126 Banken und andere Geld-Institute. Direktion. Gustav Schiffer. Aufsichtsrat. Vors. Bankier Gen.-Konsul Jean George, Gen.-Dir. Siegfried Steigelfest, Architekt Mart in Mächler, Berlin; Fabrikdir. Victor Benno von Klahr, Generallt. Rudolf von Napolski, Exz., B.-Schöneberg; Dir. von Dewitz, Stettin. Preussische Pfandbrief. Bank in Berlin W., Vossstrasse 1. Gegründet: Die Gesellschaft wurde am 21. Juni 1862 unter der Firma „Preussische Hypotheken- Versicherungs-Aktien- Gesellschaft“ begründet, ist somit das älteste Preuss. Hypotheken-Institut auf Aktien. 1894 Anderung del Firma u. durch Erlass v. 16./3. 1895 genehmigt. Gleichzeitig erhielt die Bank das Privilegium zur Ausgabe von Hypoth.-Pfand- briefen, Komm.- u. Kleinbahnen-Oblig. Statutenänd. nach dem Hyp.-Bank-Ges. Zweck: Gewährung hypoth. Darlehen auf Grundstücke innerh. des Deutschen Reiches nach Massgabe des Hyp.-Bank-Ges. Die Beleih. erfolgt ausschliesslich zur I. Stelle u. darf % des Wertes eines Grundstückes nicht übersteigen. Die Bank gewährt ferner Amort.- Darlehen an Preuss. Kommunen u. sonst. Körperschaften des öffentl. Rechtes sowie Dar- lehen an Kleinbahn-Unternehm. u. betreibt diejenigen Geschäfte, die nach § 5 des Hyp.- Bank-Ges. gestattet sind. Durch G.-V.-B. v. 2./11. 1923 wurde ein Interessen-Gemeinschafts- vertrag mit der Roggenrentenbank, Berlin, geschlossen. Der Vorstand beider Ges. ist der gleiche. Gewinn u. Verlust beider Institute werden am Jahresschluss zus.geworfen. Eine Beteilig. erfolgt nach Massgabe der Darlehnsgewähr. Der Mindestbetrag der Gewinnbeteil. der Preuss. Pfandbr.-Bank beträgt ein Zehntel. Der Vertrag läuft bis zum 31./12. 1973. Von der aus Anlass des Vertrages beschlossenen Kap.-Erhöh. übernahmen die Roggen- rentenbank u. die Agrar- u. Commerzbank die nicht bezogenen Aktien (s. unt. Kap.) u. die restl. M. 75 Mill. Aktien je zur Hälfte zum Preise von GM. 4.50 je neue Aktie. Kapital: M. 120 Mill. in 80 000 Aktien à M. 1500, wovon Nr. 1–10 000 auf 500 Thlr. lautend. Urspr. A.-K. M. 7 500 000, erhöht 1867 auf M. 15 Mill. 1897 dann Erhöh. um M. 15 Mill. Die Erhöh. erfolgte nach Bedarf; angeb. den alten Aktionären v. 6.–19./7. 1912 zu 145 %. Agio mit M. 1 024 954 in R.-F. Lieferbar sind nur solche Aktien der früheren Em., welche mit dem roten Aufdruck: „Firma seit 20. April 1895 Preussische Pfandbrief-Bank“ versehen sind. Die G.-V. v. 19./4. 1922 beschloss die Restausgabe von M. 6 Mill. der 1897 genehm. Erhöh. Weiter erhöht lt. a o. G.-V. v. 28./1 2. 1922 um M. 3 Mill. in 2000 Vorz.-Akt. à M. 1500. Sodann erhöht lt. G.-V. v. 22./11. 1923 um M. 87 Mill. in 58 000 Aktien à M. 1500 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1924. Die Aktien wurden von einem Konsort. übern. (Dresdner Bank, Berlin, davon M. 30 Mill. angeb. den bisher. Aktion. im Verh. 1: 1 vom 28./3.–24./4. 1924 zum Preise von GM. 0.75 je Aktie zuzügl. 7½ % Gesellsch.-Steuer sowie Bezugsrecht- u. Börsenumsatzsteuer. Die Vorz.-Akt. sind lt. gleicher G.-V. in St.-Akt. umgewandelt worden. Hypotheken-Pfandbriefe, Kommunal- und Kleinbahnen-Obligationen: Die Bank ist befugt, auf Inhaber lautende Hyp.-Pfandbr., Kommunal- u. Kleinbahn-Oblig. zu verausgaben: Hypothekenpfandbriefe. Der Gesamtbetrag der von der Bank auszugebenden Hypoth.-Pfandbr. u. Kleinbahn en-Oblig. darf den fünfzehnfachen Betrag des eingezahlten Grundkapitals einschliesslich des Kapital-R.-F. und etwaiger zur Sicherung der Pfandbr.- Gläubiger bestimmter Rücklagen nicht überschreiten. Der Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Hypoth.-Pfandbr. muss in Höhe des Nennwertes jederzeit durch Hypoth. an Grundstücken innerhalb des Deutschen Reiches von mind. gleicher Höhe und mind. gleichem Zinsertrage gedeckt sein. Die Deckung muss, soweit Hypoth. an landw. Grund- stücken dazu verwendet werden, mind. zur Hälfte aus Amort.-Hypoth. bestehen, bei denen der jährl. Tilgungsbeitrag des Schuldners nicht weniger als ein Vierteil vom Hundert des Hypoth.-Kapitals beträgt. Die Bank darf jedoch, falls solche Hypoth. vor der Zeit zurückbezahlt werden, an ihrer Stelle bis zum Ablaufe der planmässigen Tilgungszeit Hypoth. anderer Art zur Deckung benutzen. Kommunal-Obligationen. Der Gesamtbetrag der von der Bank auszugebenden Oblig. darf unter Hinzurechnung der im Umlauf befindl. Hypoth.-Pfandbr. u. Kleinbahnen- Oblig. den obengenannten Höchstbetrag nicht um mehr als den fünften Teil übersteigen. Die Pfandbrief-Emissionen und die Kommunal-Oblig. der Bank sind von der Reichs- bank erstklassig zur Beleihung zugelassen und ausserdem von einer Reihe deutscher Staats-Institute und Notenbanken für lombardfähig erklärt. Die Kommunal-Oblig. können zur Anlegung von Mündelgeld verwendet werden. In Umlauf waren Ende 1923 an Hypoth.-Pfandbriefe u. Certifikaten M. 328 000 700, Kommunal-Oblig. M. 249 804 900 u. Kleinbahn-Oblig. insgesamt M. 4 065 500. Die Umlaufsummen der einzelnen Gattungen betrugen Ende 1923: Hypoth.-Pfandbriefe 3½ % M. 31 862 800. 4 % M. 255 165 300, unkündbar bis 1930 4 % M. 19 155 100; Komm.- Oblig. 3½ % M. 5 049 000, 4 % M. 95 561 300, 4 % unkündbar bis 1930 M. 23 401 800, 5 % . 60 770 000; Kleinbahn-Oblig. 4 % M. 3 831 000. Bekünd. Pfandbr.: 3¾ % Em. 23 u. 26. 3½ % u. 3 % Komm.-Oblig. Em. *0 Kleinbahn-Oblig. Em. 1 am 2 1 %% 3½ %, Hypoth.-Pfandbr. Serie XVII von 1895 M. 50 000 000. Stücke à M. 5000, 3000, 1000, 500, 300 u. 100. Zs. 2./1. u. 1./7. Auslos. u. Kündig. ab 1./1. 1905. Kurs Ende 1914–1923: In Berlin: 85.50*, –, 76, –, 80*, 79.25, 82, 80, 99.25, 1000 %. – In Frankf. a. M.: 85.50*, –, 76, –, 800, 80, 81, 80, 90, – %.