Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. 1687 der Ges. von der Reichsbehörde erteilt., Die Ges. hat am 14./2. 1921 die der Eilvese G. m. b. H. Berlin gehörige, bei Hannover gelegene Grossfunkstelle Eilvese auf 30 Jahre gepachtet. Sie besitzt von dem M. 20 Mill. betragenden Kapital dieser Ges. M. 12 Mill. Die Anlagen dieser Grossfunkstelle bestehen aus der Grossfunkstelle Eilvese selbst u. der dazugehörigen, in 6 km Entfernung von Eilvese gelegenen Empfangsanlage in Hagen. Die Grossstation Eilvese besitzt 2 Hochfrequenzmaschinen-Aggregate (zu je 2 Maschinen) von 160 bezw. 240 KW.- Antennenleistung. Die Antennenanlage besteht aus dem Hauptturm von 250 m Höhe u. 4 Nebentürmen von je 139 m Höhe, die eine dreiteilige Flächenantenne tragen. Die Energie zum Betrieb der Grossfunkstelle wird in Form von hochgespanntem Drehstrom von dem UÜberlandwerk Neustadt am Rbge. geliefert. Als Reserve ist eine aus 5 Maschinen bestehende Dieselmotoranlage von insgesamt 1000 PS vorhanden. Das Grundstück in Eilvese, auf dem das Maschinenhaus nebst Werkstatt u. Nebengebäuden errichtet sind, ist Eigentum der Eilvese-G. m. b. H.; das übrige von der Antenne überspannte Gelände, auf dem die Neben- türme stehen, ist gepachtet. Die Empfangsanlage in Hagen dient, nachdem der Betrieb in der Betriebszentrale Berlin zusammengefasst ist, nur noch als Reserveanlage. Die Ges. hat dem Reich gegenüber die Verpflicht. übernommen, mit den vorsteh. bezeichn. Anlagen, die dauernd dem jeweil. Stand der Technik angepasst werden müssen, einen ordnungsm. u. zuverläss. Funk- verkehr, insbes, mit Funkanl. aussereurop. Länder, entspr. den Verkehrsbedürfn des Reiches durchzuführen. Bis 1920 einschl. war für das Verh. der Ges. zum Reich ein Vertrag massgeb., nach dem die Stat. Nauen dem Reich für Betriebszwecke gegen eine Mietgebühr zur Verfüg. gestellt wurde. Ab 15. Febr. 1921 ist seitens des Reiches für den Betrieb der beiden Stat. je eine 30jähr. Konzess. erteilt worden. Gemäss diesen Konzess. werden die aus dem Ver- kehr der Grossfunkstellen aufkommenden Telegr.-Gebühren wie folgt verwendet: Die Ge- bühren für die Landbeförd. fliessen dem Reiche zu. Aus dem auf den Funkweg entfall. Teil der Gebühreneinn. werden zunächst sämtl Betriebs- u. Verwaltungkosten bestritten u. den Instandhalt.-F. von Nauen u. Eilvese sowie je einem Ern.-F. für die beiden Stat. jährl. angem. Beträge zugef. Ferner wird für die beiden Stat. je ein Tilgungs-F. gebildet, der die Abschr. der Anl. innerh. 30 Jahren vorsieht. Übersteigt der auf den Funkweg entfall. Teil der Gebühren-Einnahme die für obige Zwecke aufuwend. Summen, so hat die Ges. von den überschiess. Gebühren einen Teil an das Reich abzuführen. Die Festsetz. der Wortgeb. für die von den Stationen zu beförd. Telegramme erfolgt durch das Reichspost- Minist., jedoch ist eine 7 proz. Verzins. des in Nauen u. für den Betrieb von Eilvese in- vestierten Kapitals sowie die Bildung der gesetzl. Mindestrückl u. die Verzins. der Oblig.- Anleihe sichergestellt. Nach Mitteil. in der G.-V. v. 1./5. 1923 ist die Beschränk. auf eine 15 % ige Div. unter Berücksichtigung der derzeitigen Valutaverhältnisse u. des Kursstandes der Aktien mit Wirkung ab 1./1. 1922 fallen gelassen worden. Die Gesellschaft ist jedoch verpflichtet, einem besonders gebildeten Sicherheitsfonds eine gleich hohe Summe zuzuführen, wie sie über 10 % der volleingezahlten Aktien hinaus als Dividende für das betreffende Geschäftsjahr verteilt. Aus dem Sicherheitsfonds können im Einvernehmen mit dem Reichs- postministerium Ausgaben für besondere Aufgaben u. für den Ausbau der Stationen be- stritten werden, auch kann auf ihn zur Aufbesserung der Dividende unter Umständen zurückgegriffen werden. Bei Ankauf der Stationen durch das Reich fällt der Sicherheits- fonds an die Ges. Das Reich hat ab 1./1. 1932 ein Ankaufsrecht auf die Grossfunkstellen Nauen u. Eilvese zu folgenden Bedingungen: Die von der Ges. u. dem Reichpost-Ministerium gemeinsam zu ermittelnden Anlagekosten werden für jedes volle Prozent Überschuss, das — berechnet unter Zugrundeleg. des von der Ges. in Nauen u. in Eilvese investierten Kapitals — die Ges. über 5 % hinaus aus ihrer Gebührenbeteil. nach dem Durchschnitt der letzten drei vollen Geschäftsjahre gehabt hat, um je 20 % erhöht. Ferner ist vorgesehen, dass der Zeitwert der Anlagen beim Ankauf durch das Reich Berücksichtig. findet. Jedenfalls soll der Kaufpreis mindestens 140 % der Anlagekosten betragen. Die in den Instandhalt.-, Tilg.- u. Erneuer.-F. angesammelten Beträge sind an das Reich zurückzuzahlen. Ferner hat das Reich unter gleichen Beding. für die gesamte Dauer der Konzession ein Vorkaufsrecht. Die Konzessionen können vom Reich vor ihrem Ablauf als erloschen erklärt werden, wenn sich die Ges. er- hebliche Verstösse gegen die Konzessionsbestimmungen zuschulden kommen lässt, oder wenn die Grossfunkstellen länger als 12 aufeinander folgende Monate für den Übersee-Ver- kehr betriebsunfähig sind, sofern nicht höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Sabotage, allgemeiner Ausstand oder Versagen der Stromversorgung vorliegt. Ferner sehen die Konzessionen vor, dass die Grossfunkstellen ohne hierbei in das Eigentum des Reiches überzugehen, nach Vereinbar. einer angemessenen Entschädigung von diesem teilweise oder ganz in eigenen Betrieb übernommen werden können. Der Telegrammverkehr beider Stationen hat sich günstig entwickelt. In erster Linie umfasste er die Verbind. mit den V. St. v. Nord-Amerika. Auf Grund des mit der Radio Corporation of America besteh. Betriebsvertrags konnte die Zahl der Verkehrslinien ver- mehrt werden. Zur Steigerung des Verkehrs trug wesentlich bei, dass die Radio Corporation of America ihre bei Rochy Point auf Long lsland errichtete neue Station für den Verkehr der Ges. bereitgestellt hat. Im Jahre 1923 hat sich die Zahl der in beiden Richtungen beförderten Telegramme ganz erheblich gesteigert. Ferner ist Mitte des Jahres 1924 die unmittelbare Verbindung mit Argentinien eröffnet, die bei den zahlreichen deutschen Handelsbeziehungen nach Südamerika sicherlich von grosser Be- deutung ist. Als Gegenstation dient die Grossstation Monte Grande bei Buenos Aires, die