Bau-, Terrain- und Immobilien-Gesellschaften etc. 341 Geschäftsjahr: 3 Gen.-Vers.: Im 1. Geschäftshalbj. Direktion: Fritz Teipel. Aufsichtsrat: Rechtsanw. Justizrat Dr. Ludw. Kahn, München: Rechtsanw. Dr. Robert Haas, Feldafing; Fabrikant Adolf Cosack, Neheim. Terrain-Aktiengesellschaft Herzogpark München, Gern in München, Mauerkircherstr. 7 (Herzogpark). Gegründet: 28./4. 1900; eingetr. 5./5. 1900. Firma bis 2./6. 1900 Terrain-A.-G. Bogen- hausen-Gern in München. Gründung siehe Jahrg. 1901/02. Zweck: Erwerbung, Bebauung, Verwaltung u. Veräusserung von Liegensch. aller Art u. Vornahme aller zur Erreich. des Gesellschaftszweckes dienlicher, insbes. auch auf Belastung u. Entlast. von Liegensch. sowie auf Übernahme u. Abstossung von Hyp. abzielender Rechts- geschäfte. – Die Ges. übernahm 1900 den ehemal. herzogl. Karl Theodorschen 389,3 Tagw. grossen Park in Bogenhausen für M. 4 Mill. sowie am Nymphenburger Kanal gelegene 88.7 Tagw. grosse Gründe. Der ges. Grundbes. der Ges. betrug Ende April 1921 195.39 Tagw. = 66 562 qm, hiervon lagen 53.98 Tagw. innerhalb der Steuergemeinde Bogenhausen, 100.06 Tagw. in der Steuergemeinde Oberföhring und 41 352 Tagw. in der Steuer- gemeinde Nymphenburg. 1903 wurde das Alignement Gern genehmigt und 1904/05 mit dem Bau von Strassen begonnen. Das Teilalignement Herzogpark (104½ Tagw.) hat gleichfalls die ministerielle bezw. magistratliche Zustimmung erhalten. An die Stadt München wurde Juni 1903 zum Wehrbau für die im Norden projektierte Wasserkraftanlage ein Terrain von 4 Tagw. 14./12. einschl. 0,346 Tagw. Strassengrund zu entsprechendem Preise, 1904/05 wurden 4 Tagw. = 169 000 qfs für M. 102 539 verkauft. In dem dem Besuche eröffneten Herzogenpark hat die Gesellschaft ein Restaurant mit Gartenwirtschaft angelegt. Mit der Bebauung des Herzogparkes wurde 1906 begonnen, zu welchem Zwecke eine Bau-Ges. m. b. H. gegründet wurde. Diese Bau- Ges. hat 1906 8 Bauplätze übernommen, Übernommen wurden 1909/10 ein Grundstück in Oberföhring u. 2 Baumpflanzungen. (ÜUber die früher betätigten Verkäufe im Herzogpark u. in Gern siehe Handb. II 1921/22). Bestand am 30./4. 1923 noch 47 321 ha = 140 Tagw. Die Ges. ist an der Ungerer Terrain A.-G. hervorragend beteiligt. Kapital: M. 15 Mill. Urspr. M. 2 Mill. Bis 1911 A.-K. erhöht u. dann verschiedentlich herab- gesetzt; 1912 betrug dieses M. 4 675 000. (Siehe Handb. II 1921/22). Ab 15./2. 1919 kamen 7½ % = M. 150 auf jede Aktie zur Rückzahl. unter gleichzeitiger Abstempl. jeder Aktie auf M. 1550. Ab 20./2. 1920 weitere M. 350 pro Aktie ausgeschüttet, weitere Rückzahl. ab 17./9. 1921 um M. 100 unter Abstempel. jeder Aktie auf M. 1100; nochmals zurückgezahlt M. 100 ab 12./12. 1922 unter Abstempel. jeder Aktie auf M. 1000. Alsdann das A.-K. erhöht lt. G.-V. v. 11./12. 1922 um M. 2 750 000 in 2750 Aktien à M. 1000, übern. von einem Konsort. (Deutsche Effekten- u. Wechselbank, Frankf. a. M.), angeb. den bisher. Aktionären im Verh. 1: 1 zu 110 % mit vorläufig 25 % Einzahl. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 16./8. 1923 um M. 9 500 000 in 9500 Inh.- Aktien zu M. 1000, davon M. 5 500 000 St.-Akt. angeb. im Verh. 1: 1 zu 20 000 %. Ferner wird die noch ausstehende 75 % Einzahlung auf die durch Beschluss vom 11./12. 1922 neu geschaffenen M. 2 750 000 St.-Akt. zum Einzug gebracht. Hypotheken: M. 23 189 (Rest), aufgenommen auf den Herzogpark. Ausserdem wurde eine Kaut.-Hyp. für Pflastersich. im Betrage von M. 79 527 gestellt. Geschäftsjahr: 1./5.–30./4. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., event. besondere Abschreib. und Rücklagen; Die G.-V. v. 18./9. 1906 beschloss: Die aus Terrainverwertung erzielten Beträge werden in erster Linie zur Tilg. der Gesellschaftsschulden u. der Geschäftsunk. verwendet. Aus dem Jahresüberschuss wird ein Aktienrückzahlungs-F. gebildet, der zur gleichheitl. Rückzahl. des A.-K. oder zum freihänd. Ankauf von Aktien zur Einzieh. verwendet wird. Sobald A.-K. bis auf 50 % des urspr. A.-K. von M. 5 500 000 zurückbezahlt oder amortisiert ist, tritt Ges. in Liquid. Aus der Liquid.-Masse erhalten nach Abzug der Liquid.-Kosten 1) die Aktionäre die restl. 50 % des Nennbetrages der Aktien; 2) aus dem verbleibenden Reste a) die Mitgl. des A.-R. zur Verteil. unter sich 5 %, b) den Überschuss die Aktionäre. Der unter 2b erwähnte Überschuss bildet den Reingewinn der Ges. Durch diese Bestimmungen sind die bei der Ausgabe der Aktien diesen beigefügten Gewinnanteilscheine mit Ern.-Scheinen in Wegfall gekommen. Die G.-V. v. 30./7. 1918 beschloss über Vergüt. an A.-R. wie folgt; Jedes Mitgl. des A.-R. erhält zu Lasten des Unk.-K. eine jährl. feste Vergüt. von G.-M. 120, jed. Mitgl. des Arbeitsaussch. eine solche von G.-M. 60. Ausserdem erhält Gesamt-A.-R. 15 % des Reingewinns, von letzt. je Mitgl. 1, der Vors. 2 Kopfteile. – Bei Liquid. erh. die Mitgl. des A.-R. ausser festen Bezügen einen bestimmten Anteil an der Liquid.-Masse; diese wird unter den sämtl. Pers., die seit 1910/11 dem A.-R. angeh. haben, oder an ihre Erben nach Verhältnis ihrer Amtsdauer verteilt. Bilanz am 30. April 1923: Aktiva: A.-K. 2 062 500, Kassa u. Eff. 2 856 529, Immobil. 34 292 551, Beteilig. 965 070, Aktiv.-Hyp. 46 708 386, Debit. 82 247 583, Pflastersich. 79 528, Inv. 6. – Passiva: A.-K. 5 500 000, nicht erhob. Rückzahl.-Quoten 78 322, Pflastersich.- Hyp. 79 558, Gebührenäquivalent 70 000, Kredit. 89 923 283, Strassenbau-Verteuer. 23 000 000, R.-F. 2 913 232 (Rückl. 2 486 506), Spez.-R.-F. 404 138, Div. 38 500 000, A.-R.-Tant. 7 053 550, Vortrag 1 690 100. Sa. M. 169 212 153.