Textil- und Bekleidungs-Industrie. 1623 eigene Schlosser-, Tischler- bzw. Reparaturwerkstätten u. werden durch elektr. Licht beleuchtet. Mit Ausnahme des Etablissements Seidenweberei sind eigene Kraft-, Licht- u. Heiz- anlagen vorhanden. Diese bestehen aus 25 Dampfkesseln mit 2720 qm Heizfläche, 12 Dampf- maschinen mit 2670 PS und einer Anzahl Dynamos und Elektromotoren. Zu den Fabriken gehören 54 Wohnhäuser für Direktoren, Beamte u. Arbeiter. Ausser 200 Beamten beschäf. tigen die sämtl. Etablissements rd. 3000 Arb., sowie 400 Handweber als Heimarbeiter. Der gesamte Grundbesitz der Ges. umfasst 794 700 qm, wovon 71 260 am bebaut sind u. 680 000 qm auf Bleichfläche, Hofraum, Acker, Wiesen u. Wald entfallen. Kapital: M. 100 Mill. in 88 000 St.-Akt. u. 12 000 Vorz.-Akt. zu M. 1000. Urspr. M. 6 250 000. Die Gen.-Vers. v. 26./2. 1920 beschloss Erhöh. um M. 3 750 000. Die G.-V. v. 9./12. 1920 beschloss weitere Kap.-Erhöh. um M. 6 Mill. Nochmalige Kap.-Erhöh. lt. G.-V. v. 24./9. 1921 um M. 10 Mill. Die gleiche G.-V. beschloss die Ausgabe von M. 10 Mill. in Vorz.-Akt. zu M. 1000. Lt. G.-V. v. 21./4. 1922 Erhöhung um M. 25 500 000 durch Ausgabe von M. 18 Mill. neuer St.-Akt., div.-ber. ab 1./1. 1922; u. M. 2 500 000 mit 25 % einzuzahlender 6 % Vorz.-Akt.; sowie M. 5 Mill. mit 25 % einzuzahlender 6 % Vorz.-Akt. Lit. B. Lit. G.-V. v. 6./1. 1923 das Stammkap. ferner erhöht um M. 44Mill. durch Umwandl. der bestehenden M. 17 500 000 Vorz.-Akt. Lit. A u. B in St.-Akt. zu M. 1000 u. durch Neuausgabe von M. 26 500 000 Inh.-St.-Akt. zu M. 1000, sämtl. volldiv.-ber. für 1922/23 u. übern. von einem Konsort (Deutsche Bank), angeb. vom Gesamtbetrag M. 29 334 000 bis 9./2. 1923 zu 375 % £ 175 % Bezugsrechtsteuerpauschale (3: 2). Sodann erhöht lt. G.-V. v. 6./1. 1923 um M. 12 Mill. in 12 000 Vorz.-Akt. zu M. 1000, einge- zahlt mit 25 % u. mit halber Div.-Ber. für 1922/23. Diese Vorz.-Akt. wurden von einem Konsort. übern. (Deutsche Bank, Berlin), dem ausserdem Vonst. u. A.-R. der Ges. angehört. Das Konsort. darf vor Ablauf des 30./9. 1932 über die Vorz.-Akt. ohne Zustimm. der Ges. nicht verfügen. Die Vorz.-Akt. sind mit 6 % (Max.) Vorz.-Div., Nachzahl.-Anspruch u. 6fachem St.-Recht ausgeseattet u. zu 100 % begeben; im Falle der Liquid. der Ges. vorab oder durch Ankauf, Verlos. oder Kündig. rückzahlbar mit 119 %% Genussscheine: Die G.-V. v. 12./10. 1923 beschloss 50 000 Genussscheine zu M. 1000 aus- zugeben. Der gesamte aus der Verwert. der Genussscheine über den Nennwert hinaus zu erzielende Reinerlös ist nach Abzug der Kosten einer Genussscheinaufgeldrückl. zuzuführen, aus der Gewinne nicht verteilt werden sollen. Die Genussscheine gewähren ab 1./7. 1923 die gleichen Rechte am Reingewinn der Ges., wie sie eine St.-Akt. gleichen Nennbetrages besitzt. Im Falle einer Auflös. der Ges. erhalten die Genussscheininbaber aus dem Gesell- schaftsvermögen, nachdem sämtl St.-Akt. zum Nennwert ausgezahlt sind, den Nennwert der Genussscheine. Der Rest des Vermögens wird anteilig unter St.-Aktion. u. Genussschein- inhaber verteilt. Wird das A.-K. der Ges. durch Neuausgabe von St.-Akt. erhöht oder werden Genussscheine in der Weise ausgegeben, dass die St.-Aktion. neue Genussscheine erhalten, so haben auch die Inhaber der Genussscheine das Recht, im gleichen Verh. u. zu den gleichen Bedingungen neue Genussscheine zu beziehen. Wird das Grundkap. der Ges. durch Zus. legung von St.-Akt. herabgesetzt, so findet ohne weiteres eine dieser Herabsetz. entsprechende Herabminder. des Nennwertes der Genussscheine statt. Die Genussschein. inhaber haben kein St.-Recht in den G.-V. Die Ges. ist berechtigt, die Genussscheine sämtl. oder zum Teil mit Innehalt. einer Kündigungsfrist von 3 Mon. zum Schluss eines Geschäftsj. einzuziehen. Im Falle der liquidationslosen Fusion der Ges. mit einer anderen ist die Kündig. jederzeit mit von der G.-V. festzusetzender Frist zulässig. Die Einzieh. der Genuss- scheine erfolgt nach Wahl der Ges. entweder gegen Zahlung desjenigen Betrages, der sich nach dem Einheitskurse ergibt, zu dem die St.-Akt. im Durchschnitt des der Kündigung vorausgegangenen Vierteljahres an der Berliner Börse amtlich notiert wurden, oder zu dem- jenigen Betrage, der dem amtl. Einheitskurse der St.-Akt. an der Berliner Börse am letzten Börsentage vor der in der Kündig. angegebenen Fälligkeit des Genussscheines entspricht. Die Ges. ist auch berechtigt, an Stelle der Rückzahl. dieser Beträge den Genussscheininhabern bei der Einzieh. als Gegenleist. für die Genussscheine St.-Akt. über den gleichen Nennwert mit Gewinnberechtig. von dem Zeitpunkte an zu gewähren, an dem die Gewinnberechtig. der eingezogenen Genussscheine aufhört. –— Die Zulass. zur Notiz an der Berliner Börse erfolgte im Dez. 1923. Hypothekar-Anleihen: I. M. 5 000 000 von 1920 in 4½ % Oblig., rückzahlbar zu 100 % durch Verlos. in jährlichen Raten ab 1926 bis 1950. II. M. 4 000 000 in 5 % Oblig. von 1921, rückzahlbar zu 102 % durch Verlos. in jährl. Naten ab 1926 bis 1950. Lt. Bekanntmach. im Nov. 1923 erklärte sich die Ges. bereit, den Umtausch der beiden Anleihen in der Weise zu vollziehen, dass für je M. 10 000 Teilschuldverschr. 1 Genussschein bis 21./12. 1923 gewährt wurde. Soweit zur Einreich. kommende Teilschuldverschr. die Summe von M. 10 000 oder das Vieltache hiervon nicht erreichten, wird die Einlös. in der Weise vorgenommen, dass für je M. 1000 Teilschuldverschr. der Kurswert von je M. 100 Nennwert der Genussscheine des 5. Börsentages nach Ablauf der Einreichungsfrist durch Vermittlung der Einreichungsstellen zur Auszahl. kam. Geschäftsjahr: 1./7.–30./6. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: Jede St.- u. Vorz.-Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F. (ist erfüllt) event. besond. Abschreib. u. Rücklagen, 6 % Div. an Vorz.-Aktien, hierauf 4 % Div. an St.-Akt. u. Genussscheine, vertragsm. Tant. an Vorst. u. Beamte, vom Übrigen 12 % Tant. an A.-R., Rest Super-Div. an St.-Akt. u. Genussscheine. 03