292 Bau-, Terrain- und Immobilien-Gesellschaften etc. zustellen. Für Übernahme dieser Verpflicht. hat die Stadtgem. Frankf. a. M. 66 Aktien zu M. 1000 erhalten. Die Intern. Bauges. hat sich verpflichtet: 1. auf dem von ihr eingebrachten Gelände 75 Wohnhäuser binnen 3 Jahren nach Feststellung des Fluchtlinienplanes zu errichten; 2. die Strassen herzustellen und bis 1./10. 1907 zu unterhalten; 3. sämtl. mit der Gründung der Ges., deren Eintrag zum Handelsregister, dem Druck u. Stempel der Aktien u. Teilschuldverschreib., der Überschreibung der Grundstücke etc. verbundenen Kosten zu tragen. In Ausgleich dieser Verpflicht. erhielt die Intern. Bauges. 3334 Teilschuldverschreib. der Ges. zu M. 1000. Zweck: Beschaffung u. Vermietung billiger Wohnungen, insbes. auf den von der Ges. er- worbenen, zum früheren Hellerhof gehör. Liegenschaften. 75 Wohnhäuser mit 762 Wohn. zu 1, 2 u. 3 Zimmern waren bis 1./4. 1905 sämtl. bezugsfertig hergestellt. 1914/15–1916/17 erhebliche Mietausfälle u. Nachlässe. 1916/17 nur M. 12 109 Reingewinn, 1917/18 wieder auf M. 29 766 u. 1918/19 auf M. 36 301 gestiegen. Von 1920/21 u. 1922/23 stieg der Verlust auf M. 1 637 346, so dass die vertragsmässige Obl.-Zs.-Garantie in Anspruch genommen werden musste. Verwalt. der Häuser führt 1./4. 1912 die Wohnungs-Ges. m. b. H. in Frankf. a. M. Kapital: M. 900 000 in 900 Akt. zu M. 1000. Erhöh. nur mit Zustimm. des Magistrats zulässig. Anleihe: M. 3 400 000 in 4 % Teilschuldverschreib. von 1902, 3400 Stücke (Nr. 1–3400) zu M. 1000, auf Namen der Deutschen Vereinsbank zu Frankf. a. M. u. durch Giro übertragbar. Die Stadt Frankf. a. M. haftet für Kapital u. Zs., dagegen hatte die Ges. zum Grundbuch Eintrag bewilligt, dass die ihr zugehör. Grundst. u. Geb. ohne Zustimm. des Magistrats weder veräussert, noch verpfändet, noch sonst belastet werden dürfen. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. ab 1935 durch jährl. Ausl. von 1 % zuzügl. ersp. Zs. spät. im Okt. (zuerst 1934) auf 1./4.; seit 1908 ist jederzeitige Kündig. der ganzen Anleihe oder eines Teiles mit 6 Mon. Frist zulässig. Verj. der Coup.: 5 J. (F.), der Stücke: 10 J. (F.). Zahlst.: Gesellschaftskasse; Frankf. a. M.: Deutsche Vereinsbank. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1914–1923: 91*, –, 85, –, 89*, 98, 85, –, –, – % Geschäftsjahr: 1./4.–31./3. Gen.-Vers.: Spät. Sept. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St Gewinn-Verteilung: Aus dem bilanzmässigen Reingewinn erhält nach Dotierung des gesetzl. R.-F. (5 %) die Stadtgemeinde Frankf. bis Ende 1933 zunächst M. 6000 zur Ansammlung eines städt. Aktienerwerbungs-F. Vom verbleib. Betrage bis 4½ % Div. auf das eingezahlte A.-K., Rest in den erwähnten städt. Aktienerwerbungs-F. Der A.-R. erhält keine Tant. Die Stadt Frankf. ist verpflichtet, alljährl. die gesamten Mittel des Aktienerwerbungs-F. einschl. der auf die so erworbenen Aktien entfallenden Div. zum Ankauf von Aktien zu verwenden. Ist die Stadt auf diese Weise in den Besitz von 350 Aktien (abgesehen von den 100 bei der Errichtung der Ges. von ihr übernommenen Aktien) gelangt, so ist sie verpflichtet, zum weiteren Ankauf von Aktien alljährl. mind. einen Beitrag zu verwenden, welcher gleich 4½ % vom Nominal- betrage der bereits erworbenen Aktien plus M. 13 000 ist. Die Stadt Frankf. hat das Recht, alljährl. am 1./4. sämtl. Aktien zu erwerben, nachdem sie 6 Monate vorher der Ges. von ihrer Absicht Mitteilung gemacht hat. Neue Aktien dürfen ohne ihre Zustimm. nicht ausgegeben werden. Jeder Aktionär ist verpflichtet, seine durch Ausl. bestimmte Aktie u. im Falle der Kündig. der Stadt seine Aktien der Stadt Frankf. a. M. verkäuflich zu überlassen, u. zwar nach dem 1./4. 1914 zu 120 % u. 4½ % Stück-Zs. Falls in einem Jahre die Garantie der Stadt in Anspruch genommen ist, muss später vor Zahl. einer Div. der verauslagte Betrag nebst 4 % Zs. zurückgezahlt werden. Zur Sicherstellung ihrer Rechte ist die Stadt berechtigt, eine Sicher- heitshypothek von M. 3 Mill. auf den Grundbesitz der Ges. zu verlangen. Bilanz am 31. März 1923: Aktiva: Liegenschaften 4 248 323, Schuldner 225 019, Einricht. der Geschäftsräume 1, Wertp. 43 200, Verlust 1 637 346. – Passiva: A.-K. 900 000, Obl. 3 400 000, R.-F. 27 712, Gläubiger 1 777 938, unerhob. Obl.-Zs. 78 240. Sa. M. 6 183 891. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Vortrag 81 356, 4 % Obl.-Zs. 136 000, allg. Unk. 1 983 611, Zs. 42 326, Bankprovis. 303. – Kredit: Mieten 470 150, Gewinn aus Wertp. 100. Zs.-Vorlage der Stadt Frankf. a. M. 136 000, Verlust 1 637 346. Sa. M. 2 243 596. Dividenden 1913/14–1922/23: 4½, 2¾, 1½, 0, 2, 2½, 0, 0, 0, 0 %. Direktion: Baurat Dr.-Ing. Carl Kölle, Dir. Ed. Holzmann, Assessor Dr. Charles A. Rosenthal. Aufsichtsrat: Vors. Geh. Baurat Dr.-Ing. Otto Riese, Stellv. Bank-Dir. Sigm. H. Wormser, Reg.-Baumeister a. D. Dir. Heinr. Holzmann, Stadtrat Andreas Henss, Stadtrat Dr. Friedr. Hiller, Frankf. a. M. * Bauaktiengesellschaft Hohenzollern in Frankfurt a. M. Die a. o. G.-V. v. 15./3. 1924 genehmigte den mit der Frankfurter Verkehrs- u. Hotel- Betriebs-A.-G. zu Frankf. a. Main abgeschlossenen Verschmelzungsvertrag, wonach das Ver- mögen der Bauaktiengesellschaft Hohenzollern zu Frankf. a. Main unter Ausschluss der Liquidation auf die Frankfurter Verkehrs- u. Hotel-Betriebs-A.-G. zu Frankfurt a. Main übergeht. Das Vermögen der Bau-A.-G. Hohenzollern in Höhe von etwa G.-M. 50 000 nach dem Bilanzwert vom 31./3. 1923 geht somit auf die Frankfurter Verkehrs- u. Hotel-Betriebs- A.-G. über, wogegen diese eine Hohenzollern-Aktie gegen drei ihrer Aktien eintauscht. Die Bauaktienges. Hohenzollern ist aufgelöst u. die Firma erloschen. Gegründet: 10./7. 1914; eingetr. 14./7. 1914. Gründer: siehe Jahrg. 1920/21. Die Ges. ist Eigentümerin des in Frankf. a. M. in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofes, an der Hohenzollern-, Post- u. Niddastrasse belegenen Hotels „Excelsior“. Zweck: Erwerb u. Bebauung von Grundstücken.