0 3942 Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften und anderen Zwecken. Die früher einer Ges. m. b. H. gehörende Bahn Hirschberg-Warm- brunn-Hermsdorf war urspr. Gasstrassenbahn, seit 1900 aber elektr. Betrieb. Linien: a) Bahn- hof Hirschberg-Cunnersdorf-Herischdorf-Warmbrunn-Hermsdorf, b) Warmbrunn- Giersdorf- Bächteltalweg. Die Strecke nach Obergiersdorf ist am 20./5. 1914 in Betrieb genommen. Bahnlänge 19.15 km, Spurweite 1 m, oberirdische Stromzuführung; die Ges. besitzt eigene elektr. Zentrale. Beförderte Personen 1913–1922: 2 209 310, 1 977 193, 1 888 841, 2 386 900, 2 789 593. 2 586 933, 3 214 019, 2 765 324, 2 654 138, 2 170 772; Einnahme inkl. Gepäck: M. 338 171, 331 081, 318 838, 393 411, 468 000, 525 202, 958 352, ?, 2 082 103, 3 116 088, 14335 281. Konzession der Regierung zu Liegnitz v. 28./8. 1899 auf die Dauer von 70 Jahren ab 1900; Verträge mit der Stadtgemeinde Hirschberg v. 9./6. u. 19./12. 1895, 25. u. 30./3. 1896, 6./12. 1898, 23. u. 31./10., 14. u. 23./11. 1899. Die Erlaubnis des Betriebes der Linien im Stadt- gebiete Hirschberg erstreckt sich auf die Zeit bis ult. 1945. Die Genehmigungsurkunde der Regierung enthält keinerlei Auflagen oder Erschwerungen. Der Ver- trag mit dem Provinzialverbande von Schlesien v. 20./ 30./3. 1899 enthält die Verpflichtung zur Zahlung eines Ausgleichs für die durch die Kleinbahnanlage entstehende Efschwerung der Chaussee-Baulast der Provinz für die Zeit von 1899–1903 inkl. von jährl. M. 200 pro km benutzter Chausseelänge und für die Zeit v. 1./1. 1904 bis 31./12. 1908 von M. 300 pro Jahr und km benutzter Chausseelänge. Vom 1./1. 1909 ab beträgt die jährl. an die Provinz zu entrichtende Entschädigung 2 % der Bruttoeinnahme des verflossenen Betriebsjahres, mind. aber M. 300 pro km Chausseelänge. Bezüglich des Erwerbs der Bahn nach Ablauf der Konz. sollen die Bestimm. des § 6 Absatz 3 des Gesetzes v. 28./7. 1892 Geltung haben. Findet eine Übernahme des Bahnunternehmens durch den Provinzialverband nicht statt, so muss die Beseitigung der Bahnanlagen von der Provinzialstrasse und die Wiederherstellung des früheren Zustandes binnen spät. 3 Monaten nach Ablauf der Konz.-Dauer erfolgt sein. Will der Provinzialverband im Falle des Erlöschens oder der Zurücknahme der Konz. §5 23 24 des Ge- setzes v. 28./7. 1892 den Übergang der Bahnanlage in sein Eigentum verlangen, so ist die in diesem Falle zu zahlende Entschädigung durch Taxatoren festzusetzen. Die Stadt Hirschberg erhält vom dritten Geschäftsj. an einen jährl. Gewinnanteil, der wie folgt ermittelt wird: nach den Abschreib. erhält zunächst die Akt.-Ges. 5 % des Anlagekapitals; von dem alsdann verbleib. Rest ist vom 3. bis einschl. 25. Geschäftsjahre ein Drittel und vom 26.—–50. Geschäftsjahre die Hälfte an die Stadt Hirschberg abzuführen. Vom 1./4. 1918 an ist jährl. an die Stadt Hirschberg als Gewinnanteil zu zahlen: 5 0% von ½ der Bruttoeinnahme bis 1930, 6 % von ¼ der Bruttoeinnahme bis 1915. Nach Ablauf des Stadt- vertrages (1945) verlängert sich der Vertrag von 10 zu 10 Jahren, wenn nicht mind. 3 Jahre vor diesem Termin bezw. vor Ablauf der jeweiligen 10 jähr. Verlängerungsdauer die weitere Fortdauer des Vertrages gekündigt wird. Bei Erlöschen des Vertrages infolge der Kündig. hat die Ges. auf Ver- langen des Magistrats die für die Bahnanlage in Benutzung genommenen Strassen unter Entfernung der zur Bahn gehörigen Gegenstände als Geleise etc. auf eigene Eosten wieder in vollkommen guten Zustand zu versetzen. Wird ein solches Verlangen seitens der Stadt Hirschberg nicht gestellt, so geht der gesamte Oberbau der Strassenbahn im Stadtgebiet unentgeltlich in städtisches Eigentum über und die Stadtgemeinde ist ausserdem berechtigt, Wagen, Gebäude, Grundstücke und Gerätschaften zum Taxwert zu übernehmen, während sie für den Fall, dass sie von diesem Rechte Gebrauch macht, gleichzeitig verpflichtet ist, den Oberbau der Bahnanlage ausserhalb des städtischen Gebietes zum Taxwerte zu übernehmen. Der Taxwert wird nach dem Preise berechnet, welchen die einzelnen Teile der Anlage und die Utensil. in der als- dann vorliegenden Beschaffenheit an Ort und Stelle bezw. in verarbeitetem Zustande haben. Der Elektriz.-A.-G. vorm. W. Lahmeyer & Co. in Frankf. a. M. hat die Hirschberger Thalbahn für die oberste Bauleitung und Be- aufsichtigung der Betriebsführung eine Abgabe von jährl. M. 2500 auf die Dauer der Konz. aus den Betriebs. überschüssen zu vergüten. * Kapital: M. 2 000 000 in 2000 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 1 250 000, herabgesetzt lt. G.-V. V. 3./4. 1903 um M. 250 000 durch Vernichtung von 250 Aktien, welche der Ges. seitens der. Elektriz.-A.-G. vorm. W. Lahmeyer & Co. in Frankf. a. M. unentgeltlich zur Verf. gestellt wurden. Erhöht lt. G.-V. v. 23./5. 1913 um M. 500 000. Nochmals erhöht lt. G.-V. v. 31./3. 1917 um M. 500 000 (auf M. 2 000 000) in 500 Aktien, begeben zu pari. Diese neuen Aktien erhalten bis Ende des auf den Friedensschluss folgenden Geschäftsjahres nur 4 % Div. Aktien nicht notiert. Anleihe: M. 1 000 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. lt. G.-V. v. 3./2. 1903, rückzahlbar zu 102 %. 1000 Stücke Lit. A à M. 500, 500 Lit. B à M. 1000, auf Namen der Breslauer Disconto-Bank, an Ordre gestellt und durch Indossament übertragbar. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1904 lt. Plan innerh. 40 Jahren. Verl. im April auf 1./7.; auch verstärkte Tilg. oder Totalkündig. mit 3 monat. Frist zulässig. Sicherheit: Erststellige Hypoth. von M. 1 100 000 auf dem gesamten Bahnunternehmen. Zalüilst. wie bei Div.-Scheinen. Coup.-Verj.: 4 J. (K.), der Stücke 30 J. (F.). In Umlauf Ende 81922 M. 736 500. Kurs in Breslau Ende 1913–1922: 102, 102.50*, –, 94, –, 98*, 99, 96, 90, 75 %. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F. (Grenze 10 % des A.-K.); event. ausserord. Abschreib. u. Rückl., vertragsm. Tant. an Vorst. u. Beamte, demnächt 4 % Div., vom Übrigen 10 % Tant. an A.-R. (unter Anrechnung von M. 500 fester Vergüt. pro Mitgl.); Rest zur Verf. der G.-V. Bilanz am 31. Dez. 1922: Aktiva: Einführ. des elektr. Betriebes 275 000, Grundstücke 130 059, Wohngeb. 302 819, Kraftwerk: Geb. 229 406, Masch. u. elektr. Einricht. 443 499, Licht- u. Kraftanl. 697 171, Strassenbahn: Geb. 282 133, Bahnkörper u. Oberbau 1 895 931, Oberleitung 610 161, Wagen 626 890, Werkzeug u. Werkzeugmasch 1, Einricht.-Gegenstände 113 Dienstkleider 1, Kassa 23 760, Wertp. 40 885, Bürgsch. 500, Betriebs- u. Installationsmaterial. 6 708 356, Bankguth. 968 034, verschied. Schuldner 6 515 072, vorausbez. Beträge 1 981 547. – Passiva: A.-K. 2 000 000, Schuldverschr. 736 500, R.-F. 72 192, Kap.-Tilg.- u. Ern.-F. 5 240 183, Tilg. von Schuldverschr. 3570, Zs. 12 082, Bürgsch. 500, durchlaufende Verrechnungsposten 3 045 877, laufende Rechn. Gläubiger 10 397 765, Reingewinn 222 560. Sa. M. 21 731 232. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Zs. für Schuldverschr. 33 992, Zs. u. Vergüt. 126 544, Steuern u. Abgaben 453 236, Kap.-Tilg.- u. Ern.-F. 3 404 535, Abschr. auf Werkzeuge 68 325, do. Einricht.-Gegenstände 11 738, do. Dienstkleider 25 819, do. Wertp. 17 499, Reingewinn