Banken und andere Geld-Institute. 379 Vereinsbank R u. die Filialen der Bayer. Handelsbank sind – gegen Gewährung von M. 39 000 000 6 % Vorz.-Aktien, deren Dividendenbezug ruht, – auf die Bayer. Ver- einsbank übertragen worden u. werden mit der Bankabteilung u. mit den Filialen dieser Bank verschmolzen. Die Erträgnisse der drei Banken werden zusammengeworfen. In ihrer Eigenschaft als Hypothekenbanken bleiben die drei Banken selbständig. Den Aktionären der Bayer. Handelsbank wurden im Juni 1921 im Umtausch neue Aktien der Bayer. Vereinsbank zu 100 % angeboten. Gegründet: 4./6. 1869. Konz. v. 11./4. 1869, 25./4. u. 14./7. 1871, zuletzt erneuert 15./12. 1899. Eingetr. 4./8. 1869. Zweck: Betrieb aller Bank- und Handelsgeschäfte; seit 1871 auch Boden-Creditanstalt. Die Bankabteilung wurde 1921 mit der Bayer. Vereinsbank in München verschmolzen. Das Lagerhausgeschäft am Ostbahnhof wurde 1921 verkauft. Wegen Aufnahme anderer Banken bezw. Bankgeschäfte siehe dieses Handb., Jahrg. 1919/20 u. früher. Kapital: M. 65 000 000, und zwar fl. 6 000 000 (M. 10 285 714.29) in 30 000 Aktien Em. I à fl. 200, 1 Aktie Em. VI à M. 1285.71 u. 54 713 Aktien Em. II–X à M. 1000 Urspr. M. 10 285 714.29, erhöht 1889 um M. 5 000 000. Weiter erhöht 1895 von M. 15 285 714.29 auf M. 20 379 714.29. 1900 Erhöhung um M. 6 792 000. Nochmals erhöht 1906 um M. 6 792 000. 1908 weitere Erhöh. um M. 1 636 285.71. Nochmals erhöht lt. G.-V. v. 31./1. 1912 um M. 8 900 000. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 20./12. 1921 um M. 5 500 000 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1922. Dann erhöht lt. G.-V. v. 1./3. 1923 um M. 5 000 000 in 5000 Inh.-Aktien à M. 1000 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1923. Die St.-Aktien wurden von der Bayer. Vereinsbank München zu 1100 % übernommen. Das gesetzl. Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Abermals erhöht lt. G. V. v. 21./6. 1923 um M. 10 000 000 in 10 000 Inh.-Aktien à M. 1000 zu 3000 %. Pfandbriefe u. Kommunal-Schuldverschreibungen: Die Bayer. Handelsbank Boden- kreditanstalt ist berechtigt: 1) Zur Gewährung von hypoth. Darlehen im Deutschen Reiche gegen erste Hypothek, ferner zum Erwerb, zur Veräusserung und zur Beleihung von Hypoth., zur Gewährung nicht-hypoth. Darlehen an inländ. Körpersch. des öffentl. Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körpersch., zur Ge- währung von Darlehen an inländ. Kleinbahnunternehm. gegen Verpfänd. der Bahn. 2) Zur Ausgabe von Schuldverschreib. auf Grund der erworbenen Hypoth. (Hypoth.-Pfandbr.) bis zum 10fachen Betrage des eingezahlten A.-K., zur Ausgabe yvon Schuldverschreib. auf Grund der an inländ. Körpersch. des öffentl. Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewähr- leistung durch eine solche Körpersch. gewährten Darlehen (Kommunal-Oblig), zur Ausgabe von Schuldverschreib. auf Grund der gegen Verpfänd. der Bahn oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine inländ. Körpersch. des öffentl. Rechts an Kleinbahnunter- nehm. gewährten Darlehen (Kleinbahn-Oblig.). Der Geschäftsbetrieb der Bayer. Handelsbank Bodenkreditanstalt unterliegt ausser den Vorschriften des Hypoth.-Bank-Ges: den Bestimmungen einer Geschäftsordnung, welche vom A.-R. festzusetzen ist und der Genehmigung der Staatsregierung bedarf. Die Pfandbr. u. Kommunal-Oblig. werden seitens der Reichsbank in I. Klasse beliehen. Das bayer. Staatsminist. der Justiz erklärte am 9. Sept. 1899 die Pfandbr. in Bayern ab 1. Okt. 1899 zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet, ebenso wurden sie samt den Kommunal- Oblig. vom bayer. Staatsministerium des Innern beider Abteilungen am 30. Okt. bezw. 3. Nov. 1899 sowie der Finanzen v. 13. u. 17./5. 1905 zur Anlegung von Kapitalien der Ge- meinden und Stiftungen, auch der Kirchen- und Pfründestiftungen, sowie der sonstigen nicht unter gemeindlicher Verwaltung stehenden Stiftungen zugelassen. Pfandbriefe: Die unverlosbaren Pfandbr. sind vom Ausstellungstage an innerhalb 70 Jahren mit 2 monat. Frist seitens der Bank kündbar, jedoch vor Ablauf von 10 Jahren vom Ausstellungstage an nicht rückzahlbar; die verlosbaren Pfandbr. sind vom Aus- stellungstage an innerhalb 60 Jahren mit 2 monat. Frist kündbar. Im Umlauf Ende 1923: M. 3.3 Md. unverloste, M. 233 517 700 verloste Pfandbr. Noch im Umlaufe sind: 4 % Pfandbr. Von sämtlichen alten Em. 4 % verlosbare Pfandbr. bis einschl. der von 1917 sind nur noch Stücke zu M. 5000 im Umlauf; von 1918 sind noch Stücke zu M. 5000, 200 und 100; von 1919 Stücke zu M. 5000, 2000, 1000, 500 u. 200 im Umlauf. Von den Em. 4 % unverlosbarer Pfandbr. bis einschl. 1913 sind nur noch Stücke zu M. 5000 im Umlauf: ab 1914 Stücke zu M. 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100. b) 3½ % Pfandbr. Von den 3½ % verlosbaren Pfandbr. sind die Em. bis 1902 einschl. vollständig gekündigt, von den spät. Em. bis 1907 sind noch Stücke zu M. 5000 im Umlauf. Von den 3½ % unverlosbaren Em. sind nur noch Stücke zu M. 5000 ungekündigt. 4 % Pfandbr. von 1914, unverlosbar, M. 10 000 000, 10 Jahre unkündbar, beginnend mit dem Em.-Jahr, dann Tilg. in längstens 60 Jahren. Kurs in München Ende 1914–1923: 97.500*, –, 90.50, 93, 100*, 98.80, 105, 102, 120, – %. 4 % Pfandbr. von 1916, unverlosbar, M. 2 000 000 u. M. 3 800 000. Kurs in München Ende 1916–1923: 90.50, 93, 100*, 98.80, 105, 102 120, – %. 4 % Pfandbr. v. 1916, unverlosbar, M. 4 400 000. Kurs in München Ende 1917–1923: 93, 100*, 98.80, 105, 102, 120, – %. 4 % Pfandbr. von 1917, M. 5 600 000. 4 % Pfandbr. von 1918, unverlosbar M. 1 600 000. Kurs in München Ende 1918–1923: 100, 98.80, 105, 102, 120, %