Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. 3923 Staatsgrund), Ohlsdorf (Fuhlsbütteler Str. Nr. 829), Gr.-Borstel (Borsteler Chaussee). B. auf preussischem Gebiet: Wandsbek (Wendemuthstr. Nr. 24), Schützenhof-Altona (Allee Nr. 61), Bahrenfeld (Bahrenfelder Chaussee Nr. 39), Harburg (Winsener Str. Nr. 63), Wilhelmsburg- Harburger Landstr. (Harburger Chaussee Nr. 264), Wilhelmsburg-Rathausstr., Stellingen- Langenfelde, Bramfeld, Lokstedt; für die Alsterschiffahrt: das Werftgrundstück Jarrestr. Nr. 44. Sämtl. Grundst. sind ohne hypothekarische Belastung. Die Ges. besitzt zurzeit folgende Betriebsmittel: 180 Hochbahnwagen, 783 Strassenbahnmotorwagen, 641 Strassen- bahnanhängewagen, 25 Personen- u. Schleppdampfer, 13 Autobusse. Die Hamburger Finanzdeputation schloss am 3./7. 1918 einen Vertrag mit der Hamburger Hochbahn-Akt.-Ges. ab. Letztere übernahm danach den gesamten Betrieb der Hamburgischen Verkehrsmittel. Es wurde eine neue Ges. mit M. 63 630 000 A.-K. errichtet, wovon der Hamburger Staat M. 48 630 000 übernahm und den Bahnkörper der Hochbahn einbrachte. Auch die Hamburger Strassen-Eisenbahn-Ges. wurde mit der neuen Ges. fusioniert (siehe unten). Lt. Vertrag v. 23./12. 1921 mit der Hamburg-Altonaer-Centralbahn- Ges. ging deren gesamter Wagenpark (bestehend aus 56 Motorwagen, 49 Anhängewagen, 2 Streu- u. 2 Turmwagen nebst Reserveteile) sowie das Betriebsbahnhofsgrundst. in Altona u. die gesamten Masch., Werkzeuge, Lagerbestände etc. ferner deren Rechte an der elektr. Ober- leitung in Hamburg in den Besitz der Ges. über gegen Gewährung von 5100 neuer A.-Akt. der Hochbahn-Ges. Befördert wurden im Geschäftsj. 1913–1922 gegen Einzelzahl. u. auf Wochenkarten 39 000 966, 36 478 190, 35 802 754, 42 081 657, 55 659 941, 69 612 679, 65 694 120, 45 495 283, 48 284 619, 57 539 502 Personen. Die Betriebseinnahmen betrugen zus. M. 5 262 339, 5 003 811, 4 755 721, 5 532 872, 7 419 253, 11 165 399, 17 241 912, 29 333 004, 46 638 864, 508 869 634:. Kapital: M. 253 630 000 in 165 000 Inhaber-Aktien A, 68 630 auf den Hamburger Staat laufende Aktien B à M. 1000, sowie 20 000 B-Vorz.-Aktien auf Namen des Ham- burgischen Staates. Urspr. M. 15 000 000 in 15 000 Aktien à M. 1000, übernommen von den Gründern bezw. der Elektro-Treuhand-A.- G. in Ilamburg zu pari (siehe diese Ges.). Die a. o. G.-V. v. 16./7. 1918 genehmigte einen neuen Vertrag mit der Hamburger Finanzdeputation und beschloss, die bisher ausgegebenen M. 15 000 000 Aktien als A-Aktien zu bezeichnen und das A.-K. um M. 48 630 000 (siehe oben) durch Ausgabe von auf den Namen des Staates Hamburg lautende B-Aktien zu erhöhen. Ferner wurde der Fusions- vertrag mit der Strasseneisenbahn-Ges. in Hamburg genehmigt und zur Durchführung dieser Transaktion die weitere Erhöhung des A.-K. um M. 31 500 000 in A-Aktien beschlossen. Die G.-V. v. 25./3. 1919 beschloss weitere Erhöh. des A.-K. um M. 900 000 in A-Aktien mit Div.-Ber. ab 1./4. 1919 behufs Übernahme der Alster-Dampfschiffahrts-Ges. m. b. H. Letztere arbeitete sehr ungünstig u. schloss 1920 mit einem Verlust von über M. 2 000 000 ab). Im Zus. hang mit dem Erwerb der Hamburg-Altonaer Centralbahn-Ges. (siehe oben) weiter erhöht lt. G.-V. v. 31./1. 1922 um M. 30 100 000 (alsogauf M. 133 630 000) in 17 600 Inh.-A.-Akt. à M. 1000, (wovon 12500 div.-ber. ab 1./1. 1922 u. 5100 div.-ber. ab 1./1. 1923) u, 12 500 auf den Hamburgischen Staat lautende B-Akt. à M. 1000, div.-ber. ab 1./1. 1922. Die neuen A.-Akt. wurden v. e. Konsort übern. u. davon 12 500 Stück den bisher. A.-Akt. zu 120 % (4: 1) bis 2./3. 1922 angeb. Nochmals erhöht lt. G.-V. v. 30./6. 1923 um M. 120 000 000. Ausgegeben werden M. 100 000 000 A-Aktien auf den Inhaber u. M. 20 000 000 B-Vorz.-Akt. auf den Namen mit 5fach. Stimmrecht. Von diesen werden 2500 Stück als voll eingezahlt geltende Stücke dem hamburg. Staat übergeben, wofür er die in Hamburg befindlichen Gleisanlagen der Hamburg-Altonaer Zentralbahn im Werte von M. 2 500 000 einbringt. Die restlichen 17 500 Stück B-Vorz.-Akt. übernimmt der Staat zu 140 %. Von den M. 100 000 000 A-Aktien werden 32 500 Stück von einer Bankengruppe zu 750 % übernommen. Die Be- sitzer der alten A-Aktien erhalten hierauf ein Bezugsrecht von 2: 1 zu 800 %. Die restl. 67 500 Stück A-Aktien übernimmt die Bankengruppe zu 100 %, um sie im interesse der Ges. zu verwerten. Gewinnberechtigung aller Aktien vom 1./1. 1923 an. Für das Gewinnverteilungsverhältnis der beiden Aktiengattungen sind folgende Be- stimmungen massgebend: Der Reingewinn der Ges. wird unter die beiden Aktiengruppen so verteilt, dass die Div. auf jede A-Aktie so lange um 1 % grösser ist als diejenige auf eine B-Aktie, bis die auf die B-Aktie entfallende Div. auf 5 % des Nennwertes der Aktien angewachsen ist. Der Reingewinn, der nach Verteilung von 6 % Div. an die A-Aktien u. 5 % Div. an die B-Aktien u. der satzungsmässigen Anteile an den A.-R. noch verbleibt, ist zur Hälfte von der Ges. an den Staat abzuführen. Die andere Hälfte wird zunächst zur Erhöh. der Div. beider Aktienarten um ein weiteres 1 % verwendet. Von dem alsdann noch vorhandenen Reingewinn erhalten die B-Aktien bis zu einem weiteren 1 %, so dass alsdann die A-Aktien u. die B-Aktien gleichmässig 7 % Div. erhaltéen. Der nunmehr noch verbleibende Reingewinn wird zunächst zu einer Fahrscheinabgabe von ½⅓ Pfg. an den Staat verwendet mit der Massgabe, dass das dem Staate auf die B gewährte letzte 1 % Div. zus. mit der Fahrscheinabgabe nicht mehr als M. 1 500 000 aüsmacht. Die Fahr- scheinabgabe wird berechnet mit ½ Pfg. für jeden auf Einzelfahrschein beförderten Fahr- gast. Die Begrenzung auf M. 1 500 000 kommt mit dem 1./1. 1943 in Wegfall. Dagegen verbleibt es bei der Anrechnung der siebenten 1 % Div. der B-Aktien auf die Fahrschein- abgabe. Der schliesslich noch verbleibende Reingewinn wird zur gleichmässigen Erhöh. der Div. der A- u. B-Aktien verwendet. Im Falle einer Auflös. der Ges. wird ihr Vermögen 246*