3354 Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen, Nachträge. Fräulein Margarete Heidecke, Saalburg a. d. Saale; Dr. jur. Wolfgang Przygode, Ministerial- Rat Johannes Grube, Charlottenburg; Frau Clara Ahrens geb. Rödel, Neubrandenburg; Frau Margarete Grube geb. Rödel, Charlottenburg. Die Saalburger Marmorwerke G. m. b. H. wird von der A.-G. übernommen gegen Gewähr von M. 100 Mill. Akt. Zweck: Handel mit Natursteinen u. allen Erzeugnissen der Natursteinindustrie, insbes. Handel mit den Erzeugnissen der Saalburger Marmorwerke G. m. b. II. in Saalburg a. d. Saale, ferner Handel mit Lang- u. Schnittholz. Kapital: M. 100 Mill. in 8 Akt. zu M. 5 Mill., 3500 zu M. 10 000 u. 25 000 zu M. 1000, übern. von den Gründern zu 1 Md. %. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im 1. Geschäftshalbj. Stimmrecht: M. 1000 Akt. 1 St. Direktion: Wolfgang Przygode. Aufsichtsrat: Baurat Chr. Heidecke, Saalburg a. d. Saale; Bankdir. Dr. Franz Belitz, Min.-Rat Johannes Grube, Berlin. *Heutsche Orient Handels-Industrie-Akt.-Ges., Berlin W. 15, Bayerische Str. 31. Gegründet:- 6./3. 1924; eingetr. 29./4. 1924. Gründer: Dir. Eduard Eidenmüller, Dir. Max Stiller, Dir. Karl Schultze, Friedrich Kypke, Architekt Alfred Rafeldt, Berlin. Zweck: Betrieb von Handelsgeschäften aller Art, die sich aus den wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland u. dem Orient ergeben oder sie zu fördern geeignet sind, insbesondere Einfuhr von Rohstoffen u. Fabrikaten aller Art aus dem Orient u. Ausfuhr von Industricerzeugniss. nach dem Orient, der Erwerb u. die Ausnutzung von Konzessionen u. die Übernahme von Bauausführungen aller Art im Orient sowie die Beteiligung an gleichen oder ähnl. Unternehmen. Kapital: G.-M. 100 000 in 90 St.- u. 10 Vorz.-A. zu M. 1000, übern. von den Gründern zu pari. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers-? Im 1. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 St.-Aktie 1 St. 1 Vorz.-Akt. 10 St. Direktion: Heinrich Weber, imas Hakki-Bay. aufsichtsrat: Komm.-Rat Arthur Francke, Max Weitzel, Berlin; Oberamtmann Walter Friese, Domäne Königshorst b. Lobeofsund, Kr. Osthavelland; Dr.-Ing. Hans Freiherr v. Schleinitz, B.-Nikolassee; Baumeister Emil Eckard, B.-Lichterfelde. *Deutsche Rentenbank. Sitz in Berlin SwW. 68, Oranienstr. 106/109. Gegründet: Im Rahmen des Reichsgesetzes vom 13./10. 1923 wurde die Rentenbank- verordnung vom 15./10. 1923 erlassen, hierzugehörig zwei Durchführungsbestimmungen vom 14./11. u. 17./12. 1923. Nachdem die von den Gründern aufgestellten Satzungen durch die Reichsregierung genebmigt waren, trat die Deutsche Rentenbank am 1./11. 1923 in Wirksam- keit. In ihrer gesamten Örgapisation ist die Bank vollständig unabhängig u. selbständig, nu die Satzungen u. die Wahl des Präsidenten unterliegen der Genehmig. der Regierung. Der Deutschen Rentenbank wurde durch Gesetz die Eigenschaft einer juristischen Person des Privatrechtes verliehen. Den handelsgesetzlichen Vorschrifton über Handelsregister-Ein- tragung unterliegt die Bank nicht, ebenso ist die Bank befreit von allen Einkommen- u.- Vermögensteuern des Reiches, der Länder u. Gemeinden. Zweck: Die Deutsche Rentenbank erwirbt an den Grundstücken, die dauernd land-, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Zwecken dienen u. der Besteuerunß nach dem Gesetz über die Besteuerung vom 11./S. 1923 u. den dazu ergangenen Durchführungs- bestimmungen unterliegen, in Hohe, von 4 % des Wehrbeitragwertes eine auf Goldmark lautende Grundschuld. Die bei Inkrafttreten dieser Verordn. bestehenden industriellen, ge- werblichen und Handelsbetriebe einschliessl. der Banken, werden, soweit sie der Besteuerung nach dem Gesetz über die Besteuerung der Betriebe vom 11./8. 1923 und den dazu ergangenen Durchführungsbestimmungen unterliegen, in ihrer Gesamtheit zugunsten der Deutschen Rentenbank mit demselben Betraßge in Goldmark belastet wie die Gesamtheit der dauernd landwirtschaftl., forstwirtschaftl. oder gärtnerischen Zwecken dienenden Grundstücke. Diese Last ist auf die einzelnen Unternehmer der bestehenden Betriebo nach näherer Bestimm. der Reichsregierung umzulegen u. zu verzinsen. Wenn zu einem Betriebsvermögen Grundstücke gehören, erwirbt die.Deutsche Rentenbank an diesen Grund- stücken in Höhe von 4 vom Hundert des Wehrbeitragswerts, aber nicht über den Umlage- betrag hinaus eine auf Goldmark lautende Grundschuld. Soweit die auf den einzelnen Unternehmer entfallende Last durch eine Grundschuld nicht gedeckt ist, ist der Deutschen Rentenbank eine auf Goldmark lautende Schuldverschreibung des Unternehmers aus- zuhändigen. Die Grundschuld geht, soweit nicht mit anderen Staaten getroffene Verein- barungen entgegenstehen, allen anderen Lasten im Range vor. Bankmässige Geschäfte darf die Deutsche Rentenbank nur mit dem Reiche, der Reichsbank und den Privatnotef- banken machen. Wahrend der Jahre 1924 u. 1925 wird die Deutsche Rentenbank dem Reiche auf Rentenmark lautende u. mit 6 % verzinsliche Kredite von 1200 Mill. Rentenmark gewühren. ―― ―- ―――