Bergwerke, Hütten, Salinen, Schachtbau. 837 gesellschaften nicht. Der Besitz der genannten Gewerkschaften bzw. Gesellschaften m. b. H. umfasst: Die Gruben Bastenberg u. Dörnberg bei Ramsbeck (Westf.), welche Bleierz und Zinkerz gewinnen. Grube Rosenberg bei Braubach a. Rh., welche Bleierz, Zinkerz, Kupfer- erz u. Spateisenstein gewinnt. Grube Diepenlinchen. Der Betrieb ist im Jahre 1920 ein- gestellt. Die Grube ist ersoffen. Die Tagesanlagen sind zum Teil abgebrochen. Der Be- trieb der Gewerkschaft Wilhelm ist, da zurzeit unlohnend, eingestellt. Die Tagesanlagen u. die Grube sind vollständig erhalten. Das Blei- u. Silberwerk Ems, das die zur Gewerk- schaft Mercur gehörende Grube Neuhoffnung, eine Bleihütte sowie ein Bleiwalzwerk um- fasst. Die Grube Neuhoffnung fördert Bleiglanz, Zinkblende, Kupferkies u. Spateisenstein. Die Bleihütte besteht aus einer Röstanlage mit 12 grossen Konvertoren, einer Schachtofen- anlage mit einem grossen u. zwei kleineren Schachtöfen, einer Entsilberungsanlage u. den sonst für eine Bleihütte üblichen Nebenanlagen. An die Röst- u. Schachtofen- anlage ist eine Rauchgasreinigungsanlage, bestehend aus einer elektrischen Gasreinigung (Cottrell-Verfahren) u. anschliessenden ausgedehnten Kondensationsräumen, zum Zwecke der Wiedergewinnung von Bleiflugstaub angeschlossen. In dem Bleiwalz- und Röhren- werk wird ein Teil der eigenen Bleiproduktion zu Bleiblech, Bleiröhren u. Bleidraht weiter- verarbeitet. Die Zinkhütte gliedert sich in Rösthütte u. in die der St. Heinrichshütte G. m. b. H. gehörende Reduktionshütte. Ausserdem sind noch eine Steinfabrik zur Her- stell. der für den Zinkhüttenbetrieb erforderlichen feuerfesten Steine u. Chamotte, eine elektrische Kraftzentrale mit Turbogenerator von 410 PS. sowie die üblichen Nebenbetriebe u. Werkstätten vorhanden. Die an die Rösthütte angeschlossene Schwefelsäurefabrik um- fasst 5 Bleikammersysteme u. eine Konzentrationsanlage zur Konzentration der Kammer- säure auf 60 ' Bé. Die Betriebe sind sämtlich mit Eisenbahnanschluss ausgestattet. Das Zinkwalzwerk Münsterbusch, das neuzeitlich ausgebaut ist, umfasst 6 Walzenstrassen, 6 Kurbelblechscheren, 1 Rangierwindenanlage sowie 1 Doppelschmelzofen u. 2 einfache Schmelzöfen. Das Walzwerk verarbeitet das in der Zinkhütte gewonnene Rohzink zu Zink- blech. Die Steinfabrik Dortmund, aus der ehemaligen Zinkhütte hervorgegangen, die feuer- feste Steine (Normal- u. Fassonsteine) jeder Art erzeugt. Die Fabrik hat Gleisanschluss an die Staatsbahn. Die Grube Mühlenbach bei Ehrenbreitstein, die nach mehrjährigem Still- stand gegenwärtig erneut untersucht wird. Die Hütten verarbeiten ausschliesslich in- ländische Erze, deren Zufuhr für den Betrieb in seinem bisher. Umfange ausgereicht hat. Ausser den genannten Betrieben gehören zum Besitzstande der Ges. bzw. ihrer Tochter- unternehmen noch einige zurzeit ruhende Erzgruben an der Ahr, im Siegerland, im Distrikt Ems, im Distrikt Stolberg, auf dem Hunsrück, in Westfalen u. im Harz sowie eine grosse Anzahl noch nicht aufgeschlossener Bergwerke. Kapital: M. 72 237 600 in 50 396 Aktien à M. 300 u. in 47 599 Aktien à M. 1200. Urspr. Kapital M. 6 000 000 (über Wandlungen desselben s. Jahrg. 1902/1903). Die G.-V. v. 10./1. 1920 beschloss Erhöh. um M. 2 400 000 in 2000 Vorz.-Akt., ausgestattet mit 6 % Vorz.-Div. u. Nach- zahl.-Anspruch u. Vorbefried. im Falle der Liquid. mit 110 %. Die a. o. G.-V. v. 9./8. 1921 beschloss Kap.-Erhöh. um M. 16 918 800 in 14 099 St.-Aktien à M. 1200 mit Div.-Ber. ab 1./7. 1921, begeben zu 195 %, angeboten den alten Aktionären M. 11 278 800 zu 200 %. Durch Beschluss der G.-V. v. 28./10. 1922 sind die bisher. M. 2 400 000 Vorz.-Akt. in St.-Akt. umge- wandelt. Gleichzeitig ist das A.-K. um M. 36 000 000 in 30 000 auf Namen laut. St.-Akt. à M. 1200 erhöht worden; letztere sind für 1922 zur Hälfte div.-ber. u. sind an die Rhein.- Nassauische Ges. zu 100 % begeben. Das Gewinnanteilsrecht dieser Aktien ruht, solange sich die Aktien im Eigentum der genannten Ges. befinden. Die bisher. Vorz.-Akt., nunmehr St.- Akt., wurden ihren Besitzern unter entsprech. Zuzahl. belassen. Die G.-V. v. 24./5. 1924 sollte die Einzieh. der im Okt. 1922 emitt. M. 36 Mill., unter feilweiser Inan- spruchnahme des in 1923 erzielten Reingewinns u. die Umwandl. von M. 2.5 Mill. St.-Akt. in Vorz.-Akt. beschliessen. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im April. Stimmrecht: Je M. 300 St.-A.-K. = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., event. bis zu 5 % zur Bildung des zweiten R.-F., 4 % Div. an St.-Akt., vom übrigen 8 % Tant. an A.-R. (wenigstens M. 30 000), 7 % Tant. an Vorstand u. Beamte, Rest weitere Div. an St.-Akt., soweit nicht die G.-V. eine Verwend. zu and. Ges.-Zwecken beschliesst. Der R.-F. I ist auf M. 1 700 000 festgesetzt u. darf nur zur Deckung eines aus der Bilanz sich ergebenden Verlustes verwendet werden, in welchem Falle er aus dem Reingewinn der folgenden Jahre auf den Betrag von M. 1 700 000 wieder zu ergänzen ist. Der aus dem Steigen und Fallen der Metallpreise sich ergebende Gewinn oder Verlust – das ist der Unterschied zwischen dem dem Ein- kauf der Stoffe zugrunde gelegten Metallpreise u. dem aus dem Verkauf der Metalle tatsächlich erzielten Erlöse – ist dem R.-F. II gutzuschreiben oder zu belasten. Ist bei der Aufnahme der Inventur der Marktpreis für die in gekauften Erzen u. Zwischenprodukten befindlichen u. aus diesen herrührenden Metalle niedriger als der dem Kaufe zugrunde gelegte Einkaufspreis, so ist entsprechend den Vorschriften des HGB. der niedrige Markt- preis einzusetzen u. der Unterschied aus dem R.-F. II zu decken. Die G.-V. ist berechtigt den R.-F. II auch zur Deckung aussergewöhnl. Verluste zu verwenden. Die G.-V. hat das Recht, von R.-F. III in solchen Jahren, in welchen eine Zuwendung an den R.-F. I nicht stattfindet, bis zu 5 % des Reingewinns zu überweisen. Über die Verwend. dieses dritten R.-F. beschliesst die G.-V. auf besonderen Antrag des A.-R.