Herstell. des Unternehmens erforderlichen Geldaufwands Oblig. ausgibt. Zur Verzins. u. planmässigen Tilg. dieser Oblig.- Schuld im öchstbetrage von M. 48 500 000 sollte die Stadtgemeinde der Ges., beginnend mit dem ersten Geschäftsj. nach Aufnahme des Betriebes auf wenigstens 90 % der ganzen Strecke, den erforderl. Zuschuss leisten. Die zugeschossenen Beträge nebst 4 % jährl. Zs. vom Zahlungstage sind der Stadtgemeinde von der Ges. zu erstatten, sobald u. insoweit die Einnahmen der Ges. nach Deckung der Kosten, Dotier. des Ern.-F. u. nach Absetz. der für den Dienst der Oblig. benötigten Beträge einen Überschuss ergeben, spätestens aber bei der Endigung des Vertragsverhältnisses. Die Stadt hat der Ges. einen Zuschuss von M. 3 500 000 gezahlt. Die Ausführ. der Bahnanlage u. die Liefer. der Betriebsmaterialien erfolgte durch die Allg. Elektricitäts-Ges. Mit dem Bau wurde an zwei Stellen im Mai bzw. Herbst 1914 be- gonnen; im Juni 1915 wurde noch eine dritte und im März 1916 eine vierte Baustrecke in Angriff genommen. 1920 wurden die weit fortgeschrittenen Bauten mehr oder weniger zu einem Abschluss gebracht, um öffentl. Gefahren zu vermeiden. 1921 ist eine Fortsetzung weiterer Bau- bzw. Instandsetzungsarbeiten selbst an begonnenen Teilen nicht erfolgt. Die Fertigstell. der Bahn sollte nach dem Vertrage bis zum 30./9. 1918 bewirkt werden, erwies sich jedoch infolge der durch die Revolution geschaffenen Verhältnisse bzw. wegen der grossen Steigerung aller Bau- u. Betriebskosten als undurchführbar. Die deswegen u. auf Fortführung des Bahnbaus vom Verband Gross-Berlin u. der Stadt gegen die Ges. angestrengte Klage ist 1921 vom Landgericht und 1922 vom Kammergericht abgewiesen worden. Das Reichsgericht hat auf die Revision der Stadt an 9./1. 1923 die abweisenden Urteile der Vorinstanzen aufgehoben u. nach dem Klageantrage die Ges. verurteilt, „die Bauarbeiten zwecks Herstell. der Hoch- u. Untergrundbahn Gesundbrunnen–Neukölln auf der Strecke an der Neuen Friedrichstr. zwischen Nr. 23 u. der Klosterkirche fertigzustellen, u. zwar in fortlaufender vertragsmässiger Folge. Aus den Urteilsgründen geht hervor, dass das Reichs- gericht die Schnellbahn für verpflichtet hält, bis zur Auflös. der Ges, den Vertrag zu erfüllen, dass aber mit Auflös. der Ges. der Vertrag endet u. damit auch die Verpflicht. der Ges., übrigens auch der Bürgin, der A. E. G. Dagegen gehen mit dieser Endigung des Vertrags- verhältnisses die auf oder im städtischen Grundeigentum befindl. unbewegl. Betriebseinricht. der Ges. unentgeltlich in das Eigentum der Stadtgemeinde über. Mit Rücksicht auf die Entscheidungsgründe hat die A. E. G. als Aktionär den Antrag auf Auflös. der Ges. gestellt u. die a. o. G.-V. am 5./3. 1923 hat die Auflös. beschlossen. Kapital: M. 48 500 000, eingeteilt in 28 500 Vorz.-Aktien à M. 1000 u. 20 000 St.-Aktien à M. 1000. Urspr. nur M. 22 500 000 Vorz.-Aktien; die G.-V. v. 18./6. 1918 beschloss Erhöh. um M. 6 000 000 in- Vorz.-Aktien u. Gewährung von Bau-Zs. auf alle Aktien bis 31./12. 1919. Die neuen Vorz.-Aktien wurden von der Allg. Elektr.-Ges. in Berlin übernommen u. mit 25 % eingesahlt. Sämtl. übrigen. Aktien sind vollgezahlt; sie lauten auf den Inhaber u. sind unter der Bezeichnung A (Vorz.-Aktien) u. B (St.-Aktien), jede Gattung unter fortlaufenden *