Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. 1665 Elektricitätswerk Südwest Aktiengesellschaft in Berlin-Wilmersdorf, Motzstrasse 48. Gegründet: 28./7. 1899 mit Nachtrag v. 11./11. 1899; eingetr. 21./11. 1899. Zweck: Gewerbsmässige Erzeug. u. Ausnutz. elektr. Stromes in jeder Art, insbesondere zur Beleuchtung und Kraftübertragung in den südwestlichen Berliner Vorstädten und Vor- ortgenieinden, und zu dem Zweck die Errichtung eines Elektrizitätswerkes in Schöneberg. Angeschlossen Ende 1915–1929: 822 661, 863 337, 876 566, 905 502, 941 680, 950 656, 990 984, 1.032 575, 1 070 895 Glüh-, 4184, 3932, 3794, 3675, 3587, 3191, 2678, 2225, 2074 Bogenlampen, 5311, 5381, 5471, 5470, 5590, 5725, 5889, 6152, 5958 Motore von zus. 17 193, 17 648, 18088, 18 250, 18450, 18 878, 19 156, 19 794, 19 463 PS. Die Zahl der Konsum. betrug Ende 1923 49 779 mit 55 617 Elektriz.-Zählern u. 295 Strombegrenzefn. Ausserdem bewerkstelligt die Centrale die sehr bedeutende Stromversorg. der westl. u. südl. Berliner Vorortbahnen soweit die Linien dieser Unternehm. nicht auf Berliner Gebiet liegen, sie versorgt auch die Vorortbahn Potsdamer Bahnhof Gross-Lichterfelde-Ost (Staatsbahn) mit elektr. Strom und die Schöneberger u. Wilmersdorfer Untergrundbahn. 1915–1923 wurden insgesamt ab- gegeben: 31 901 268, 32 403 713, 31 895 080, 32 255 090, 32 452 401, 34293 669, 35 419 331, 38 124 853, 35 840 573 Kilowattst. Im Betrieb sind die Zentralstation in der verlängerten Gothenstrasse, die Zentralstation Wilmersdorf, die Akkumulatoren-Unterstation in Wilmersdorf, Motzstr. 48, die Unterstation Halensee, Westfälischestr. 63, die Unterstation Untergrundbahn Schöneberg, Unterstation Wilmersdorf, Münstersche Str. 5/6 u. Auguste Viktoria-Krankenhaus. Die Betriebs- mittel des Unternehmens bestanden am Schlusse des Jahres 1923 insges. aus: 4 Dampfdynamos mit einer Gesamtleistung von 3400 Kw., 8 Drehstrom-Turbodynamos von insges. 35 780 Kw., 29 Drehstrom-Gleichstrom-Umformern von insges. 32 060 Kw., 8 Akkumulatorenbatterien mit einer Kapazität von insges. 15 667 Kwstd. Konzession: Mit den Stadtgemeinden B.-Schöneberg, B.-Wilmersdorf u. der Landgemeinde B.-Schmargendorf hat die Ges. bis 31./12. 1950 laufende Verträge abgeschlossen, denen zufolge sie das Recht hat, die Strassen dieser Gemeinden zur Anlage elektr. Leitungen zu be- nutzen, wogegen ihr die Verpflichtung obliegt, innerhalb der Gemeindegebiete unter bestimmten Voraussetzungen und auf Grundlage der getroffenen Preisvereinbarungen auf Verlangen elektr. Leitungen zu legen und elektr. Strom abzugeben, die öffentliche Beleuchtung der Gemeindestrassen zu übernehmen, die städtischen bezw. Gemeindegebäude mit elektr. Beleuchtung zu versehen, und innerhalb der Gemeindegebiete auch zu anderen als Beleuchtungszwecken Elektrizität abzugeben. Die Ges. ist nach diesen Verträgen ver- pflichtet, zur Erneuerung ihrer in den beiden Gemeinden gelegenen Anlagen Ern.-F. zu bilden, in welche jährlich 2 % der aus Abgabe von Elektrizität in der betreffenden Gemeinde erzielten Bruttoeinnahmen einzulegen sind, bis die Ern.-F. 20 % des in der betreffenden Gemeinde verwandten Anlagekapitals erreicht haben. Die Ges. hat an die Stadt Schöneberg eine Abgabe in Höhe v. 10 %, an die Stadt Wilmersdorf u. an d. Gemeinde Schmargendorf eine solche v. 5 % der durch Lieferung v. Elektrizität innerhalb der betreffenden Gemeinde erzielten jährlichen Bruttoeinnahmen — ausschliesslich der Ein- nahmen aus Stromlieferung für öffentliche Beleuchtung und an die Westliche und Süd- liche Berliner Vorortbahn (s. u.) – abzuführen; an die Stadt Schöneberg sind ferner 5 % derjenigen Bruttoeinnahme abzuführen, welche die Ges. für Elektrizität aus anderen Ge- meinden bezieht. Ausserdem an Wilmersdorf 5 % von den Kosten der in der Zentralstation Wilmersdorf erzeugten Kwst. Die Gemeinden haben ausserdem Anspruch auf einen jährl. Anteil am Reingewinn, der sich auf 40 % vom Reingewinn des über 5 % des Anlagekapitals bis M. 6 000 000 und auf 40 % vom Reingewinn über 4 % des diesen Betrag übersteigenden Anlagekapitals bemisst; bei der Berechnung des Reingewinnes darf die gesetzlich geforderte Einlage in den R.-F., sowie an Tant. für A.-R. und Vorstand und Grat. für Beamte ein Betrag von 15 % des Nettogewinnes in Abzug gebracht werden; weitere Abzüge, insbe- sondere für Spez.-R.-F. und zur Schuldentilgung, sind nicht statthaft. Abgaben von den Brutto-Einnahmen an die Gemeinden Schöneberg, Wilmersdorf u. Schmargendorf 1914–1923: M. 483 381, 487 553, 505 384, 515 465, 756 165, 1 380 720, 3 079 091, 4 727 090, 42 753 511, 125 905.08 Bill., vertragsmäss. Anteil 1914–1923: M. 245 709, 162 244, 41 846, –, –, 253 005, 443 117, 1 211 017, 27 913 366, –. Die Gemeinden sind berechtigt, zum 31./12. 1950 das Elektrizitätswerk mit allen dazu- gehörigen Anlagen zum Eigentum und zur Verwaltung zu übernehmen, u. zwar zum Buchwerte oder zum Taxwerte. Erfolgt die Anzeige oder die Mitteilung, dass das Vertrags- verhältnis endigen soll, nicht mindestens ein Jahr vor dem Ablauf des Vertrages, so ver- längert sich derselbe stillschweigend um weitere 3 Jahre. Findet die Übergabe der An- lagen nach dem 30./9. 1950 statt, so ermässigt sich der von der Gemeinde zu zahlende Preis, mit Ausnahme der Grundstücke und Gebäude, um je 10 % für jeden dreijährigen Zeitraum nach dem 30./9. 1928. Kapital: M. 200 Mill. in 80 000 Aktien zu M. 1000, 1 Inh.-Akt. zu M. 67.563 000 u. 1 desgl. zu M. 52 437 000. Urspr. M. 2 Mill., erhöht 1902 um M. 2 Mill., 1903 um M. 1 Mill. Nochmals erhöht 1905 um M. 1 Mill. Weiter erhöht 1909 um M. 1.5 Mill. Nochmalige Erhöh. 1912 um M. 5 Mill. Die G.-V. v. 11./7. 1913 beschloss Erhöh um M. 3 Mill. Die G.-V. v. 23./5. 1919 beschloss weitere Erhöh. um M. 3 Mill. Alsdann erhöht lt. G.-V. v. 15./11. 1921 um M. 21.5 Mill. mit Div.-Ber. ab 1./1. 1922. Ferner erhöht lt. G.-V. v. 6./10. 1922 um M. 40 Mill., div.-ber. Ilandbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1924/1925. I. 105