Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. 1697 Elektrizitätswerk Schlesien, Akt.-Ges. in Breslau, Albrechtstr. 22/23. Gegründet: 18./11. 1909; eingetr. 17./2. 1910. Gründer: Ges. f. elektr. Unternehmungen, Berlin, etc. Filialen in Langenbielau u. Mölke. Zweck: Gewerbsmässige Erzeugung u. Ausnutzung elektr. Stromes in jeder Art, insbes. zur Beleucht. u. Kraftübertragung, sowie Betrieb aller zur Erfüllung des Zwecks der Ges. dienenden u. darauf bezügl. Geschäfte. Die Ges. darf zur Ausführung ihrer Zwecke Grund- stücke, Anlagen u. Einricht. aller Art u. gleichartige Unternehm., welche geeignet sind, die Ges.-Zwecke zu fördern, erwerben oder sich daran beteiligen. Die Ges. besitzt u. betreibt 2 modern eingerichtete Kraftstationen, die eine im J. 1910 erbaut, mit ca. 45 000 PS. Leistung, in Tschechnitz bei Breslau gelegen, die zweite in den J. 1911/12 erbaut in Mölke Kreis Neu- rode, gelegen, mit ca. 30 000 PS. Leistung. Die Kraftstationen Tschechnitz u. Mölke mit einer Gesamtleistung von ca. 75 000 PS. sind zur gegenseit. Unterstütz. durch eine 80 km lange 40 000 Volt-Leitung verbunden. Mit den Wegeberechtigten im Versorgungsgebiet der Ges. sind gegen angemessene Abgaben langfristige Konz.-Verträge getätigt, u. zwar mit der Provinzial-Verwalt. der Provinz Schlesien Verträge auf die Dauer von 30 Jahren, mit den Kreisen Breslau, Trebnitz, Oels, Ohlau, Brieg, Strehlen, Nimptsch, Reichenbach, Frankenstein u. Neurode ebenfalls auf 30 Jahre. Weiterhin sind Konz.-Verträge mit den im Versorgungsgebiet der Ges. liegenden Städten abgeschlossen, u. zwar auf Konzessionsdauern von 20 bis 50 Jahren. Mit den Landgemeinden sind zumeist 50 jährige Konz.-Verträge geschlossen worden. Insgesamt waren am 31./12. 1921 694 Städte u. Ortschaften an das Leitungsnetz angeschlossen. Die Gesamtheit der oben benannten Kreise, welche mit der Gesellschaft Verträge über Benutzung von Kreischausseen abgeschlossen haben, hat das Recht, erstmalig zum 1./4. 1940 die gesamten Anlagen der Gesellschaft zum Eigentum zu übernehmen. Der Erwerbspreis wird nach § 31 des Kleinbahngesetzes vom 28./7. 1892 mit der Massgabe bestimmt, dass der sich hiernach ergebende Preis um 10 % ermässigt wird. In keinem Falle soll der Erwerbs- preis unter dem jeweiligen Taxwert der Anlage liegen. Sollte die Gesamtheit der beteiligten Kreise sich über die Fortführung des Unternehmens im eigenen Betriebe nicht einigen, so hat erstmalig zum 1./4. 1940 jeder Kreis für sich das Recht, die Übereignung des gesamten Leitungsnetzes mit seinem Zubehör innerhalb seiner Grenzen von der Ges. zu verlangen, u. zwar zum Taxwert. Die Städte resp. Landgemeinden sind berechtigt, während der Ver- tragsdauer, u. zwar das erstemal nach Ablauf des 5. Betriebsjahres, die Niederspannungs- leitungsnetze unter Ausschluss der Hochspannungs- u. Durchgangsleitungen, sowie der Transformatoren auf eigene Rechnung zum Buchwerte oder Taxwerte zu übern. mit der Verpflichtung, für die Dauer der betreff. Konz.-Verträge Strom als Grossabnehmer nach vorausb. Tarifen ausschliessl. von der Ges. zu ziehen. Auf Grund einer Kabinettsorder wurde dem Elektrizitätswerk das Enteignungsrecht verliehen, das inzwischen abgelaufer ist. Das gesamte Hochspannungsnetz hat eine Länge von ca. 2500 km ober- und unterirdische Leitungen. Kapftal: GM. 25 300 000 in 180 000 St.-Akt. zu GM. 100, 10 000 St.-Akt. zu GM. 300, 4000 St.-Akt. zu GM. 1000 u. 30 000 Vorz-Akt. zu GM. 10. Urspr. M. 4 000 000. Die G.-V. v. 15./5. 1912 beschloss Erhöh. um M. 4 Mill., dazu lt. G.-V. v. 16./9. 1913 M. 2 Mill. u. It. G.-V. v. 30./3. 1920 M. 10 Mill. Weiter erhöht lt. G.-V. vom 7./12. 1920 um M. 10 Mill. Ferner erhöht lt. G.-V. v. 11./7. 1921 um M. 10 Mill., v. 8./12. 1921 um M. 10 Mill., u. v. 27./2. 1922 um M. 20 Mill., Div.-Ber. ab 1./1. 1922. Die G.-V. v. 8./12. 1921 beschloss weiter die Ausgabe von M. 10 Mill. 6 % Vorz.-Akt. à M. 1000 mit 6fachem Stimmrecht, Div.-Ber. ab 1./1. 1922. – Durch Überleitung eines grösseren Teiles des A.-K. der Ges. in kommunale Hand ist das Unternehmen von privatwirtschaftl. in gemischt-wirtschaftl. Betriebsform über- gegangen. Nochmals erhöht lt. G.-V. v. 8./9. 1922 um M. 90 Mill. in 80 000 St.-Akt. u. 10 000 6 % Vorz.-Akt. mit 6fachem Stimmrecht à M. 1000. Von ersteren wurden M. 70 Mill. von einem Bankkonsort. übern. u. den bisher. Aktion. bis 23./10. 1922 zu 150 % (1:1) angeboten. Letztere, die zu pari ausgegeben wurden, dienen zum Erwerb eines grossen Aktienpostens der Niederschles. Elektrizitäts- u. Kleinbahn-A.-G. in Waldenburg i. Schl., mit der die Ges. 1923 einen Pachtvertrag abschloss. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 20./3. 1923 um M. 110 Mill. in 30 000 St.-Akt. à M. 1000, 10 000 St.-Akt. à M. 3000, 4000 St.-Akt. à M. 10 000, 1 Vorz.- Akt. à M. 10 Mill., für 1923 voll div.-ber. Erstere, übern. von der Ges. für elektr. Unter- nehmungen, wurden teilweise den alten Aktion. bis 14./5. 1923 zu 1500 % franko Zinsen (3: 1) angeboten. Nach der Goldmark-Bilanz ist das A.-K. von M. 280 Mill. auf GM. 25 300 000 in 180 000 St.-Akt. zu GM. 100, 10 000 St-Akt. zu GM. 300, 4000 St.-Akt. zu GM. 1000 u. 30 000 Vorz.-Akt. zu GM. 10 umgestellt worden. Hypotheken: 1920: M. 254 500; 1921: M. 1754 500 (Erhöh. durch Übernahme einer Passiva- Hypoth. auf das neu erworbene Hausgrundst. der Ges. Albrechtstr. 22/23). 1922: M. 1 634 500. Anleihekündigung: Die Ges. macht den Gläubigern ihrer Teilschuldverschreib. ein Um- tauschangebot. Gegen je nominal M. 12 000 der Oblig. von 1913, 1917, 1920 und 1921 oder je M. 25 000 der Oblig. von 1922 wird eine St.-Akt. im Nennwert von M. 1000 gewährt. Anleihe I: M. 6 000 000 in 5 % Teilschuldverschreib. lt. Beschl. des A.-R. v. 5./6. Juni 1913, rückzahlbar zu 100 %. Tilg. zum 1./7. 1918 zulässig. Stücke à M. 1000 u. 500, lautend auf Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1924/1925. I. 107