3800 Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften, V. die Untergrundbahn vom Wittenbergplatz zum Kurfürstendamm, Ecke Uhlandstrasse- Länge 1,5 km, sowie die Flachbahn von der Warschauer Brücke nach Lichtenberg (Wagner. platz); Betriebslänge 3,8 km. Ausser der der Stadt Berlin-Schöneberg gehörigen Untergrundbahn Nollendorfplatz— Hauptstrasse betreibt die Ges. jetzt auch die am Nürnberger Platz anschliessende Unter- grundbahn der Stadt Berlin-Wilmersdorf u. die an diese anschliessende Untergrund- u. Einschnittbahn der Kommission zur Aufteilung der Domäne Dahlem. Die Betriebsverträge mit der Stadt Berlin-Wilmersdorf u. der Kommission zur Aufteilung der Domäne Dahlem sind bis zum 5./11. 1987 abgeschlossen, jedoch kann vom J. 1930 ab die Dahlem-Kommission den Vertrag für ihre Bahn mit 10 jähr. Frist kündigen. Der Betrieb erfolgt für Rechnung der Bahneigentümerinnen gegen eine Vergütung, die nach bestimmten Einheitssätzen für die Betriebsleistung bemessen ist. Erweiterungslinien. Für den weiteren Ausbau des Bahnnetzes der Ges. sind folgende Erweiterungslinien geplant u. zum Teil bereits in Ausführung begriffen: 1. Linie Gleisdreieck- Nollendorfplatz– Wittenbergplatz. Die Ges. beabsichtigt, den am stärksten belasteten Teil ihrer Stammlinie, den Abschnitt vom Gleisdreieck bis zum Wittenbergplatz, durch Anlage zweier neuer Gleise zu entlasten. Die Zustimmung für die neue Strecke ist von den Wege- unterhaltungspflichtigen bezw. dem Verband Gross Berlin bereits erteilt. Für die Strecke vom Gleisdreieck bis zum Nollendorfplatz ist der Hochbahnges. am 23./5. u. 19./11. 1914 die staatl. Genehm. u. durch Erlass vom 14./6. 1912 das Enteignungsrecht erteilt. Diese Strecke befindet sich noch im Bau. 2. Linie Klosterstrasse – Frankfurter Allee. Der Zustimmungsvertrag mit der Stadt- gemeinde Berlin ist auf der Grundlage des für die Strecke Potsdamer Platz–Spittelmarkt— Schönhauser Allee geltenden Vertrages am 27./29. März 1912 abgeschlossen. Die staatl. Genehm. ist am 23./5. 1914 erteilt worden. Die neue Linie zweigt von dem Bahnhof Klosterstrasse ab, durchzieht die Klosterstrasse u. die Königstrasse bis zum Alexanderplatz, wo sie die oben erwähnte Linie in einem Gemeinschaftsbahnhof unterfährt, durchläuft dann die Landsberger Strasse, die Weberstrasse, die Gr. Frankfurter Strasse u. die Frankfurter Allee bis zur Mainzer Strasse. Zur Verlänger. der Strecke ist die Ges. verpflichtet, falls seitens der Stadt- gemeinde eine 5 % Verzins. des dafür aufgewendeten Kap. gewährleistet wird. Die Länge des eigenen Bahnnetzes beträgt zurzeit 27,4 km; unter Hinzurechnung der Schöneberger, Wilmersdorfer u. Dahlemer Bahnen sind 37,6 km Schnellbahnen im Betriebe der Ges. Zur weiteren Entwicklung ihres Bahnverkehrs hat die Ges. begonnen, Automobil- Omnibuslinien einzuführen, die als Zubringer dienen sollen. Zu diesem Zwecke wurde die Hochbahn-Omnibus G. m. b. H. (St.-Kap. M. 200 000) errichtet, welche mit 60 Wagen drei Linien betrieben hat. Mit Beginn des Krieges wurden sämtl. Wagen von der Heeresver- walt. übernommen, sodass der Betrieb vorläufig eingestellt werden musste. Die elektr. Energie liefert das eig. Kraftwerk in der Trebbiner Str. mit 2 Dampfdynamos von je 900–1200 PS., 2 solchen von je 1200–1500 PS. u. 2 Dampfturbinen von je 3000 PS. Ein zweites Kraftwerk mit 3 Dampfturbinen von je 5600 PS wurde 1910/11 in Ruhleben auf einem 6.4 ha grossen Gelände erbaut, ebenso in Westend ein neuer Betriebsbahnhof. Vor- handen exkl. Flachbahn sind 226 Motorwagen, 174 Anhängewagen. Zahl der Angestellten u. Arbeiter 3700. Beförderte Personen auf den eigenen Linien inkl. Flachbahn 1913–1922: 73 976 938, 79 284 413, 71 793 770, 80 972 137, 112 740 509, 118 202 470, 116 619 333, 102 945 229, 99 880 998, 121 186 000; Fahrgeldeinnahme M. 9 538 270, 10 248 324, 9 174 931, 10 530 566, 14 990 064, 20 163 273, 30 107 705, 58 189 193, 90 001 877, 893 242 087. Erwerbsrecht der Gemeinden: Der Verband Gross-Berlin hat im Sinne des §$ 6 des Kleinbahn-Ges. v. 28./7. 1892 das Recht, das Eigentum der Bahn mit allem bewegl. u. un- bewegl. Zubehör zu erwerben. Der Erwerb ist jedoch bis zum Ablauf des 30. Jahres nach dem Datum der staatl. Genehm. (15./3. 1896 bezw. 5./11. 1897) ausgeschlossen u. kann erst dann u. in Zukunft immer nur von 10 zu 10 J. ausgeübt werden. Die Absicht hierzu hat dér Verband spät. 2 volle Jahre vor dem jedesmal. Erwerbstermine der Unternehmerin zu erklären, ohne von der einmal abgegebenen Erklärung wieder zurücktreten zu dürfen. Der Ermittelung des Erwerbspreises wird das jährl. Einkommen zu grunde gelegt, welches das Unternehmen im Durchschnitt der letzten 5 vollen Geschäftsj., rückwärts von dem Über- nahmetage an gerechnet, gebracht hat. Von dem ermittelten Durchschnitt wird beim Erwerb seitens der Gemeinden der 25fache Betrag gezahlt. Macht der Verband von dem ihm zu- stehenden Rückkaufsrechte keinen Gebrauch, so gehen bei dereinstigem Ablauf- der Genehm. für den Betrieb der Bahn, der Bahnkörper u. die Bahnhöfe nebst Zubehör unentgeltl. in das Eigentum des Verbandes über. Der Unternehmerin verbleiben jedoch die Krafterzeugungs- u. sonst. Betriebsstätten, sowie die etwaigen Verwalt.-Gebäude nebst Einricht. u. Zubehör, endlich die bewegl. Ausrüstung der Bahn u. sonst. dem Bauunternehmen unmittelbar oder mittelbar gewidmete Sachen u. Rechte. Falls der Verband von dem Recht, das der Unter- nehmerin verbleibende Eigentum zu erwerben, Gebrauch macht, so gilt als Erwerbspreis der Sachwert (Taxe) mit einem Zuschlage von 10 %. Der Verband kann aber auch die Wiederherstell. des früheren Zustandes der von der Unternehmung benutzten Strassen etc. auf Kosten der Ges., nätigenfalls unter Beseitig. der in die Strassen eingebauten Teile der Bahnanlage, verlangen. Die Erwerbstermine für die neuen Linien sind dieselben wie für die älteren Linien. Für den Erwerb des auf Wilmersdorfer Gebiet liegenden Teils der Strecke Wittenbergplatz— ―――§――§,Z――――‚―――― .. ..