Bergwerke, Hütten, Salinen, Schachtbau. 7 *Mitteldeutsche Braunkohlen- u. Schamotte-Werke, Akt.-Ges. in Hann. Münden. Gegründet: 8./9. 1923; eingetr. 11./12. 1923. Gründer: Bankier Alexander Neuer, Werner Rehfeld, Prof. Dr. med. Müller-Rhein, Oberstleutn. Karl Auerbach, Komm.-Rat Jul. Hildsberg, Dresden; Willy Barreiss, B.-Friedenau; Gen.-Repräs. Walter Seifert, Kötzschenbroda. Zweck: Erwerb, Betrieb, Ausbau u. Weiterveräusser. von Braunkohlen-, Schamotte- werken u. Ziegeleien u. verwandter Unternehm. Kapital: M. 200 Mill. in 4000 Vorz.-Akt. zu M. 5000, 16 000 St.-Akt. zu M. 5000, 10 000 St.-Akt. zu M. 10 000, übern. von den Gründern zu pari. Geschäftsjahr: 3 Gen.-Vers.: Im 1. Gb kalbf Direktion: Dir. Herm. Jaeger. Aufsichtsrat: Bankier Alexander Neyer, Werner Rehfeld, Prof. Dr. med. Müller-Rhein, Oberstleutn. Karl Auerbach, Dresden; Willy Barreiss, B.-Friedenau; Fabrikant Hans Lewy, Verwalt.-Dir. Schaarschmidt, Rechtsanwalt Dr. Meth, Dresden; Siegfried Seidel, Hamburg: Ziegeleibes. Christian Spiess, Göttingen; Ernst Harzheim, Köln; Rittergutspächter Walter von Lippe, Helfenberg. *Oleum Erdölindustrie Akt.-Ges., Hannover, Hinüberstr. 4a. Gegründet: 1./10. 1923; eingetr. 22./12. 1923. Gründer: Konsul Theodor Engelhardt, Bernhard Droop, Fabrikbesitzer Paul Schefe, Oberregierungsrat Walther Schneider, Dir. Dr. Walther Strauss, Hannover. Zweck: Erwerb u. Verwert. von Rechten auf Ausbeut. von Erdölfeldern, Herstell. von Ahnlagen u. Betrieb von Unternehm., die die Ausbeut. von bezwecken, Verwert. des gewonnenen Eraöls. Kapital: M. 600 Mill. in 300 Akt. zu M. 1 000 000, 1200 Akt. zu M. 100 000, 3600 Akt. zu M. 50 000, übern. von den Gründern zu pari. Geschäftsjahr: 3 Gen.-Vers.: Im 1. Geschäftshalbj. Stimmreckt 1 Akt. 1 St. Direktion: Alfred North, Carl Oehlrich. Aufsichtsrat: Vors. Rechtsanwalt Dr. Conrad Bohnen, Hannover-Waldhausen; Stellv. Fabrikant Dr. jur. Wilhelm North, Hannover; Bankier Otto Löwenstein, Berlin. Rombacher Hüttenwerke in Hamover, Raschplatz 14. Gesründet; 4./7. 1888 in Coblenz; eingetr. 13./7. 1888. Sitz verlegt nach Rombach lt. G.-V. v. 29./11. 1890, dann lt. G.-V. v. 25./10. 1919 nach Coblenz zurückverlegt. Sitz nun- mehr lt. G.-V. v. 16. /8. 1923 nach Hannover verlegt. Zweck: Gegenstand des Unternehmens ist: a) die Erwerb. von Grubenfeldern u. Kuxen sowie der Bergbau auf allen Gruben, welche die Ges. eigentümlich oder pachtweise oder unter jedem anderen Titel erwerben wird, ohne Unterschied der zu gewinnenden Mineralien; b) die Verhüttung bzw. Verwertung der selbstgewonnenen oder anderweitig erworbenen Mineralien für den Handel u. Konsum; c) die Erwerb. u. Erricht. aller Anlagen, welche zur Erreichung des vorgenannten Zweckes erforderlich u. förderlich sind; d) die Ges. ist berechtigt, Zweig- niederlass. zu errichten u. sich an gleichartigen Unternehm. zu beteiligen. Nach der Besetzung Elsass-Lothringens durch die Franzosen wurden die der Ges. gehörenden Werksanlagen in Lothringen am 1./2. 1919 unter französische Zwangsverwalt. gestellt. Gemäss den Bestimmungen des Friedensvertrages erfolgte später die Liquidation des in Lothringen belegenen Besitzes. Durch Gerichtsbeschluss vom 14./10. 1919 wurde der Société d'Etudes et d'Entreprises industrielles d'Alsace et de Lorraine der Zuschlag zum Preise von frs. 125 000 000 für den Besitz (ohne die vorhandenen Vorräte u. Materialien, die besonders vergütet werden sollten) erteilt mit dem Recht, den Zuschlag an eine zu begrün- dende Ges. weiterzugeben. In Verfolg dieses Zuschlages gingen die Werks- u. Grubenanl. mit Wirküng vom 1. 11. 1920 ab auf die Société Lorraine des Aciéries de Rombas über. Die Übertrag. bezog sich auf den grössten Teil des lothringischen Besitzes, ausgenommen blieben die in Lothringen geleg. Kohlenfelder u. die Erzkonzess. Marengo, Saulny, Norroy u. Plesnois. Die liquidierten Vermögensteile sind auf die neu eingerichtete Liquidationsrech. übertragen worden, u. zwar nicht nur der in Lothringen liegende Besitz, sondern auch die in Belgien befindlichen Anlagen. Die Frage der Entschädigung der in Elsass-Lothringen enteigneten Berg- u. Hüttenwerke wurde auf der Basis gelöst, dass die Rombacher Werke sich inkl. Vorräte mit einem kleinen Bruchteil des Friedenswertes in G.-M. zufrieden geben mussten. Nach den Bedingungen des Abfindungsvertrages ist die bezahlte Entschädig. nur zum Wiederaufbau zu verwerten, eine Ausschütt. in ir gend welcher Form darf nicht staftfinden. Mit den zur Verfüg. gestellten Mitteln festigte die Ges. zunächst die Basis ihres Unternehm., indem sie das An- Kaufsrecht ausübte, welches sie sich durch den Vertrag mit der Concordia Bergbau-Akt.-Ges. zu Oberhausen v. 22./4. 1914 gesichert hatte (siehe dieses Handb. 1919/20). Dieses Bergwerk wurde mit Wirkung ab 1./1. 1920 übernommen. Die Concordia Bergbau-Akt.-Ges. selpst ist