Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. 1313 Gewinn- u. Verlust-Konto. Debet: Betriebsausg. 3.7 Md., Abschreib. 1.3 Md., Rein- gewinn 9 100 156 (davon Div. 9 000 000, Vortrag 100 156). Sa. M. 5 Md. – Strom u. sonstige Einn. M. 4 995 635 965. Dividende 1922/23. 6 %. Direktion. Dipl.-Ing. u. Stadtrat Dr.-Ing. e. h. Xaver Mayer, Stettin. Aufsichtsrat. Oberbürgermeister Dr. Ackermann, Komm.-Rat Dr. Georg Manasse, Geh. Komm.-Rat Dr. h. c. Franz Gribel, Dir. Dr. Behm, Konsul Schneider, Stadtrat Kuntze, Stadtrat Duhmer, Stadtverordnetenvorsteher Konsul Dr. B. c. Ahrens, Landrat Dr. Pöschel, Stettin; Geh. Reg.-Rat Landrat Dr. Köhler, Greifenhagen; Dir. Wilh. Kettner, Stettin; Land- rat v. Lettow- Vorbeck-Prenzlau. Stettiner Electricitätswerke in Stettin, Schulzenstrasse 21. Gegründet: 19./8. mit Nachtrag v. 16./10. 1890; eingetr. 28./11. 1890. Zweck: Gewerbsmässige Ausnutzung des elektrischen Stromes zur Beleuchtung und Kraftübertragung im jetzigen und künftigen Weichbild der Stadt Stettin Iinks der Oder. Vertrag mit der Stadt Stettin: Die a. o. G.-V. v. 13./2. 1911 beschloss die Anderung bezw. Verlängerung des Vertrages mit der Stadt auf folgender Grundlage: Die Akt.-Ges. erhält eine Konzessionsverlängerung um weitere 10 J ahre, also bis zum 1./1. 1930, sie ver- kauft ihre Zentrale in der Unterwiek an eine neu gegründ. Ges. m. b. H. „Kraftwerk Stettin“ für M. 1 000 000. An der Gründung selbst ist die Akt.-Ges. nicht beteiligt. Das Kraftwerk Stettin, welches von der neuen Ges. m. b. H. zu einem Drehstromwerk ausgebaut wurde, liefert in Zukunft den gesamten Strom für die Stettiner Elektrizitätswerke u. für die be- nachbarten Kreise der Provinz Pommern. Die Stettiner Elektrizitätswerke hatten demnach die eigene Erzeugung des elektr. Stromes einzustellen, wodurch auch die zweite Zentrale in der Schulzenstrasse stillgelegt wurde. Für die Umformung des Drehstromes in Gleichstrom errichtete die Akt.-Ges. drei neue Umformerstationen. Die St. E.-W. sind verpflichtet, vom 1./4. 1912 ab ihren ganzen Bedarf an Strom von dem Kraftwerk zu beziehen. Am 1./1.1912 trat ein neuer Stromlieferungstarif in Kraft, in dem der Grunupreis herabgesetzt wurde. Abgabe an die Stadtgemeinde: Die St. E.-W. haben an die Stadt folgende Abgaben zu zahlen: 1. 10 % der Bruttoeinnahme. Wenn diese Abgabe in dem Geschäftsj. 1910/11 den Betrag von M. 120 000, in dem Geschäftsj. 1911/12 den Betrag von M. 125 000 etc. in jedem folgenden Geschäftsjahr einen um je M. 5000 höheren Betrag, in dem Geschäftsj. 1928/29 also den Betrag von M. 210 000 u. in dem halben Geschäftsj. v. 1./7.–31./12. 1929 den Betrag von M. 107 500 nicht erreicht, haben die St. E.-W. den in den einzelnen Jahren sich er- gebenden Minderbetrag während der Zeit bis zum 30./6. 1915 bis zur Höhe von jedesmal M. 15 000, späterhin aber bis zur Höhe von jedesmal M. 20 000 an die Stadt zuzuzahlen. Ubersteigt die Abgabe in einzelnen Jahren die gewährleisteten Beträge, so dürfen diese Überschüsse auf etwaige Minderbeträge der vorhergehenden oder der nachfolgenden Jahre nicht verrechnet werden. 2. 50 % des Restes des Reingewinns nach Zahlung von 6 % Div. an die Aktionäre (siehe Gewinn-Verteil.). Wenn diese Abgabe für jedes Geschäftsjahr bis 30./6. 1915 den Betrag von M. 50 000, für jedes weitere Geschäftsj. bis 30./6. 1920 den Betrag von M. 75 000, für jedes weitere Geschäftsj. bis 30./6. 1929 den Betrag von M. 100.000 u. für das halbe Geschäftsj. 1./7.–31./12. 1929 den Betrag von M. 50 000 nicht erreicht, haben die St. E.-W. den in dem einzelnen Jahre sich ergebenden Minderbetrag an die Stadt zuzuzahlen. Ubersteigt die Abgabe in einzelnen Jahren die gewährleisteten Beträge, so dürfen diese Überschüsse innerhalb der Zeit bis 30./6. 1920 auf etwaige Minderbeträge der vorhergehenden oder der nachfolgenden Jahre verrechnet werden, später indessen nicht mehr. 3. Bei der Liquidation der St. E.-W. haben diese an die Stadt –— abgesehen von dem auf letztere übergehenden Erneuer.-F. — die Hälfte desjenigen Vermögensüberschusses zu zahlen, der 130 % des alsdann vorhandenen Grundkapitals übersteigt. An die Stadtgemeinde abgeführt 1912/13–1922/23: M. 229 246, 233 043, 233 043, 266 400, 259 316, 264 919, 333 507, 653 293, 676 993, 450 750, 102 030 000. Betriebsangaben: 3 Umformerstationen haben mit 10 Drehstrom-Gleichstrom-Umformern eine Gesamtleistung von 9600 kW u. verteilt sich die Leistung auf die einzelnen Stationen wie folgt: Station Rosengarten 6600 k)W. Jageteufelstr. 600 kW. Falkenwalderstr. 2400 kW. Die fortgesetzt steigende Abnehmerzahl bedingte eine Erhöhung der Maschinenleistung, u. ist für die Station Falkenwalderstr. eine Erweiterung von 1000 kW. in Aussicht genommen, und ist der Umformer bereits bestellt. Ferner ist in der Zentrale I des Kraftwerks 1 Ein- ankerumformer mit einer Gesamtleistung von 600 kW zur Versorgung der Stadtteile Grabow u. Bredow aufgestellt worden. Die Versorgung der Ausläufer der Stadt erfolgt durch niedergespannten Drehstrom durch 7 Transformatoren-Stationen mit einer gesamten Trans- formatorenleistung von 244 kVa. Wegen Besitzstand siehe auch Bilanz. lIm Betriebe am 30./6. 1916 1917 1918 1919 1920 1921 1922 1923 Glühlampen .. 171 318 183 125 193 356 212 630 234 704 349 760 388 977 409 800 Bogenlampen. 1 650 1 558 1 530 1510 1 365 1 282 500 154 Motore . 2 075 2 132 2 149 2 291 311 2813 3067 3 217 Kabellänge m rd. 626 100 rd. 619 300 rd. 625 200 rd. 628 300 638 100 652 700 692 600 709 300 Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1923/1924. II. 83