4026 Plantagen- und Kolonial-Gesellschaften. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1922: Aktiva: Bankguth. u. Kassa 424 739, Eff. 138 000, Mobil. 626, Debit. 27 704, Pflanzung Gomba 2 053 182. – Passiva: A.-K. 1 600 000, R.-F. 4051, Wiederaufbau 933 263, Kredit. 106 938. Sa. M. 2 644 252. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Verlustvortrag 23 414, Verwalt.-Kosten 284 878. – Kredit: Zs. etc. 36 052, Res.-K. Berlin 6572, Übertrag auf K. Gomba 265 667. Sa. M. 308 292. Dividenden: 1908–1912: (Baujahre); 1913–1922: 4, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0 %. Direktion: Dr. Rich. Hindorf, Friedr. Karl Osiander. Aufsichtsrat: Vors. Zahnarzt Carl Birgfeld, Hamburg; Stellv. Dir. Paul Fuchs, Bln.- Lichterfelde; G. C. J. Tönnies, Kiel: Prof. Dr. Otto Warburg, Charlottenburg; Dr. Georg Schmidt, Berlin; Konsul Wolfgang Gaedertz, Lübeck; Dir. H. Ludwigs, Berlin. Otavi Minen- u. Eisenbahn-Gesellschaft in Berlin, W. 64, Unter den Linden 31. Gegründet: 6./4. 1900; bestätigt durch Bundesratsbeschluss vom 14./2. 1901 als Kolonial- Ges.; handelsger. eingetr. 3./3. 1904. Der Zweck der Ges. besteht in der Erwerbung von Grundbesitz, Eigentum, Bergwerks- rechten, sowie anderen Rechten jeder Art und in der wirtschaftlichen Erschliessung u. Ver- wertung der gemachten Erwerbungen. Insbesondere steht der Ges. das Recht zu, ohne dass aus dieser Anführung einzelner Befugnisse eine Beschränkung der allgemeinen Be- rechtigung hergeleitet werden könnte: die ihr gehörigen u. etwa noch von ihr zu erwerbend. Gebiete zu erforschen, Wege, Eisenbahnen, Telegraphen u. andere Verkehrsmittel für den eigenen oder den öffentlichen Gebrauch selbst oder durch andere herzustellen u. zu betreiben Ansiedelungen zu gründen u. für nützlich erachtete Bauten u. Anlagen jeder Art auszuführen, Landwirtschaft, Bergbau, sowie überhaupt gewerbl. Unternehm. zu betreiben, ihr gehör. Grund- eigentum und ihr zustehende Berechtigungen zu veräussern oder zu verpachten u. Grund- eigentum und Berechtigungen in fremdem Besitz zu pachten. Die Bergwerksrechte der Ges. beruhen ursprüngl. auf der der South West Africa Company Limited, London, von der Deutschen Reichsregierung erteilten Konz. vom 12./9. 1892, durch die jener Firma zugleich auch umfassende Landrechte erteilt worden sind. Näh. darüber s. Jahrg. 1922/23. Im Gegensatz zu der ungewissen Lage der Ges. während des Krieges u. während der Berichtszeit nach dem Kriege kann mit Genugtuung festgestellt werden, dass die Ges. heute wieder auf einem festen Rechtsboden steht, nachdem der Administrator des Südwestafrikanisch. Protektorats in seiner Proklamation vom 17./11. 1920 folgende Rechte der Ges. endgültig zuerkannt hat: 1. das Eigentum an allen ihren im Betrieb befindlichen Minen, 2. ihre Landrechte in dem 1000 englischen Quadratmeilen-Gebiet, sowie in einer Zone von je 10 km Breite zu beiden Seiten der Eisenbahn, in dem früheren Gebiet der South West Africa Company, 3. das alleinige Recht zu Schürfungen in dem vorgenannten 1000 englischen Quadratmeilen- Gebiet auf die Dauer von 3 Jahren. Wesentliche Rechte sind der Ges. damit in Bezug auf den Bergbau nicht genommen worden. Die Südwestafrikanische Protektoratsregierung hat den Kauf- u. Pachtvertrag, soweit er sich auf die Pacht bezieht, die noch bis zum Jahre 1940 läuft, nicht anerkannt. Es ist der Ges. bisher nicht gelungen, von den massgebenden Be- hörden eine Compensation für die Wegnahme des Bahnbetriebes u. eine Entschädigung für die gleichfalls fortgenommenen, in keiner Weise zum Eigentum des Fiskus zu zählenden Vorräte u. Materialien der Eisenbahn zu erlangen. Die Verfolgung der Ansprüche wird weiter fortgesetzt. Bergbau. Näheres über den Abbau der Erzlagerstätten in den Jahren vor dem Kriege s. Hdbeh. 1922/23. Zum Zwecke schnellerer Aufschliessung des Bergwerksgebiets der Ges. wurde mit einer von deutschen u. englischen Firmen gebildeten Studien-Ges., dem Otavi Exploring Syndicate Limited, London, ein Abkommen getroffen, durch welches diesem Syndikat ein Konzessionsgebiet von 1000 engl. Quadratmeilen mit Ausnahme von Tsumeb, Guchab, Asis u. Gross-Otavi nebst entsprechend grossem Geländekomplex zur bergmännischen Ausbeutung auf die Dauer von zehn Jahren mit einem Gewinnanteil der Otavi-Ges. von 35 % überlassen wurde. Ausserdem ist die Ges. mit 11 % an dem Kap. von £ 63 000 beteiligt. Über die bergbaulichen Arbeiten in Tsumeb, dem Hauptbetriebspunkt der Ges. heisst es im Geschäftsbericht für 1922/23: Die bergbaulichen Arbeiten in Tsumeb sind weiter gut fortgeschritten; besondere technische Schwierigkeiten haben sich dabei nicht ergeben. Im laufenden Geschäftsjahr ist ein neuer Schacht bis auf 130 m abgeteuft, die oberen 16½ m betoniert und von der Hängebank bis zu 66 m in Eisen ausgebaut worden. Voraussichtlich dürften die bergmännischen Arbeiten am neuen Schacht in der ersten Hälfte 1924 beendet sein. Zur Aufschliessung des Erzkörpers unter der 8. Sohle (220 m) ist im Liegenden ein Gesenk im wasserfreien, dolomitischen Nebengestein in Angriff genommen worden, das inzwischen bei 280 m die 10. Sohle erreicht hat. Von dieser Sohle soll ein Verbindungs- querschlag nach dem Erzkörper getrieben werden. Diese Arbeiten dürften, falls keine Störungen eintreten, Ende d. J. beendet sein und ein klares Bild über die Beschaffenheit des Erzkörpers unter der 8. Sohle bis zur 10. Sohle ermöglichen. Zur Verschiffung kamen ins- gesamt 31 650 t Erz mit durchschnittlich 13.3 % Cu, 31.1 % Pb, 312 g Ag pro t. Die Erweiterung