3856 Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. Aufsichtsrat: Vors. Geh. Reg.-Rat Dr. Herm. v. Krüger, Haus Eller bei Düsseldorf; Stellv.: Bürgermeister Schmid, Gen.-Dir. Clemens Adams, Düsseldorf; Studienrat Jos. von den Benken, Beigeordneter Dr. Witten, Crefeld; Dr. Alfred Haniel, Düsseldorf; Oberbürgermstr. Dr. Johannsen, Crefeld; Geh. Reg.-Rat Gen.-Dir. Dr. Lohe, Düsseldorf; Hugo Stinnes, Mül- heim-Ruhr; Stadtv. Wilh. Vossmeyer, Düsseldorf; Willy viefers, Düsseldorf-Oberkassel. Crefelder Strassenbahn A.-G. in Crefeld. Kronprinzenstr. 192. Gegründet: 25./2. 1884 (eingetr. 14./3. 1884) unter der Firma Crefeld-Uerdinger Lokal- bahn; Firma geändert lt. G.-V. v. 3./4. 1900. Zweck: Erwerbung, Bau u. Betrieb von Kleinbahnen in Crefeld u. Umgebung für Per- sonen-u. Güterbeförderung, Erwerb von Grundstücken, sowie die gewerbmässige Erzeugung u. Verwertung elektr. Stromes u. die Beteilig. an gleichartigen Unternehmungen in Crefeld u. Umgegend. Eröffnet 1883, konz. ursprünglich bis 1923; dann in J. 1899 für sämtl. Linien bis Ende 1942 verlängert. Nach dem Vertrag mit der Stadt Crefeld vom 11./13. Sept. 1899 (welcher die Konzession bis 31. Dez. 1942 ausdehnt) wurde elektrischer Betrieb eingeführt u. in Crefeld ein ebenso zu betreibendes Strassenbahnnetz (10.Linien) ausgebaut, das nunmehr einschliessl. der Fern- Elektrizitätswerk zu entnehmen u. zwar zu einem mit steigender Anzahl der Verbrauchten Kilowattstunden fallenden Preise (höchster 13 Pfg. pro Kilowattst. bei Abnahme bis 800 000 Kilowattst. u. niedrigster 9.5 Pfg. bei über 2 000 000 Kilowattst.). Nach dem Vertrage mit der Stadt Crefeld hatte die Ges. die Verpflichtung, eine Linie aach Willich, sowie eine solche nach dem neuen Güterbahnhof der Staatsbahn zu bauen. Der Bau der neuen Linien, auch der von der Ges. zu bauenden, wird aber nach getroffenem Übereinkommen durch die Stadt aus eigenen Mitteln bewirkt werden. Die Strassen- bahn wird lediglich die notwendigen Wagen beschaffen, das Baukapital mit 4 % verzinsen u. einen angemessenen Ern.-F. für die Linien bilden. Um etwaige Verluste bei den neuen u. künftigen Linien zu decken u. dem Ern.-F. neue Mittel zuführen zu können, hat die Ges. mit der Stadt Crefeld einen Nachtragsvertrag dahin geschlossen, dass die der Ges. vertraglich obliegende Verpflichtung, wonach der Fahrpreis innerhalb des früheren Stadt- gebietes nicht höher als 10 Pfg. sein darf, aufgehoben wird, u. die Stadt sich damit ein- verstanden erklärt, dass anstelle dieses bisherigen Einheitstarifes ein Zonentarif eingeführt wird. Jetzige Bahnlinien (Spurweite 1 m): Crefeld (Gasfabr.)-Uerdingen; Crefeld (Gasfabr.)- St. Tönis; Thiergarten-St. Töniserstr.; Hüls-Fischeln; Moritzplatz-Konigshof; Mörserplatz- Kaserne; Schlachthof-Frankenring; Stadtwald-Haitleck; Gladbacherstr.-Friedhöfe; Frankenring- Rheinhafen; Mörserplatz-Traar; Schiefbahn-Crefeld. Zus. 106 230 m (davon Eigentum der Stadt Crefeld 28 532 m) einschl. Weichen u. Hofgeleise. 1900/01 Einführung des elektr. Betriebes. Einnahmen 1913–1922: M. 1 588 159, 1503 104, 1 438 701, 1 849 417, 2 914 360, 3 897 216, 5 413 473, 13 372 059, 21 385 044, 132 439 505; befördert 14 803 515, 13 753 749, 13 398 908, 15 057 963, 20 287 200, 24 589 115, 26 504 621, 14 656 961, 15 461 135 10 239 337 Personen. Wagenpark Ende 1922: 71 Motorwagen, 66 Anhängewagen, 2 Dampflokomotiven, 4 Güter- triebwagen, 36 Güterwagen, 13 Hilfswagen. Personal 312. 1922 wurden 2 gebrauchte elektr. Triebwagen u. 2 Dampflokomotiven verkauft. Die Ges. hat sich Verpflichtet, vom 1. Jan. 1923 ab aus dem Betrieb ihrer sämt- lichen Bahnlinien, soweit dieselben auf Crefelder Gebiet liegen, ½ desjenigen Rein- gewinnes, welcher 5 % des A K. übersteigt, an die Stadt Crefeld abzuführen. Die Stadt Uerdingen erhält ebenfalls v. 1./1. 1923 ab denselben ratierlichen Gewinnanteil für die auf Uerdinger Gebiet liegenden Teile der Linien; der Provinz stehen für die auf Provinzialstrassen befindlichen Linien 20 % des nach einer 6 %igen Verzinsung des Anlagekapitals sich ergebenden Überschusses Zu. Vom 1./1. 1923 ab steht der Stadt Crefeld (ebenso Uerdingen) ein Erwerbsrecht gemäss § 6 des Kleinbahngesetzes auf ihre gesamten Anlagen dergestalt zu, dass als Kaufpreis die buchmässig nachgewiesenen Anlagekosten zu gelten haben. Das Erwerbsrecht des Provinzialverbandes kann Yom 1./1. 1925 ab ausgeübt werden unter den Bedingungen des § 31 u. ff. des Kleinbahngesetzes. Später kann das Erwerbs- recht der Gemeinden noch ausgeübt werden am 1./I. 1927 zu 85.7 % der Anlagekosten, am 1./1. 1931 zu 69 % der Anlagekosten, am 1./1. 1935 zu 49.5 % der Anlagekosten, am 1./1. 1939 zu 26.7 % der Anlagekosten, während' am 1./1. 1943 das Gesellschaftseigentum mit Ausschluss des gesetzl. R.-F. und des Amort.-F. ohne weiteren Entgelt an die Stadt fällt. Kapital: M. 2 500 000 in 1000 Aktien (Nr. 1–1000) à M. 500 u. 2000 Aktien (Nr. 1001–3000) à M. 1000. Urspr. M. 1 000 000, reduziert 1890 auf M. 500 000. 1898 Erhöh. um M. 500 000 in 500 Aktien à M. 1000, ebenso 1899 eine solche um M. 1 000 000 in 1000 Aktien. Die G.-V. v. 14./4. 1905 beschloss weitere Erhöh. um M. 500 000 (auf M. 2 500 000) in 500 Aktien à M. 1000, übernommen von der Ges. für elektr. Unternehm. in Berlin zu 115 %, angeboten den Aktionären zu 120 %. Die Stadt Crefeld besitzt z. Z. ca. M. 1 480 000 des A.-K.