3920 Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. Hamburger Freihafen-Lagerhaus-Gesellschaft in Hamburg, St. Annen 1. Gegründet: 7./1. 1885. Zweck: Herstellung und Verwertung von Speichern, Lagerhäusern, Kontoren und sonstigen dem Handel und der Fabrikation dienenden Baulichkeiten im Hamburgischen Freihafen- gebiet, sowie die Betreibung damit in Verbindung stehender Geschäfte. Die Aufführung der von der Ges. zu errichtenden Baulichkeiten erfolgt auf dem ihr vom Hamburgischen Staate überlassenen oder verpachteten Terrain. Dieses Pachtverhältnis hört auf, sobald der Staat in Besitz sämtlicher Aktien der Ges. gelangt ist. Die Grundfläche des be- bauten Terrains beträgt am Nordufer der Elbe 52 781.1 aqm und am Südufer der Elbe 52 267,5 qm und sind die Bierauf errichteten umfangreichen Bauten am Nordufer mit Block A, B, C, D, E, G, H, J, K, L, M, N, 0, P, Q, R, S, T, U, V, W, X, am Südufer mit Lagerhaus A, B, C, Speicher D, E, F. G u. H. bezeichnet. Am Nordufer befindet sich ausserdem noch das Direktionsgebäude, die Masch.-Zentralstation und ein zweistöckiger Speicher zur Lagerung und Verpackung von Zelluloid und Zelluloidwaren. Sämtliche Blocks am Nordufer enthalten 5 bezw. 6 Stockwerke. Die Lagerhäuser A, B u. C am Südufer dagegen nur Parterre, der Speicher D Parterre u. 1. Boden u. die Speicher E, F, G u. H Parterre sowie 1. u. 2. Boden. Unter der Leitung der Ges. stehen ausserdem noch die vom Staate pachtweise über- nommenen beiden Kaispeicher A mit 4174 qm u. B mit 1588 qm Grundfläche. Die Speicherblocke J, K, L 36 u. X 3–10, der Zelluloidspeicher, die beiden Kaispeicher sowie die Lagerhäuser u. Speicher am Südufer der Elbe dienen dem eigenen Speicherbetriebe der Ges. Die übrigen Blocks werden dem Hamburgischen Handelsstande mietsweise zur Benutzung überlassen u. sind dieselben ausser mit Lagerräumen auch teilweise mit Kontoren ausgestattet. Die Ges. ist berechtigt und auf Anhalten des Senats verpflichtet, übertragbare, auf Inhaber lautende Lagerscheine (Warrants) über bei ihr gelagerte Waren auszustellen. Kapital: M. 13 000 000 in 13000 Aktien (Lit. A, B, C u. D) zu M. 1000. Ursprünglich M. 9 000 000; erhöht lt. G.-V. v. 12./4. 1922 auf M. 13 000 000, durch Ausgabe von 4000 Aktien (Lit. D) zu je M 1000 mit halber Div.-Ber. für 1922, übernommen von der Nordd. Bank in Hamburg u. den Aktionären zu 110 % vom 22./5.–10./6. 1922 angeboten im Verh. 1:1. Dem Hamburgischen Staat ist das Recht zur Erwerbung der Aktien der Ges. zu 110 % durch Auslos. eingeräumt. Alljährlich nach Ausschüttung desJahresertrages werden seitens der Finanzdeputation zu diesem Zwecke so viele Aktien auf 1. Juli ausgelost, wie der Bestand des zu bildenden Ankaufs-F. zulässt. In letzteren fliessen: 1) 10 % vom Reingewinn nach Ab- vazug von 3½ % Div. u. M. 525 000 Pacht an den Staat; 2) die Div. der erworbenen Aktien der Ges.; 3) der nicht verteilbare Rest des Reingewinns. Die erworbenen Aktien bleiben vollberechtigt, und die Gerechtsame derselben sind durch die Finanzdeputation auszuüben, auf welche das Div.-Bezugsrecht übergeht. Seit 1899 ist der Hamburg. Staat zu jeder Zeit be- rechtigt, die noch im Privatbesitze befindl. Aktien für den 25 fachen Durchschnittsertrag der vorausgegangenen 5 letzten Betriebsjahre zu erwerben, jedoch nicht unter 110 % und nicht über 150 %, zuzüglich 4 % p. a. Stück-Zs. für das etwa angefangene Geschäftsjahr. Die Inhaber der ausgel. Aktien erhalten gegen Einlieferung der Stücke samt Div.-Scheinen den Nominal- betrag der auf die Aktien geleisteten Einzahlung mit einem Zuschlage von 10 % des einge- zahlten Petrages u. 4 % p. a. Stück-Zs. bis zum 1./7. des neuen Geschäftsjahres. Zahlst. für ausgel. Aktien: In der Staatsschulden- Verwalt. Zimmer Nr. 499, Oberes Geschoss des Rat- hauses von 10–1 Uhr. Anleihen: I. M. 5 000 000 in 3¾ % Oblig. I. Em. von 1888, Stücke à M. 1000. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. zu pari (ab 1890 durch jährl. Ausl. von mind. M. 37 500 und ersp. Zs. am 1./7.) auf 1./10. (Verstärkte Tilg. event. Kündig. mit 6 Monaten Frist gestattet.) Noch in Umlauf Ende 1922: M. 2 633 000. Kurs in Hamburg Ende 1913–1922: 91, 93*, –, 91, –, 90% 91, 90 90, 69 %. II. M. 5 000 000 in 4 % Oblig. II. Em. von 1892, Stücke à M. 1000. Tilg. zu pari durch jährl. Ausl. von mindestens M. 37 500 u. ersp. Zs. am 1./7. auf 1./10. Verstärkte oder gänzl. Tilg. mit 6 monat. Frist zulässig. Verj. der Coup. bei beiden Abteil. 4 J. (F.), der Stücke innerh. des Jahres nach der 10. Veröffentlich. der als rückst. bezeichneten Nummern. Noch in Umlauf einschl. der übrigen 4 9 Schuldverschreib. M. 9 224 000. Kurs in Hamburg Ende 19131922: 95, = —– 93, 93, 95, 96, 94, 81 %. III. M. 6 000 000 in 4 % Schuldverschreib. lt. G.-V.-B. v. 15./2. 1902 una staatl. Genehm. v. 19./2. 1902, Stücke (Nr. 1–6000) à M. 1000. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. zu pari ab 1908 durch jährl. Ausl. von ½ % zuzügl. ersp. Zs. am 1./7. auf 1./10.; verstärkte Tilg. bezw. gänzl. Künd. mit 3 monat. Frist vorbehalten. Der Betrag der Anl. III, von der 5 000 000, 1–5000 Stck., welche die Nordd. Bank in Hamburg übernommen hat, zur Ausgabe gekommen sind, ist zur Fertigstell. weiterer Bauten im Hamb. Freihafengebiet bestimmt. Kurs in Hamburg Ende 1913–1922:. 95, –*, –, 93, –, 93*, 95, 96, 94, 81 %. Zugel. April 1902. – Der Rest gelangt nur insoweit zur Begebung, als neue Vermögensobjekte im entspr. Werte von der Ges. her- gestellt sind, u. erfolgt mit Genehm. des Hamburger Senats. Die 3 Anleihen, für welche das Gesamtvermögen der Ges. haftet, sind nicht hypoth. sicher- gestellt; sie rangieren unter sich derartig, dass die 3¾ % Anleihe I. Em. die Prior. vor der 4 % Anleihe II. Em. und letztere wieder den Vorrang vor der III. Anleihe hat, und darf die Ges. etwaige spätere Anleihen nur im Range nach der 4 % III. Em. ausgeben. Sollten Buch-