7 Banken und andere Geld-Institute. 75 Deutsche Schiffahrtsbank Akt.-Ges. in Berlin-Wilmersdorf, Kurfürstendamm 165/166. Gegründet: 26./6. bezw. 17./12. 1919; eingetr. 19./1. 1920. Gründer s. Jahrg. 1922/23. Zweck: Betrieb von Bankgeschäften, Beleihung, Versicherung, An- u. Verkauf von Schiffen u. mit der Schiffahrt zusammenhängenden Grundstücken, Hergabe von Baugeldern, Übernahme von Vertretungen von Versicherungsgesellschaften, Hypothekenbanken sowie überhaupt von Geschäften aller Art, die mit der Schiffahrt im weitesten Sinne im Zu- sammenhange stehen. Kapital: M. 300 000 in 300 Namen-Aktien à M. 1000, zerfallend in 120 Stück Reihe A, 180 Stück Reihe B, die zum Nennbetrage ausgegeben wurden; bei der Verteilung des Reingewinnes erhalten an 5. Stelle die Aktien Reihe A 20 %, an der folgenden Stelle beide Reihen Aktien 35 %. Zur Übertragung von Aktien ist die Zustimmung des A.-R. erforderlich. % sen.-Vers.: Im I. Geschäftshalb. Stimmrecht: 1 Aktie 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1922: Aktiva: Kassa 22 273, Bankenguth. 244 479, Debit. 339 888. – Passiva: A.-K. 300000, R.-F. 21 000, Kredit. 210 297, Gewinn 75 343. Sa. M. 606 640. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Handl.-Unk. 140 883, Gewinn 75 343 (davon R.-F. 9000, Div. u. Tant. 66 000, Vortrag 343). – Kredit: Vortrag 730, Provis. 192 646, Zs. 22 849. Sa. M. 216 226. Dividenden 1921–1923: 6, 0, 0 %. Direktion: Dr. jur. Werner König.- Aufsichtsrat: Vors. Dr. jur. G. W. H. Baron van Imhoff, Kaufm. P. H. Bos,, Bank-Dir. Th. Hund Gebhard, Groningen; Dr. jur. Rob. König, Cand. med. Herbert König, B.-Wilmersdorf. Deutsche Schiffspfandbriefbank Akt.-Ges., Berlin NW. 7, Dorotheenstrasse 19 1. Gegründet: 5./4. 1918; eingetr. 5./6. 1918. Zweigniederlass. in Emden. Gründer siehe Jahrg. 1922/23. Zweck: Förderung der deutschen See- und Binnenschiffahrt durch Gewährung von Darlehen gegen Verpfändung von Schiffen oder Anteilen an Schiffen. Zu diesem Behufe ist die Ges. befugt zu betreiben: 1. Gewährung von Darlehen gegen Verpfändung von Schiffen und Schiffsanteilen; 2. Ausgabe von festverzinslichen Schiffspfandbriefen auf Grund der gemäss Nr. 1 erworbenen Pfandrechte; 3. Erwerb und Veräusserung von Darlehns- forderungen im Sinne der Nr. 1; 4. kommissionsweisen Ankauf und Verkauf von Wert- papieren, jedoch unter Ausschluss von Zeitgeschäften; 5. Besorgung der Einziehung von Wechseln, Anweisungen und ähnlichen Papieren; 6. Die Annahme von Verzinsungsgeldern bis zur Hälfte des eingezahlten Grundkapitals. Verfügbares Geld darf die Bank nutzbar machen durch Hinterlegung bei geeigneten Bankhäusern, durch Ankauf ihrer Schiffspfand- briefe, durch Ankauf solcher Wechsel und Wertpapiere, welche von der Reichsbank ange- kauft werden dürfen, sowie durch Beleihung von Wertpapieren nach einer von der Bank aufzustellenden Anweisung. Die Anweisung hat die beleihungsfähigen Papiere und die zulässige Höhe der Beleihung festzusetzen. Der Erwerb von Schiffen und Schiffsanteilen ist der Bank nur zur Verhütung von Verlusten an Pfandrechten, der Erwerb von Grund- stücken nur zur Beschaffung von Geschäftsräumen gestattet. Die Beleihungstätigkeit der Bank soll auch in den früheren Gebieten des Deutschen Reiches aufrechterhalten werden, sofern die Regierung daselbst Schiffsregister führt. Bis Ende 1922 waren Schiffs- darlehen abgeschlossen mit zus. M. 75 934 500; Betrag der Darlehensforder. M. 27 470 056. Als Deckung der verausgabten Schiffspfandbriefe waren in das Register der Bank einge- tragen: Pfandrechte an durch Schiffspfandrecht gesicherten Darlehensforder. M. 28 806 087. Für Darlehen, welche vorzeitig zurückgezahlt wurden, ist dem Treuhänder ausreichende, der Satzung entsprechend Ersatz-Deck. gestellt worden. Ausleihung wertbeständ. Darlehen u. Ausgabe wertbest. Pfandbr. Die Ausgabe von Pfandbr. auf Feingold ist bereits ge- nehmigt, ebenso ist Genehmig. für Valutadarlehen u. desgl. -Pfandbr. erteilt. Die Mehr- zahl der Aktien befinden sich im Besitz der Deutschen Aufbau A.-G. für Grundbesitz, Industrie u. Schiffahrt, Berlin (Konzern der Hausleben Versich.-A.-G. Berlin u. der Schiffs- lebensversich. A.-G. Hamburg-Berlin). Kapital: GM. 300 000 in 2500 Akt. zu M. 20 u. 2500 zu M. 100. Urspr. M. 10 000 000 in 10 000 Akt. à M. 1000, übern. von den Gründern zu pari; seit 1./4. 1920 voll eingez. Die G.-V. v. 21./8. 1924 beschloss Umstell. des A.-K. auf GM. 50 000 im Verh. 200: 1 u. Erhöh. um GM. 250 000. Schiffspfandbriefe: Der Ges. ist unter dem 13./3. 1918 vom Minister f. Handel u. Gewerbe u. dem Finanzminister die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreib. auf den Inhaber (Schiffspfandbriefe) erteilt worden. Die Geschäftstätigkeit der Bank und die Ausgabe von Schiffspfandbriefen darf nur nach Massgabe der Bestimmungen der Satzung und der nach den §§ 7, 11, 42 Ziff. 1–3 zu erlassenden Bestimmungen über Beleihung, Wertermittelung und Versicherung der Schiffe bezw. Schiffsanteile und über die Beleihung .....