1658 Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. ähnl. Unternehm.; alles im Einvernehmen mit dem Reichspostministerium; Erricht. von Unter- nehm. u. Beteilig. an Unternehm. für die Herstell. von elektr. Kabeln, namentlich von See- kabeln, u. für die Übernahme von Legungs- u. Reparatur-Arbeiten für solche Kabel. Die Ges. war in Besitz zweier Kabel von Emden über die Azoren nach New York, die hauptsächlich dem Verkehr Deutschlands u. seiner Hinterländer nach u. von Nord- u. Mittel- amerika dienten und eines Kabels von Emden nach Vigo, das den Verkehr mit Spanien, Portugal, Südamerika, Afrika, Asien u. Australien vermittelte. Näheres über dieses Kabel- Konzess.-Verhältnis zum Reich siehe dieses Handbuch 1919/20, I. Bd. Lage der Ges. nach dem Kriege. Wegen der durch den Krieg u. den Vertrag von Versailles geschaff. Unsicherheit der Lage hat der Minister für Handel und Gewerbe auf Grund der Verordn. des Bundesrates v. 25. Febr. 1915 Befreiung von der Verpflicht. der Aufstell. der Bilanz für 1918 u. Aufschub für die Bilanzen der Jahre 1919 u. 1920 bewilligt. Die Gesellschaft konnte deshalb erst im Mai 1922 die gemeinsame Bilanz für 1918 u. 1919 u. die Bilanzen für 1920 u. 1921 vorlegen. Im Vertrag von Versailles (Anlage VII zum Art. 244) hat Deutschland im eigenen Namen und im Namen seiner Angehörigen zugunsten der alliierten Hauptmächte auf alle Rechte, Ansprüche oder Vorrechte jeder Art auf eine Anzahl einzeln bezeichn. überseeischer Kabelstrecken unter Zwang verzichtet. Zu den abgetretenen Kabelstrecken gehört auch der grösste Teil (7361 Sm) der der Ges. gehörenden Kabel Borkum-Fayal-Newyork u. (860 Sm) des Kabels Emden-Vigo; die abgetret. Kabelstücke befinden sich gegenw. in den Händen von England u. Frankreich. Es verblieben der Ges. die 3 Stücke von Borkum bis zur Strasse von Calais sowie 2 Stücke an der amerik. u. der spanisch. Küste in der Gesamt- länge von 1335 Sm. (Weiteres siehe Jahrg. 1921/22 dieses Handbuches). Auch das sonstige Eigentum der Ges. im feindl. Auslande (Stationseinricht., Vorratskabel in Tanks, Beamten- häuser in Horta) sind im Krieg der Beschlagnahme verfallen. Das Mobil. ihrer Beamten- häuser in Horta ist bereits im Liquidationsverfahren verkauft worden. Ob das übrige be- schlagnahmte Eigentum liquidiert werden wird, ist noch nicht entschieden. Für die abgetr. Kabelteile und das sonstige liquid. Eigentum steht der Ges. ein Anspruch auf Entschädig. gegen das Reich zu. Gemäss Verträgen mit dem Reich schlossen sich die Deutsch- Atlantische Telegraphenges., die Deutsch-Südamerikanische Telegraphenges. und die Ost- europäische Telegraphenges. zu einer Gesellschaft unter dem Namen Deutsch-Atlantische Telegraphenges. zusammen. Sie erhielten zu Wiederaufbauzwecken eine Entschädigung von M. 500 Mill. zur Abgeltung ihrer Ansprüche an dem Verlust der Kabel. Es wird beab- sichtigt, unter Mitverwend. der Entschädigungssumme zunächst ein Kabel von Emden nach Horta (Azoren) herzustellen, das in Horta Anschl. an ein neues Kabel Horta-Newyork der Commercial-Cable Company, Newyork finden soll. Eine Verständig. mit dieser Ges., mit der die D.-A. T. schon seit 1900 in Geschäftsverbind. stand, ist bereits erzielt. Die Ver- schmelzung ist mit Wirkung vom 1. Januar 1922 ab in der Weise erfolgt, dass gegen Hingabe von je nom. M. 1000 jungen Aktien der Ges. gegen je nom. M. 1000 Aktien der Deutsch-Südamerik.- bezw. der Osteuropäischen Telegr.-Ges. das Vermögen dieser Ges. als Ganzes unter Ausschl. der Liquid. übernommen wurde. Das Umtauschverhältnis von 1:1 ergibt sich daraus, dass die bisherigen Aktien der drei Ges. nach Lage ihrer Ver mögensverhältnisse gleich zu bewerten sind. Die von der Ges. vor längerer Zeit begonnenen Verhandlungen wegen Erteilung einer Konzession zur Landung eines von Emden ausgehenden deutschen Kabels nach den Azoren sind erfolgreich beendet worden. Der Aufsichtsratsvorsitzende, der Vertreter des Reichs- bostministeriums u. der Direktor der Ges. haben in Lissabon nunmehr den Konzessions- vertrag mit der portugiesischen Regierung unterzeichnet. Damit ist die Wiederherstellung eines direkten deutsch-amerikanischen Kabels von Emden nach New York gesichert. Kapital: M. 40 000 000 in 37 500 St.-Aktien u. 2500 6 % Vorz.-Aktien à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 20 000 000; die G.-V. v. 30./1. 1900 beschloss Erhöh. um M. 8 000 000, wovon aber zu- nächst nur M. 4 000 000 ausgegeb. wurden. Ferner erhöht lt. G.-V. vom 30./5. 1922 um M. 13 500 000 in 13 500 Inh.-St.-Aktien à M. 1000, div.-ber. ab 1./1. 1922. Diese neuen Aktien dienten zum Umtausch der Aktien der obigen aufzunehmenden beiden Ges. Die gleiche G.-V. beschloss die Ausgabe von M. 2 500 000 in 2500 6 % Inh.-Vorz.-Aktien mit 15 fachem Stimmrecht, im Falle der Liquid. bevorzugt u. mit Nachzahlungsrecht. Anleihe: M. 20 000 000 in 4 % Teilschuldverschr. lt. G.-V.-B. v. 30./6. 1902. Kurs Ende 1913–1922: 91.90, 92.60*, –, 87, –, 85*, 85.50, –, –, 106 %. Notiert in Berlin, auch in Frankf. a. M. u. Köln. Zum 1./10. 1923 gekündigt. 5 Von der Deutsch-Südamerikanischen Telegraphengesellschaft übernommene Anleihen: I. v. 1909 M. 7 800 000, do. II. von 1910 (Emiss. a) M. 4 750 000, do. III. von 1910 (Emiss. b) M. 5 100 000, do. IV. v. 1912 M. 3 850 000; 4½ %; 2./1. u. 1./7. in Stücken zu M. 1000 auf den Namen des A. Schaaffhausenschen Bankvereins. Tilg. durch jährl. Auslosung im Okt. auf 2./1. von M. 72 899, 44 400, 47 673 u. 35 996 ab 1911, 1912, 1913 u. 1914 spätestens innerhalb 40 Jahre. Verstärkte Tilg. oder Gesamtkünd. mit 6 monat. Frist ab 1916, 1917, 1918 u. 1919* zulässig. Zahlstellen: Wie für die Div. Kurs: Zuerst 15./5. 1911: 101 %. Ult. 1913–1922: 97.50, 96.75, –, 90, –, 80, 95, 95, –, 95 %. Diese vier Anleihen gekündigt zum 1./10. 1923. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: In der Regel Januar. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St., 1 Vorz.-Akt. = 15 St.