836 Bergwerke, Hütten, Salinen, Schachtbau. Kapital: M. 5000 in 5 Aktien, übern. von den Gründern zu 100 %. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1922: Aktiva: Kassa 3500, Handl.-Unk. 1500. Sa. M. 5000. – Passiva: A.-K. M. 5000. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Handl.-Unk, M. 1500. – Kredit: Verlust M. 1500. Dividende 1922: 0 %. Direktion: Alfred Tschepel, B.-Steglitz. Aufsichtsrat: Carl Weigelt, Kurt Kowald, Richard Götze, Berlin. ―――― Bergwerke, Hütten, Salinen, Schachtbau. Aktien-Gesellschaft für Bergbau, Blei- und Zinkfabrikation zu Stolberg und in Westfalen in Aachen, Hindenburgstr. 37. Gegründet: Am 5./7. 1845 als Ges. für Bergbau u. Zinkfabrikat. zu Stolberg, Kön. Be- stätigungsurkunde v. 31./12. 1845; handelsger. eingetr. am 26./5. 1862. Im J. 1853 fand Ver- schmelz. mit dem Rhein.-Westfäl. Bergwerks-Verein unter Annahme der jetzigen Firma statt. Zweck: 1. die bergbauliche Gewinnung von Zink-, Blei-, Kupfer- u. Eisenerzen u. anderen Mineralien, 2. die Darstellung von Zink, Blei, Silber u. anderen Metallen, die Weiterverarbeitung dieser Metalle sowie die Darstellung von chemischen Erzeugnissen, 3. der Vertrieb der unter 1 u. 2 genannten Erzeugnisse u. der Handel mit solchen Erzeug- nissen. 4. der An- u. Verkauf, die Pachtung u. Verpachtung von Gruben, Hütten u. sonst. Betrieben u. Anlagen, die sich auf die Herstell. der unter 1 u. 2 genannten Erzeugnisse beziehen, die Beteil. an Unternehm. der vorgenannten Art sowie der Abschluss von Interessen-, Gemeinschafts- oder sonst. Verträgen mit solchen Unternehm. 5. der Betrieb aller Geschäfte, welche mit den unter 1–4 bezeichneten Unternehm. in Verbind. stehen. Lt. G.-V. v. 20./5. 1922 besteht ein Vertrag mit der Rheinisch-Nassauischen Bergwerks- u. Hütten-A.-G., betr. die Bildung einer Interessengemeinschaft. Dieser Vertrag ist durch ein neues Abkommen vom 25./8. 1922 ersetzt worden, durch welches eine im Interesse beider Ges. wünschenswerte noch engere Verbind. der beiderseitigen Werke erzielt wurde. Auf Grund dieses letzteren Abkommens hat die Stolberger Ges. die Bewirtschaft'e u. Ausnutz. der der Rheinisch-Nassauischen Gés. gehörigen Bergwerke, Hütten u. sonst. Betriebe im eigenen Namen u. für eig. Rechnung übernommen. Auf die Gewerkschaft Bliesenbach bei Engelskirchen hat die Ges. massgebenden Einfluss gewonnen. Der Konzern der Stolberger Ges. besteht nunmehr aus folgenden Unternehm.: A.-G. für Bergbau, Blei.- u. Zinkfabrikation zu Stolberg u. in Westfalen, Aachen; Gew. Diepenlinchen, Stolberg Rhld.; Gew. Vereinigte Bastenberg u. Dörnberg, Ramsbeck i. W.; Gew. Mercur, Bad Ems; Gew. Rosenberg, Brau- bach a. Rh.; Gew. Bliesenbach; Engelskirchen; St. Heinrichshütte G. m. b. H., Stolberg Rhld.; Schwefelsäurefabrik Münsterbusch G. m. b. H., Stolberg Rhld.; Zinkwalzwerk Münsterbusch G. m. b. H., Stolberg Rhld.; Bleihütte Ems G. m. b. H., Bad Ems: Verwertungs-Ges. m. b. H., Dortmund: Keramik G. m. b. H., Dortmund; Rhein.-Nassauische Bergwerks- u. Hütten-A.-G., Stolberg Rhld. Mit letzterer Ges. sind folgende Werke in den Konzern eingebracht worden: Blei- u. Zinkerzgrube Holzappel, Laurenburg; Blei- u. Zinkerzgrube Weiss, Bensberg: Galmei- u. Blendegrube Ernst, Wiesloch; Zinkhütte Birkengang, Stolberg Rhld.; Bleihütte Binsfeldhammer, Stolberg Rhid.; Zinkhütte Nievenheim. Es sind weiter noch 535 teils unverritzte, teils ausser Betrieb befindliche Bergwerke vorhanden, ferner 18 Gew. in der Eifel, von welchen indessen nur eine – die Gew. Glücksthal – einen kleinen Versuchs- betrieb unterhält. Der Bergwerksbesitz des Konzerns umfasst insges. 115 142 ha; er ver- teilt sich mit 464 Feldern von 96 431 ha Gesamtgrösse auf die Stolberger Ges. ud 84 Feldern von 18 711 ha Gesamtgrösse auf die Rheinisch-Nassauische Ges. Der Konzern verfügt über einen Grundbesitz von 1517 ha u. über 501 Wohnhäuser mit 1191 Beamten- u. Arb.-Wohn., u. zwar entfallen davon 1313 ha Grundbesitz u. 344 Wohnhäuser auf die Stolberger Ges. u. 204 ha Grundbesitz u. 157 Wohnhäuser auf die Rheinisch-Nassauische Ges. Die Kuxe, Geschäftsanteile u. Aktien der aufgeführten Ges. sind so untergebracht, dass der dauernde entscheidende Einfluss der Stolberger Ges. gesichert ist. Die Stolberger Ges. bildet mit den genannten Unternehm. im Interesse einer möglichst wirtschaftlichen Verwert. der Betriebe u. zur Erziel. eines möglichst hohen Gewinnes eine Betriebsgemeinschaft. Der Grundzug der Abmach. ist, dass die Mutterges. den Tochterunternehmen das erforderl. Anlage- u. Betriebs- kapital zur Verfüg. stellt, den Einkauf der Rohstoffe u. Materialien besorgt u. den Verkauf der Fertigerzeugnisse tätigt. Der sich nach Abzug der Vorlagen, Unkosten, Steuern usw. bei der Stolberg-Ges. als dem Finanzunternehmen des Konzerns ergebende Gewinn- bzw. Verlust gilt als gemeinschaftlicher Gewinn bzw. Verlust; seine Verteilung erfolgt jährlich auf Grund bes. Vereinbarungen. Verpflichtungen an Dritte bestehen bei den genannten Tochter-