Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. 3867 Zweck. Gegenstand des Unternehm. ist Planung einer Eisenbahn von Zöthain nach Zehren so wie Abschluss aller zu diesem Zwecke erforderl. Verträge u. die Beschaff. der für die Planung notwend. Unterlagen. Kapital. M. 25 000 in Akt. zu M. 1000, übern. von den Gründern zu PDari. Geschälftsjahr. 2 Gen.-Vers. Im 1. Geschäftshalbj. Stimmrecht. 1 Aktie 1 St. Direktion. Prok. Herm. Rocholl. Aufsichtsrat. Fabrik-Dir. Otto Eichler, Dresden; Mühlenbes. Karl Rich. Clauss, Prositz; Rechtsanw. Horst Trummler, Dresden. Sächsisch-Böhmische Dampfschiffahrts-Gesellschaft in Dresden, Gerichtsstrasse 26. Die a. o. G.-V. v. 21./3. 1923 genehmigte einen Fusionsvertrag mit der Firma Neue Deutsch-Böhmische Elbeschiffahrt, A.-G. in Dresden. zufolge dessen die Ges. ihr Vermögen als Ganzes mit Wirkung vom 1./1. 1922 ab unter Ausschluss der Liquid. an die genannte Ges. überträgt, wobei gegen M. 4000 Aktien der Ges. M. 1000 junge Aktien der genannten Ges. hergegeben wurden. Die Ges. ist aufgelöst und die Firma erloschen. Letzte ausführl. Abhandlung s. Jahrg. 1922/23. *Sächsisch-Böhmische Dampfschiffahrt-Akt-Ges., Dresden. Gegründet. 21./3. 1923; eingetr. 13./4. 1923. Gründer: Assessor Dr. jur. Gotthard Berndt, Herbert Schuffenhauer, Rechtsanw. Dr. jur. Fritz Otto v. Stieglitz, Dr. rer. pol. Otto Thiele, Dresden; Major a. D. Fritz Hopfe, Pillnitz. Zweck. Betrieb der Personen-, Güter- u. Schleppschiffahrt, Betrieb der Spedition, Be- teiligung an Unternehm., die gleichen oder ähnl. Zwecken dienen, sowie die Pacht. oder Vertret. solcher, die Mietung u. Vermiet. von den Zwecken des Unternehmens dienenden Fahrbetriebsmitteln u. Grundst., sowie auch der Erwerb u. die Verwert. solcher. Kapital. M. 10 000 000 in 10 000 Akt. zu M. 1000, übern. von den Gründern zu 100 %. Geschäftsjahr. Kalenderj. Gen.-Vers. Im 1. Geschäftshalbj. Stimmrecht. 1 Aktie 1 St. Direktion. Dir. Robert Pilz, Dir. Curt Rudert, Dresden. Aufsichtsrat. Bank-Dir. Franz von Roy, Bank-Dir. Harry Kühne, Max Kiessig, Schiff- fahrts-Dir. Ernst Gleitz, Min.-Dir. Dr. Hans Hadrich, Dresden; Vize-Präs. Georg Schicht, Dir. Vinzenz Lienert. Prokur Richard Lederer, Aussig; Geh.-Rat Dr. Erich Klien, Min.-Dir. Dr. ing. Ernst Just, Reg.-Rat Dr. Hünsfeld, Min.-Rat Arno Sorger, Dresden. Sächs. Industriebahnen-Gesellschaft, Akt.-Ges. in Dresden. Gegründet: 4./11. 1905; eingetr. 15./12. 1905. Gründer: Deutsche Bank Fil. Dresden. Allg. Deutsche Credit-Anstalt-Abt. Dresden etc., Dresden. Zweck: Erbauung, Erwerb und Betrieb von Bahnen jeglicher Art, sowie Erwerb von Konz. zum Bau u. Betrieb derartiger Bahnen. Die Ges. baute die eingleisige Normal- spurbahn von Mittweida über Neudörfchen nach Dreiwerden u. Ringethal (die sogen. Zschopauthalbahn, Länge 10.53 km) mit einem Kostenaufwand von M. 2 400 000. Eröffnung einer Teilstrecke im Okt. 1906. Der Rest am 25. Jan. 1909. Der Betrieb, nur Güterverkehr, wird von der Reichsbahn-Direktion Dresden geführt, die auch die erforderl. Betriebsmittel, Lokomotiven u. Güterwagen, stellt. Ausgenommen von der Wagengestellung sind die für den Binnenverkehr der Güterbahn erforderl. Wagen. die von der Akt.-Ges. zu beschaffen sind. Güterbeförderung 1913–1922: 176 803, 137 419, 109 973, 127 460, 99 680, 102 473, 105 727, 153 222, 168 842, 191 423 t. Konzession der Sächsischen Regierung v. 13./10. 1906 auf den Zeitraum von 90 J. nach Eröffnung der ersten Strecke, d. i. ab 12./10. 1906. Mit Ablauf der Verleihungszeit geht die gesamte Bahnanlage samt den etwa vorhandenen Betriebsmitteln ohne Entschädigung u. frei von jeder Belastung mit Hypoth., Grund- oder Rentenschulden in das Eigentum des Sächsischen Staatsfiskus über. Die Sächsische Staatsregierung behält sich das Recht vor, die Güterbahn u. die Anschlussstrecken samt Zubehör in ihrer ganzen Aus- dehnung, jedoch ohne die besonderen Zweiggleise jederzeit zu erwerben. Die Feststell. des urspr. Anlagekapitals erfolgte sofort nach Vollend. der Bahn, die Feststell. späterer Erhöh. des Anlagekapitals durch Erweiter.- u. Ergänz.-Bauten erfolgt sofort nach Vollend. dieser Bauten. Falls nach Ablauf von 15 Jahren seit der Erteilung der Konzession von dem Erwerbsrechte Gebrauch gemacht werden sollte, ist der Gesellschaft der 22.5 fache Betrag des Durchschnittsreinertrages der letzten 5 J. als Kaufpreis für die Bahn zu gewähren. Diese 5 J. sind von dem letzten Jahresrechnungsschlusse an, welcher der Ankündig. zum Ankaufe vorhergegangen ist, zurückzurechnen. Als Reinertrag gilt der Unterschied zwischen der Bruttoeinnahme u. dem Betriebsaufwande. Aussergewöhnl. Einnahmen, wie z. B. Ge- winne aus Grundstücksverkäufen etc. bleiben bei der Berechnung der Bruttoeinnahme ausser Betracht. Zu dem Betriebsaufwande sind zu rechnen die Instandhalt.-Kosten u. die Rückl. in den Ern.-F., dagegen nicht die Schuldzs. u. ebensowenig die Beträge, die zur Tilg. des A.-K. oder von Schulden, zur Ergänz. oder Erweiter. der Bahnanlage im Rahmen der gegenwärt. Konz., sowie zur Bildung von R.-F. verwendet werden. Als Betriebsaufwand sind ferner nicht anzusehen diejenigen Ausgaben, die aus dem Ern.-F. zu Erneuer.-Zwecken