Banken und andere Geld-Institute. 485 Zweck: Bankgeschäfte aller Art. Kapital: GM. 30 Mill. in Akt. zu M. 1000. Urspr. M. 20 000 in 20 Akt. zu M. 1000, übern. von den Gründern zu pari. Lt. G.-V. v. 9./5. 1924 durch Umstell. auf GM. 2 Mill. heraufgesetzt u. weiter um M. 28 Mill. erhoht, zu 120 % begeben, div.-ber. ab 1./1. 1924. Letztere Akt. werden mit nom. GM. 22 Mill. von der Vereinigten Industrie-Unternehmungen A.-G. u. von GM. 6 Mill. von der Reichskreditges. m. b. H. übern. Diese bringen als Gegen- wert in die Ges. ein: die erstere Akt. u. Anteile im Gesamtwert von GM. 1 800 000 sowie Goldmarkdarlehnsforder. im Gesamtwert von M. 24 600 000, die letztere das von ihr be- triebene Bankgeschäft mit allen Aktiven u. Passiven. Letzte Bilanz bzw. Goldmark-Bilanz der A.-G. f. Verwaltung von Grundstücken. Bilanz am 31. Dez. 1923: Aktiva: Grundst. 5 500 000, Wertp. 3594.38 Bill., Forder. 1738.41 Bill., Bankguth. 647.32 Bill., Kassa 19.89 Bill. – Passiva: A.-K. 20 000, Grundst.- Erhalt. 6000 Bill. Sa. M. 6000 Bill. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Unk. 2679. 29 Bill., Zs. 329.94 Bill., Abschr. auf Wertp. 3105.67 Bill., Zuweis. an Grundst.-Erhalt.-F. 5999.99 Bill. – Kredit: Gewinnvortrag 917 879, Mieter trägnisse 12 114.90 Bill. Sa. M. 12 114.90 Bill. Goldmark-Bilanz am 1. Jan. 1924: Aktiva: Grundst. 1 994 000, Wertp. 3594, Forder. 1738, Bankguth. 647, Kassa 19. Sa. GM. 2 Mill. – Passiva: A.-K. GM. 2 Mill. Direktion: Geh. Reg.-Rat Heimann, Oberreg.-Rat z. D. Dr. Landauer, Geh. Reg.-Rat Dr. Lenzmann, Ritscher, Scheibner, Simmonds: Stellv. Kutschenreuter, Post, Dr. Seegall. Aufsichtsrat: Vors. Reichsmin. a. D. Albert, Stellv. Gen.-Dir. Dr.-Ing. h. c. von der Porten, Geh. Reg.-Rat Gassner, Gen.-Dir. Henrich, Dir. Jahncke, Geh. Oberfinanzrat Kauffmann, Ministerial-Rat Kobner, Geh. Reg.-Rat Norden, Ministerial-Dir. Dr. Schäffer. Handelskredit Akt.-Ges. in Berlin, W. 30, Martin Lutherstr. 84. Gegründet. 28./3. 1923; eingetr. 24./4. 1923. Gründer: Erich Thal, Charlottenburg; Ing. Konrad Spey, Berlin; Otto Ebel, Bergwerksdir. Theodor Husmann, Charlottenburg; Erich Woyczeszyk, Berlin. Zweck. Finanzier. von Handelsgeschäften u. Industrieunternehm. aller Art. Kapital. M. 12 Mill. in Akt. zu M. 1000, übern. von den Gründern zu 100 %. Geschäftsjahr. 2 Gen.-Vers. Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht. 1 Aktie 1 St. Direktion. Jakob Horowitz, B.-Schöneberg. Anfsichtsrat. Bankier Dr. Manfred Katz, Dir. Victor Springer, Rechtsanwalt u. Notar Georg Lewy, Berlin. *Danziger Roggenrentenbank Aktiengesellschaft in Danzig. Gegründet: 13./12. 1922; eingetr. 8 /3. 1923. Zweck: Beleih. von Grundstücken mit Roggenwertrenten u. die Ausgabe von Schuld- verschreib. (Roggenrentenbriefen) auf den Inhaber auf Grund von Roggenwertrenten. Das Geschäftsgebiet erstreckt sich auf das Gebiet der Freien Stadt Danzig u. des Deutschen Reiches. Die Arbeit in dem Gebiet der Republik Polen, die ursprüngl. mit zu dem Ge- schäftsbetriebe gehörte, ist eingestellt. Hinsichtlich weiterer Geschäfte ist die Bank satzungs- gemäss auf die im § 5 des Hypothekenbankgesetzes vom 13. Juli 1899 vorgesehenen Ge. schäfte beschränkt. Die Darlehen werden gewährt, verzinst u. zurückgezahlt gegen Eintrag. von Reallasten in Form von Roggenwerten nach dem Werte einer bestimmten Anzahl Zentner Roggen in barem Gelde oder bei Zustimmung des Darlehnsnehmers in Roggen- rentenbriefen der Bank. Die Jahresleist. des Schuldners aus der Roggenrente setzt sich zusammen aus einer 5 %igen Verzins., einem Tilgungs- u. einem Verwaltungskostenbeitrag von je ½ %. Die Tilgung beginnt mit dem Ablauf des vierten Jahres. Von ihrem Beginn ab dürfen die Jahreszinsen nur von dem sich ergebenden Restkapital berechnet werden, der Mehrbetrag ist zur Tilgung zu verwenden. Die Berechnung der von dem Darlehns- nehmer zu bewirkenden Leistung sowie diejenige des Geldwertes der Roggenrentenbriefe u. der zu leistenden Verzins. u. Rückzahlung erfolgt auf Grund des jeweilig amtlich fest- gestellten Wertes des Roggens (siehe unten). Für die Gewähr. von Darlehen ist der Jahres- rohertrag der landwirtschaftl. Erzeugung, den das belastete Grundstück bei ordnungs- gemässer Bewirtschaftung nachhaltig gewähren kann, zugrunde zu legen. Die Jahresleist. aus den Renten darf ein Sechstel des Jahresrohertrages nicht übersteigen. Die Rente ist an erster Stelle einzutragen. Voreingetragene Lasten sind zur Löschung zu bringen, soweit dies nicht möglich ist, ist ihre Ablösung sicherzustellen. Die Bank hat die den Roggen- rentenbriefen als Deckung dienenden Reallasten einzeln in ein Register einzutragen. Die vorschriftsmässige Deckung der Roggenrentenbriefe u. deren Eintrag. in das Register wird von den Treuhändern überwacht, die vom Senat der Freien Stadt Danzig bestellt sind. Ab 1./12. 1923 ist in Danzig der Danziger Gulden, von dem laut Währungsgesetz 25 gleich einem £ sind, gesetzliches Zahlungsmittel. Kapital: Danz. Gld. 27 500 (= M. 550 Mill. in 5000 Akt. zu M. 1000, 4500 zu 10 000 u. 5000 zu M. 100 000. Urspr. M. 50 Mill.. zu 105 % ausgegeben. Erhöht lt. G.-V.-B. v.