3830 Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. Dividenden: 1912–1922: Nichts. Direktion: Vors. Bürgermeister R. Fischer, Fliesenmeister Joh. Todt Bäckermeister Hugo Küster. Aufsichtsrat: Vors. Kaufm. A. Rolfs, Schuhmachermeister R. Rinkel, Zimmerer Karl Koop, Stadtrat H. Bantin, Stadtrat K. Garber. *Auto-Werkstätten u. Garagen Glitsch Akt.-Ges., Bonn. Gegründet. 7./8. 1922, 3./1. 1923; eingetr. 20./1. 1923. Gründer: August Glitsch, Bankdir. Hugo Sänger, Kaufm. Adolf Banze, Architekt Clemens Mangner, Bankprok. Jakob Leyer, Bonn. Zweck. An- u. Verkauf sowie die Instandsetzung von Kraftfahrzeugen aller Art, die Ausführ. aller einschlägigen Geschäfte u. die Vermiet. von Garagen. Als Einlage auf das Grundkapital sind von dem Aktionär August Glitsch gegen Gewähr von 300 Aktien im Werte von M. 330 000 die schuldenfreien Grundstücke in Bonn eingebracht. Kapital. M. 1 400 000 in 1400 Aktien zu M. 1000, übern. von den Gründern zu 110 %. Geschäftsjahr. 3 Gen.-Vers. Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht. 1 Aktie = 1 St. Direktion. August Glitsch, Bonn. Aufsichtsrat. Hugo Sänger, Adolf Banze, Clemens Mangner, Jakob Leyer, Bonn. Braunschweigische Landes-Eisenbahn-Gesellschaft in Braunschweig, Geysostr. 12 a. Gegründet: 27./6. 1884. Betriebseröffn. ab 18./7. 1886 sukzessive: Braunschweig-Derne- burg, die Verbindungsbahn in der Stadt Braunschweig u. Wolfenbüttel-Hoheweg sind 1886, Derneburg-Bockenem u. Bockenem-Grossrhüden sind 1887, der Schluss bis Seesen ist 1889 eröffnet, der Anschluss daselbst, sowie in Wolfenbüttel erfolgte 1890. Konz. für Braun- schweig v. 10./2. 1885, für Preussen 6./4. 1885. (Staatsvertrag zwischen Preussen u. Braun- schweig v. 27. bezw. 30./6. 1884.) Die Konzessionäre, von Erlanger & Söhne u. Gebrüder Sulzbach in Frankf. a. M., hatten sich vertragsmässig verpflichtet, die Herstellung u. Aus- rüstung der Bahn für das von der Braunschw. Regier. festgestellte Anlagekapital von M. 7 300 000 (M. 3 650 000 in Aktien und M. 3 650 000 in Oblig.) und für die von der Braunschw. Reg. gewährte Subvention von M. 10 000 per Kilometer (= M. 850 000) durch- zuführen, ferner die Bau-Zs. innerhalb der festgesetzten Bauzeit zu tragen u. der Ges. zur Bildung eines R.-F. in bar oder Prior. der Ges. M. 500 000 zu überweisen. Zweck: Bau und Betrieb, sowie pachtweise Übernahme von Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung im Freistaat Braunschweig und den angrenzenden Gebietsteilen, zunächst insbesondere folgender eingleisiger Bahnlinien: Braunschweig, bezw. Wolfenbüttel über Derneburg nach Seesen und Ringbahn bei Braunschweig. Die Länge der Bahnlinie beträgt 82,08 km (davon 62,03 km auf braunschweigischem, 20,05 km auf preussischem Gebiet), Länge der Nebengleise ca. 35 km, Spurweite 1,435 m. Der Bau der weiteren Linie Braunschweig-Gliesmarode-Brunsrode-Flechtorf-Landesgrenze, der sog. Schunter- talbahn etc., wofür die Braunschw. Regierung die Konz. bis zur Landesgrenze am 23./6. bezw. 6./9. 1900 erteilte, wurde 1901 bezw. 1902 vollendet (Eröffnung im Nov. 1901 bezw. Febr. u. 31./8. 1902, Länge 14,76 km); für die Fortsetzung von der Landesgrenze bis Fallersleben (11,16 km) wurde die preussische Konzession 28./8. 1903 erteilt. Die Fertig- stellung dieser Schlussstrecke erfolgte 1./11. 1904. 1904 Erwerb des Anschlussgleises Ehmen-Fallersleben. Zu dem Bau der Schuntertalbahn (Kosten ca. M. 2 250 000) leisteten an Zuschüssen M. 259 040 der Braunschw. Staat und M. 119 000 beteiligte Gemeinden. Im Betrieb jetzt zus. 108 km; 64 kleine Anschlussgleise. Die Ges. ist auf Verlangen der braunschweig. Regierung zum Bau und Betriebe eines zweiten Gleises des urspr. Bahnnetzes, sowie zur Errichtung neuer Stationen oder Haltestellen auf den braunschweig. Strecken verpflichtet, sobald die Bruttoeinnahme im Durchschnitt dreier aufeinander folg. Jahre mind. M. 16 000 für 1 Km beträgt. Für die preuss. Strecken tritt die Verpflichtung zum Bau u. Betrieb des zweiten Gleises unter den gleichen Bedingungen in Kraft; die Errichtung neuer Stationen oder Haltestellen kann verlangt werden, falls die Bruttoeinnahme der 3 letzten Jahre mind. M. 12 000 für 1 km betragen hat. Die braunschweig. Regierung hat sich ein Recht auf Übernahme oder Rückkauf der Linien nicht vorbehalten. Dagegen hat sich die preuss. Regierung das Recht vor- behalten, das Eigentum der innerhalb ihres Gebietes belegenen Strecken nebst allem beweglichen und unbeweglichen Zubehör nach Ablauf von 30 Jahren, vom Tage der Betriebseröffnung an gerechnet – oder auch später – nach einer in beiden Fällen mind. ein Jahr vorher zu bewirkenden Ankündigung käuflich zu erwerben. Als Kaufpreis hat der preuss. Staat den 25 fachen Betrag des steuerpflichtigen Reinertrages, welcher im Durchschnitt der letzten der Ankündigung vorhergegangenen fünf Betriebsjahre für die in Preussen belegenen Strecken aufgekommen ist, zu zahlen. Zu dem auf den preuss. Staat im Falle des Ankaufs übergehenden Zubehör gehört insbes. ein der Länge der in Preussen gelegenen Strecken entsprechender Teil des vorhandenen Betriebsmaterials, ferner das zur Bahn dieser Strecken gehörige Inventarium, sowie der R.-F. II, Ern.-F. II u. etwaige für die Beamten der preuss. Strecken bestehende Pensions- etc. Kassen. Betriebsmittel 1920: 22 dreigekuppelte Tenderlokomotiven, 3 zweigekuppelte Tender- lokomotiven, 1 Salonwagen, 44 Personenwagen, 12 Gepäckwagen, 787 bedeckte Güter-