60 Banken und andere Geld-Institute. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Handl.-Unk. 52 998, Gründungskosten 6877, Rein- gewinn 45 275. – Kredit: Hyp.-Zs. 41 483, Bank-Zs. 63 483, Provis. 184. Sa. M. 105 151. Bilanz am 31. Dez. 1923: Aktiva: Nicht eingez. A.-K. 3 750 000, Kassa 120 Md., Zins- darlehn 173 860, Tilg.-Darlehn 316 266, Hyp.-Zs. u. Annuitäten 15 728, Banken 165.26 Bill. – Passiva: A.-K. 5 000 000, R.-F. 424 632, Kredit. 164.37 Bill., Hyp.-Zuschlag 1 569 709, Gewinn 999.9 Md. Sa. M. 165.37 Bill. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Handl.-Unk. 1.10 Bill., Gründungskosten 176 476, Reingewinn 999.9 Md. (wird vorgetragen). – Kredit: Vortrag 45 275, Hyp.-Zs. 47 856, Zs. u. sonst. Einnahmen 2.09 Bill. Sa. M. 2.10 Bill. Dividenden 1922–1923: ?, 0 %. Direktion: Staatsfinanzrat Dr. Otto Ogrowsky, Staatsfinanzrat Paul Böhnisch (beide Mitgl. des Direktoriums der Preuss. Zentralgenossenschaftskasse, Berlin), Dir. Fritz Jahn. Aufsichtsrat: Präs. der Preuss. Zentralgenossenschaftskasse Geh, Finanzrat Karl Semper, Berlin; Staatsfinanzrat Geh. Finanzrat Dr. Eugen Wolff-Gorki (Mitgl. des Direktoriums der Preussenkasse), Reg.-Rat Otto Gennes, Charlottenburg; Dir. Georg Mager, Darmstadt. Deutsche Gewerbe- u. Handels-Bank in Liqu., Berlin SW. 68, Friedrichstr. 210. Gegründet: Die Ges. ist am 26./9. 1920 in das Handelsregister Berlin-Mitte eingetragen. Firma bis 20./10. 1921 Filmbank Akt.-Ges. Die G.-V. v. 2./10. 1923 beschloss Liqu. der Ges., die lt. Mitteil. des Liquidators vom Sept. 1924 ihrem Ende entgegengeht. Zweck: Finanzierung von Filmunternehm. u. die Vornahme aller damit im Zusammen- hang stehenden Bankiergeschäfte. 5 Kapital: M. 2 500 000 in 2500 Inh-Akt. à M. 1000. Urspr. M. 1 500 000. Eine Erhöh. des Kapitals um M. 1 000 000 ist in der a. o. G.-V. v. 12./11. 1920 beschlossen. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbjahr. Bilanz am 31. Dez. 1921: Aktiva: Inventar u. Einricht. 200 000, Beteil. 731 471, Über. nahmekonsort. 210 722, Debit. 899 471, Wechsel u. Sorten 45 253, Kaut. 2500, Kassa u. Bank- guth. 743 525, Verlust 569 531. – Passiva: A.-K. 2 500 000, Emissionsagio 50 000, Kredit. 628 551, Wertbericht. 223 924. Sa. M. 3 402 476. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Unk. 561 543, Wertberichtig. an Beteil. 75 000, do. an zweifelh. Forder. 148 924, Abschreib. 16 287, Verlustvortrag 135 515, aussergewöhnliche Verluste 150 192. – Kredit: Zs. u. Diskont 46 129, Prov., Sorten u. Eff. 471 803, Verlust 569 531. Sa. M. 1 087 464. Dividenden 1920–1921: 0, 0 %. Liquidator: Karl Sütterlin. Aufsichtsrat: Vors. Stellv. Ober-Reg.-Rat Liepe (Chef der Reichsfilmstelle), Generalmajor von Ostrowski, Komm.-Rat Adolf Deichsel, Heribert Rinke, Berlin; Herzog Adolf Friedrich zu Mecklenburg, Doberan. Deutsche Golddiskontbank, Berlin C. 19, Kleine Jägerstr. 1 (im Gebäude der Reichsbank). Gegründet: 7./4. 1924 nach Massgabe des Reichsgesetzes vom 19./3. 1924 unter Führung der Reichsbank, jedoch mit privatem Kapital. Dem Verkehr übergeben 16./4. 1924. Die Deutsche Golddiskontbank ist von der Reichsregierung vollständig unabhängig. Zweck: Als reine Privatbank hat die Deutsche Golddiskontbank den Zweck, auf Grund in- und ausländischer Kapitalbeteiligung u. Kreditgewähr. sowie unter Nutzbarmachung verfügbarer deutscher Goldreserven mit Hilfe des ihr verliehenen Notenausgaberechtes be- rechtigte Kreditbedürfnisse der heimischen Wirtschaft zu befriédigen. Betrieb von Bankier- geschäften, Ausgabe von Banknoten. Die Bank darf in keiner Form dem Reich, den Ländern oder Kommunen Kredite gewähren oder Garantien für sie übernehmen. Wert- bestände der Bank können, auch soweit sie Notendeckung sind, bei ausländischen Treu- händern gehalten werden. Als Treuhänder sollen in der Regel ausländische Zentralnoten- banken dienen. Werte, die zur Notendeckung gehören, dürfen weder belastet noch ver- bfändet werden. Die Deutsche Golddiskontbank ist als reine Privatbank einer in- oder ausländischen politischen Kontrolle nicht unterworfen. Ueber die Auflösung der Bank ist folg. bestimmt: Im Falle der Liquidation wird das gesamte Vermögen einschl. der Reserven der Golddiskontbank unter die Aktionäre nach dem Verhältnis der eingezahlten Aktienbeträge verteilt. Für den bis zum Beginne der Liduidation verflossenen Teil des Geschäftsjahres hat nach Massgabe einer für den Tag vor Liduidationsbeginn aufzustellenden Bilanz eine besondere Gewinnverteilung stattzufinden. Nach dem Abschluss der Liquidation erfolgt die Hinterleg. der Bücher u. Papiere der liquidierten Bank bei der Reichsbank. Diese wird auch ermächtigt, für den Fall, dass sich nachträglich noch weiteres der Verteil. unterliegendes Vermögen herausstellt, die bisher. Liquidatoren erneut zu bestellen oder andere Liquidatoren zu berufen. Die Reichsbank hat das Recht, die Deutsche Golddiskontbank jederzeit zu liquidieren. Die Liquidation bedarf der Zustimmung der G.-V. der Deutschen Golddiskontbank. „.