264 Bau-, Terrain- und Immobilien-Gesellschaften etc. sichtsratsbeschlusses von drei Mitgliedern eingeholt werden, in dem der Fiskus durch eines der von ihm in den Aufsichtsrat entsandten Mitglieder vertreten ist. Wenn auch dieser Vergleich ein grosses OÖpfer für die Ges. bedeutet, so hat die Verwalt. ihn einem lang- wierigen, kostspieligen Prozessverfahren vorgezogen. Gewinn-Verteilung: a) 5 % z. R.-F. (Grenze 10 % d. A.-K.); b) die restl. 95 % sind in der Höhe, welche der A.-R. als angemessen erachtet, zu verwenden zu Rückstell. auf die in Gemässheit des Kauf- u. Verwert.-Vertrags an den Fiskus noch zu leistenden Ratenzahl., u. zwar im Maximum bis zur Höhe des auf Grundlage von 4 % Zinseszinsen zu berechnenden jeweiligen Barwertes der noch ausstehenden Ratenzahl.; c) alsdann ist der der Gemeinde Tempelhof garantierte Gewinnanteil von M. 2 000 000 zurückzustellen; d) aus dem nach vorstehend be- zeichneten Rückstell. verbleibenden Überschuss erhalten die Aktionäre bis zu 5 % Div. auf das eingez. A.-K.; soweit die hiernach zur Verteil. gelangende Div. in einem Jahre hinter 5 % zurückbleibt, ist der Fehlbetrag aus den Überschüssen künftiger Jahre vorweg zu decken, jedoch nach Vornahme der unter a, b, c bezeichneten Rückstell.; e) von dem Rest erhält der A.-R. 7 % Tant.; dieser Gewinnanteil verringert sich um diejenigen Summen, welche dem A.-R. nach § 19 Abs. 2 durch feste Vergüt. etwa bereits früher zugeflossen sind; f) der ver. bleibende Überschuss wird, soweit nicht die G.-V. ein Anderes bestimmt, zwischen der Ges. u. der Gemeinde Tempelhof in Gemässheit des Verwertungsvertrages dergestalt verteilt, dass die Ges. 85 %, die Gemeinde Tempelhof 15 % desselben erhält. Durch Auszahl. eines Gewinnanteils aus dem Jahresgewinn an die Gemeinde Tempelhof wird ein entsprechender Teil der unter c) bezeichneten Rückstell. frei. Die Ges. wird aufgelöst u. tritt in Liqu. auf Beschluss der G.-V. Mit Eintritt der Ges. in die Liqu. erlischt, vorbehaltl. der gesetzl. Gläubigerschutzvorschriften, jede etwa noch besteh. Einzahl.- Pflicht der Aktionäre. Aus dem Liqu.-Erlös wird zunächst an die Gemeinde Tempelhof derjenige Betrag ausgez., um welchen die an sie aus den Jahresgewinnen gezahlten Gewinnanteile hinter dem Betrag von M. 2 000 000 zurückbleiben. Alsdann werden an die Aktionäre Lit. B die- jenigen Beträge zurückgezahlt, die etwa über den Betrag von M. 250 auf die Aktie eingez. sein sollten. Alsdann werden die Aktien Lit. A bis auf M. 250 die Aktie zurückgezahlt. Darauf erfolgen die Rückzahl. auf alle Aktien gleichmässig, bis alle auf deren Nennwert geleisteten Zahlungen erstattet sind. Aus dem verbleibenden Überschuss wird zunächst den Aktionären eine etwa rückständige Div. (s. oben) dergestalt gezahlt, dass dieselben auch nach Eintritt der Ges. in Liquidation auf das jeweils noch eingezahlt gewesene Kapital 5 % lauf. Zs. erhalten. Von dem Rest erhält der A.-R. einen Anteil von 7 %; dieser Anteil verringert sich um diejenigen Summen, welche dem A.-R. durch feste Vergüt. etwa bereits zuge- flossen sind. Der alsdann noch verbleibende Überschuss wird zwischen der Ges. u. der Gemeinde Tempelhof in Gemässheit des Verwert.-Vertrages dergestalt verteilt, dass die Ges. von dem Überschuss zuzüglich des an die Gemeinde aus dem Liquidationserlös zur Auffüll. des Gewinnanteiles auf M. 2 000 000 vorweg gezahlten Betrages 85 %, die Gemeinde 15 % erhält, wobei auf den Anteil der Gemeinde dieser an sie vorweg gezahlte Betrag in An- rechnung gebracht wird. Der A.-R. erhält eine feste jährl. Vergüt. von zus. M. 25 000. Kapital: M. 12 500 000 in 10 000 Aktien Lit. A u. 2500 Aktien Lit. B à M. 1000. Ursprüngl. M. 20 000 000 in 10 000 Aktien Lit. A u. 10 000 Lit. B. (Siehe hierüber Hand- buch II 1921/22). Lt. G.-V. v. 4./11. 1920 Herabsetzung des A.-K. auf M. 12 500 000 durch Zus.-Legung der Aktien Lit. B im Verh. 4:1 unter Verzicht auf weitere Einzahlung der Aktionäre Lit. B u. Gleichstell. der Aktien Lit. A u. B. Geschäftsjahr: 1./7.–30./6. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie Lit. A = 1 St. Bilanz am 30. Juni 1923: Aktiva: Kassa u. Bank 12 231 615, Eff. 30 253 700, Grundst.- Verwert.-K. 9 726 700, Mobil. 1, Restkaufgelder 360 500, Debit. 1 176 000. – Passiva: A.-K. 12 500 000, R.-F. 49 240, Kredit. 40 582 605, Gewinn- u. Verlust-K. 616 671. Sa. M. 53 748 516. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Unk. 1 993 064, Steuern 1 183 807, Bilanz (Vortrag 915 964, Verlust 299 293) 616 671. – Kredit: Vortrag 915 964, Zs. 2 877 578. Sa. M. 3 793 543. Kurs Ende 1914–1923: 89.50*, –, 70, 82.75, 78, 50, 85, 250, 2000, 10 %. Die M. 10 000 000 Aktien A wurden im Juni 1911 an der Berliner Börse zugelassen. Dividenden 1911/12–1922/23: 0 %. Direktion: Komm-Rat Gg. Haberland. Aufsichtsrat: (Mind. 5) Vors. Bank-Dir. G. E. von Stauss, Stellv. Geh. Oberfinanzrat Bank- Dir. Wald. Mueller, Landrat des Kreises Teltow Adolf von Achenbach, Berlin; Komm.-Rat Bank-Dir. Gust. Schröter, Bank-Dir. Herbert M. Gutmann, Major von Frankenberg u. Ludwigs- dorf, Baden-Baden; Geh. Finanz-Rat F. Hartmann, Berlin; Bank-Dir. Dr. jur. Karl Beheim- Schwarzbach, Baumeister Alfred Schrobsdorff, Charlottenburg; Bürgermeister F. Wiesener, Syndikus Dr. Bruns-Wüstefeld, B.-Tempelhof; Ministerialrat Reichle, Ministerialrat Fisch- bach, Charlottenburg; Bank-Dir. Dr. I. Berne, Berlin. Zahlstellen: Berlin: Ges.-Kasse, Deutsche Bank, Dresdner Bank, Darmstädter und Nationalbank. *erra Akt.-Ges. für Grundbesitz, Berlin N. W. 7, Mittelstr. 2–4. Gegründet: 1./8. 1923; eingetr. 24./9. 1923. Gründer: J. Michael & Co., Berlin; Chemische Fabrik Eidelstedt vorm. Johs. Oswaldowski A.-G., Berlin; Metallwerke vorm. J. Aders A.-G.,