Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. 3955 Beteil. an anderen gleichartigen oder ähnl. Unternehm. oder solchen, die mit den Zwecken der Ges. zus. hängen. Kapital. M. 6 000 000 in 600 Aktien zu M. 10 000, übern. von den Gründern zu 100 %. Geschäftsjahr. 2 Gen.-Vers. Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht. 1 Aktie ? St. Direktion. Hans Andernacht, Köln. Aufsichtsrat. Hans Brügelmann, Bankdir. Albert Pauly, Rechtsanw. Dr. Theodor Müller- Neitzel, Paul Brügelmann, Köln. Vereinigte Westdeutsche Kleinbahnen A.-G. zu Köln a. Rh. Gegründet: 19./12. 1899 unter der Firma: Ronsdorf-Müngstener Eisenbahn-Ges. in Ronsdorf erwarb die Ges. 1897 durch Fusion die Wermelskirchen-Burger Bahn. Sitz der Ges. mit Rücksicht auf die Erweiterung des Unternehmens lt. G.-V. v. 2./11. 1900 nach Köln verlegt und Firma wie oben geändert. Betriebseröffnung 18./11. 1891. Neue Konz. für Kleinbahn v. 2./10. 1897, für Thalsperre-Remscheid v. 25./9. 1899.. Zweck: Betrieb der nachbenannten Kleinbahnen: 1. von Wermelskirchen nach Burg a. d. Wupper (11,6 km) (1922 verk., s. unten); 2. von Thalsperre nach Remscheid (2,8 km) (1922 verk., s. unten); Remscheid-Halbach (9,7 km); Burg-Krähenhöhe (5,4 km) (1922 verk., s. unten); 3. von Kreuznach nach Winterburg u. von Kreuznach nach Wallhausen (28 km); 4. von Neheim- Hüsten nach Sundern (14,5 km). Die Ges. ist auch berechtigt: 1. weitere Konz. zu Kleinbahnen zu erwerben u. auf Grund derselben Kleinbahnen zu bauen u. zu betreiben; 2. die ihr konz. Bahnen nach Einholung der erforderl. behördl. Genehm. durch andere betreiben zu lassen; 3. sich anteilig an Bahnen zu beteiligen, welche Dritten konz. sind; 4. aus elektr. Zentral- stationen, welche sie zum Betrieb ihrer Bahnen errichtet oder erwirbt, Licht und Kraft an Dritte abzugeben; 5. zur Gewinnung neuer Fracht-Einnahmen neue, an ihren Bahnen entstehende industrielle und gewerbl. Anlagen durch hypoth. Peleifups zu fördern, jedoch mit der Massgabe, dass die Gesamtsumme der Beleihungen nicht mehr als 5 % des jeweiligen Grundkapitals betragen darf und dass für jeden Einzelfall der Beleihung die Genehm. des A.-R. erforderlich ist. Im Jahre 1922 die Strecke Wermelskirchen-Burg mit Abzweigung von Talsperre nach Lennep an die Stadt Remscheid, die Strecke Burg-Krahenhöhe an die Stadt Solingen verkauft. Die nicht an die Städte übergeheuden Teile des Unternehm., insbes. das bahneigene Kraftwerk, Wohnhäuser u. ein Teil der Betriebsmittel wurden an- derweit veräussert. Im Eigentum der Ges. befindet sich von den Bergischen Linien heute nur noch die rd. 4,8 km lange Strecke Lennep-Halbach, für die die Genehmigung zum Ab. bruch bei den zuständigen Behörden erteilt ist. Mit dem Abbruch wurde 1922 begonnen. Die Ges. lässt z. Z. folg. Linien für ihre Rechnung durch die Westdeutsche Eisenbahn- Ges. in Cöln betreiben: 1. Kleinbahn Neheim-Hüsten-Sundern, 2. Kreuznacher Kleinbahnen. Der Ausbau des Bergischen Netzes durch Herstellung der Linie Remscheid – Lennep ist 1907 u. 1909 durch die Verbindung Lennep – Lüttringhausen –Halbach erfolgt; die Stadt Lennep hat der Ges. neben der kostenfreien Hergabe des Grund und Bodens auf Lenneper und Remscheider Gebiet ein zu 3¾ % zu verzinsendes und zu 2¼ % zu amorti- sierendes Darlehn von M. 300 000 gewährt. Die Westdeutsche Eisenbahnges. in Köln über- nahm den Bau der Bahnlinie nebst der erforderlichen Erweiterung der elektr. Zentrale in Preyersmühle und die Errichtungeines Beamtenwohnhauses in Remscheid für den Pauschal- betrag von M. 1 309 000. Die Westdeutsche Eisenbahn-Ges. hatte ferner die von ihr über- nommenen Garantie-Verpflichtungen (s. unten) wonach sie der Ges. bis 1916 ein 4 % Er- trägnis aus den Betrieben der Eigentumsstrecken garantiert, auch auf das neuerdings in- vestierte Kapital ausgedehnt. Nachdem die Konzession unterm 6./11. 1906 erteilt war, erfolgte die Eröffnung des Betriebes bereits am 14./8. 1908; die Schlussstrecke nahm den Betrieb am 7./6. 1908 auf. – Nach Erteilung der Konzession für die Linie Burg–Solingen (Krahenhöhe), wurde der Bau dieser Strecke 1907/1908 ausgeführt. – Die zur Durchführung dieser Bauten sowie zur Ablösung der bereits in Anspruch genommenen Kredite erforder- lichen Mittel wurden 1907 verfügbar, da der Kreis Bergheim die in dem Besitz der Ges. befindlichen Bahnbestandteile und Betriebsmittel der Bergheimer Kreisbahnen im Werte von rund M. 1 600 000 angekauft hat. Der Staat gewährte M. 50 000 Zuschuss à fonds perdu. Zinsengarantie: Die Betriebsführerin, die Westdeutsche Eisenbahn-Ges. hatte den Ver. Westdeutschen Kleinbahnen gegenüber eine 4 % Zinsgarantie übernommen. Zum 31./12.1919 wurde dieser Garantie-Vertrag von der Westdeutschen Eisenbahn-Ges. gekündigt. Die Westdeutsche Eisenbahn-Ges. leistete 1900–1918 an Garantiezuschuss M. 59 809, 129 983, 85 850, 80 768, 67 581, 55 783, 55 949, 48 418, 98 507, 144 167, 131 027, 100 291, 98 587, 83 746, 134 928, 142 904, 91 775, 71 457, 51 596. Kapital: M. 6 000 000 in 6000 gleichber. Aktien (Nr. 1–6000) à M. 1000. Über die früheren Kapitalsbewegungen s. Jahrg. 1901/1902. Die G.-V. v. 27./6. 1899 beschloss, das A.-K. um M. 1 861 000 (auf M. 3 000 000) zu erhöhen. Die G.-V. v. 17./12. 1900 beschloss Erhöhung um M. 3 000 000 (auf M. 6 000 000) in 3000 neuen Aktien Em. III à M. 1000, mit Div.-Recht ab 1./1. 1901, pro rata der Einzahl., übernommen von der Westdeutschen Eisenbahn-Ges. Eingezahlt hiervon bisher 30 % = M. 900 000. Anleihe: M. 2 000 000 in 4½ % Teilschuldverschr. lt. G.-V. v. 17./12. 1900. – Kurs in Köln Ende 1913–1922: 98, 95.25*, –, –. –, –*, –, 65, –, 102 %. Der Rest der Anleihe ist zur Rückzahl. zum 31./12. 1922 gekundigt. 248*