Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. 1159 entnahme entstehenden Schwankungen wurde oberhalb des Kraftwerks in Gersthofen ein künst- licher Stauweiher von 250 000 qm Oberfläche angelegt. Das Kraftwerk in Gersthofen ist mit der Eisenbahnstation Gablingen durch eine 3.5 km lange Anschlussbahn verbunden, welche insbes. für die in der Nähe des Kraftwerks errichtete Fabrik der Höchster Farbwerke u. für andere anzu- siedelnde Industrie-Anlagen den Bahnverkehr vermittelt. Um in den Zeiten ungünstiger Wasser- verhältnisse sowie bei Leistungen, welche über diejenigen der Wasserkraftanlagen überhaupt hinausgehen, die erforderliche Betriebskraft jederzeit zur Verfügung zu haben, wurde im Jahre 1904 in unmittelbarer Nähe der Turbinenstation bei Gersthofen ein Dampfkraftwerk errichtet, welches zur Zeit 2 stehende Dampfmasch. von je 1500–1800 PS. effektive Leistungen, eine Dampfturbine von 8000 PS. u. eine solche von 16 000 PS. Leistung nebst den zugehörigen Kessel- u. sonst. Anlagen enthält. Jede der vorgenannten Dampfmasch. u. Turbinen ist mit einer entsprechenden Drehstromerzeugungsmasch. unmittelbar verbunden. Um den steigenden Strombedarf zu befriedigen u. der im wirtschaftl. Interesse gebotenen Ersparnis an Kohlen hat die bayer. Regier. anfangs 1920 den Ausbau einer 3. Kraftstufe des Lechs bei Meitingen u. damit die Verlänger. des Werkkanals von der Kraftanlage bei Langweid bis Lech km 11 gestattet. Das Werk bei Meitingen wurde 1922 in Betrieb genommen. Es enthält 3 Wasserturbinen mit zusammen 18 000 PS Leistung. Die Gesamtleistungsfähigkeit der 3 Wasserkraftanlanlagen beläuft sich zusammen auf 33 200 PS u. diejenige der Dampf- anlage auf ca. 40 000 PS. Der erzeugte Strom wird teils an Fabriken geliefert, teils in der Stadt Augsburg nebst eingemeindeten Vororten u. in den Gemeinden des Kreises Schwaben u. Neuburg u. eines Teiles von Oberbayern für Licht- u. Kraftbetriebszwecke verteilt. Die Leitungsanlagen nebst zugehörigen Transformatorenstationen u. sonst. Einricht. sowohl in der Stadt Augsburg wie in den vorgenannten Überlandbezirken sind von den Lechwerken für eigene Rechnung her- gestellt worden u. deren Eigentum. Der Vertrag mit der Stadt Augsburg ist geändert worden u. gibt der Ges. das Ausschliesslichkeitsrecht zur Verteilung von elektr. Strom für Kraft-, Beleucht.- u. alle sonst. Zwecke bis zum 30./6. 1925. Die Ges. zahlt hierfür der Stadt ent- sprechende Abgaben aus den von ihr erzielten Einnahmen aus der Stromlieferung. Auf Ver- langen der Stadt wird der Vertrag auch über das Jahr 1925 hinaus bis zum Jahre 1941 u. gegebenenfalls bis zum Jahre 1956 fortgesetzt werden. Die Stadt hat das Recht, erstmals zum 30./6. 1925 die gesamten Leitungsanlagen u. Zubehör, welche in den städt. Strassen u. Plätzen liegen, zu erwerben. Die Stadt Augsburg hat sich ausserdem verpflichtet, den gesamten Strom für die Strassenbahn von den Lechwerken zu beziehen. Für die Stromversorg. des Überlandgebietes des Kreises Schwaben-Neuburg u. eines Teiles von Oberbayern insbes. der Bezirksämter Aichach, Augsburg, Dillingen, Donauwörth, Friedberg, Günzburg. Illertissen, Kaufbeuren, Krumbach, Kempten, Landsberg, Markt-Oberdorf, Memmingen, Mindelheim, Neuburg, Schongau, Schwabmünchen, Wertingen u. Zusmarshausen ist mit dem Kgl. Bayer. Staatsministerium ein Vertrag auf die Dauer von 50 Jahren d. i. bis zum 30./6. 1963 abgeschlossen worden. Ausserdem sind bezw. werden mit den in diesem Staatsvertrage vorgesehenen Gemeinden dieser Bezirke Sonderverträgs auf 25 Jahre, die von der Kgl. Regierung genehmigt sind, abgeschlossen. Während der Dauer dieser Verträge hat die Ges. das Ausschliesslichkeitsrecht für die Lieferung von elektr. Strom zu Beleucht.-, Kraft- betriebs- u. allen sonst. Zwecken. Am 30./6. 1918 wurden 389 Orte von der Ges. mit Strom versorgt. Erstmals im Jahre 1933 u. von da ab jährlich hat der Staat das Recht, mit einer vierjährigen Vorheranzeige die Gesamtleitungsanlagen zu erwerben. Als Ablösungspreis gilt der Anlagewert abzügl. einer Tilgungsquote von 2 % pro Jahr, zuzügl. eines Geschäftswertes der durch Kapitalisierung der Reinergebnisse bestimmt wird. Auch die Landgemeinden haben das Recht, die in ihrem Gebiete liegenden Ortsnetze bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zu erwerben. Wenn der Staat dieses Erwerbsrecht ausübt, so ist er verpflichtet, noch auf die restliche Dauer des Staatsvertrages Strom von den Lechwerken zu beziehen. Zahl der angeschlossenen Glühlampen 1920/21 482 000, 1921/22 522 300, 1922/23 539 900. Zahl der Abnehmer 1920/21 64 200, 1921/22 68 000, 1922/23 69 400. Die Kraftanschlüsse insges. sind 1922/23 auf rd. 94 000 Kw angewachsen. Zurzeit werden 935 Orte u. 13 Elektrizitäts- werke mit Strom versorgt. Kapital: M. 156 Mill. in 150 000 St.-Aktien und 6000 Nam.-Vorz.-Akt. à M. 1000. Urspr. M. 4 500 000, erhöht 1904 um M. 1 500 000. 1907 weitere Erhöh. um M. 1 500 000. 1911 nochmals Erhöh. des A.-K. um M. 1 500 000. 1914 neuerliche Erhöh. des A.-K. um M. 3 Mill. Nochmals erhöht 1917 um M. 6 Mill. (auf M. 18 Mill.) in 6000 Aktien. 1920 Kap.-Erhöh. um M. 12 Mill. Die Kap.-Erhöh. dient zum Ausbau einer dritten Kraftstufe des Lech bei Meitingen. Zu diesem Zwecke wird durch Errichtung eines zweiten Kanal- einlaufs bei Gersthofen dem Lech bis zu 125 cbm Wasser entnommen. Nochmals erhöht 1920 um M. 30 Mill. Weiter erhöht 1921 um M. 40 Mill. in 40 000 St.-Aktien à M. 1000. Gleichzeitig Ausgabe von M. 4 Mill. in Vorz.-Aktien à M. 1000, ausgestattet mit 6 % (Max.) Vorz.-Div., Nachzahl.-Anspruch und 10 fachem Stimmrecht, begeben zu 108 %. Weiter er- höht lt. G.-V. v. 4./11. 1922 um M. 52 Mill. in 50 000 St.-Akt. u. 2000 Nam.-Vorz.-Akt. zu M. 1000, sämtl. mit Div.-Ber. ab 1./7. 1922, die St.-Akt. übern. von einem Konsort. zu 125 %, angeb. den bisher. Aktion. im Verh. 2: 1 vom 15.–30./11. 1922 zu 145 %. Die Vorz.-Akt. sind zu 100 % begeben.