1762 Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. Hans Lindenhayn, Otzdorf; Gutsbes. Hugo Sander, Göbschelwitz; Rittergutsp. Hermann Seeling, Blochwitz; Rechtsanw. Dr. Georg Richter, Leipzig-Gohlis. Zahlstellen: Eig. Kasse; Leipzig: Commerz- u. Privat-Bank. Elektrizitäts-Werke Liegnitz in Liegnitz. Gegründet: 11./1. 1898. Gründer s. Jahrg. 1900/1901. Zweck: Erwerb, Erricht., Betrieb u. Veräusser. elektrischer u. sonst. industrieller An- lagen aller Art. Die Ges. übernahm die der Elektrizitäts-Ges. Felix Singer & Co. in Berlin ab 1./10. 1898 für 40 Jahre verliehene, ausschliessliche Konzession für den Betrieb einer am 21./1. 1898 eröffneten elektr. Strassenbahn u. einer am 14./8. 1899 in Betrieb genommenen Licht- u. Kraftstation in Liegnitz (Konz. 40 Jahre). Im J. 1913 übernahm die Ges. auf Grund eines Bau-u. Pachtvertrages die Elektrizitätsversorg. des Landkreises Liegnitz; auch mit den Kreisen Steinau, Wohlau u. Lüben sind inzwischen Bau- u. Pachtverträge auf gleicher Basis abgeschlossen worden. Eine Erweiter. u. die damit verbund. Erhöh. des St-K. um M. 8 700 000 ist seitens des Magistrats der Stadt Liegnitz durch Nachtragsvertrag v. 29./10. 1921 im Anschluss an den besteh. Vertrag v. 27 10. u. 21./11. 1913 genehmigt worden, gleichzeitig mit der Beding., dass der Stadt Liegnitz M. 1 Mill. neue Aktien zu überlassen sind; ebenso sind die vier Landkreise Liegnitz, Lüben, Steinau u. Wohlau mit zus. M. 1 Mill. der neuen Kap-Erhöh. an der Ges. beteiligt. Um dem Bedarf an elektr. Energie genügen zu können, baute die Ges. ein neues Drehstrom-Kraftwerk in Liegnitz. Die Überlandzentrale wurde für Rechnung des Landkreises Liegnitz erbaut u. durch die Elektrizitätswerke für den Betrieb auf 25 Jahre unter Garantie der Verzinsung u. Amort. des investierten Kapitals zu 4 bezw. 1½ % gepachtet. Bis Ende 1923 waren 7 Städte und 302 Ortschaften angeschlossen. Infolge des anfänglich ungünst. Betriebsergebnisses der Strassenbahn hat der Magistrat von Liegnitz auf Ansuchen der Ges. unter dem 7./3. 1901 eine Anderung des urspr. Vertrages v. 28./29. Dez. 1897 hinsichtlich der Abgaben zugestanden, indem die Stadt für die gesamte Dauer des Vertrages auf die Mindestabgaben aus den Brutto-Einnahmen verzichtete. Seit 1./1. 1913 sind von der Bruttoeinnahme 10 %, aber mind. M. 20 000 zu entrichten. Für diejenigen Jahre, in denen der Reingewinn des ges. Unternehmens einschl. der Strassenbahn 5 % des in dem gesamten Unternehmen angelegten Kapitals übersteigt, sind ausser den im § 12 vereinbarten Abgaben noch 20 % von den 5 % des erwähnten Kapitals übersteigenden Ertrage als weitere Abgabe an die Stadt zu entrichten. Über- steigt der von dem Unternehmen abfallende Reingewinn statt 5 % den Satz von 6 % des in dem Gesamtunternehmen angelegten Kapitals, so ist von diesem 6 % des genannten Kapitalsübersteigenden Reinertrage 33 % (statt 20 %) an die Stadt zu zahlen. Zur Sicherheit für diese Abgaben bleibt bei der Stadt eine Kaution von M. 20 000 hinterlegt. Sollte nach Ablauf der Konzession, 1./10. 1938, ein neues Abkommen nicht ge- troffen sein, so geht nicht nur die Strassenbahnanlage mit allem Zubehör, sondern auch die ganze Anlage des Elektrizitätswerkes nebst sämtl. Zubehör und einschl. des Ern.-F., jedoch ausschl. aller Res.- u. Amort.-F. in das schuldenfreie Eigentum der Stadt über ohne irgendwelche Gegenleistung derselben bis auf das Drehstromwerk, dessen von der Ges. 1988 noch nicht amortisierter Teil von der Stadt in bar an die Aktionäre zu erstatten ist. Bei Ablauf der ersten 15 Jahre der Konzessionsdauer und von da ab jedes Jahi ist die Stadt berechtigt, nach vorhergegangener mindestens einjähriger Kündigung die ganzen betriebsfähigen Anlagen nebst sämtlichem Zubehör zum Taxwerte zu erwerben. Derselbe wird gefunden aus dem Mittel des Grund-, Bau-, Inventar-, Mobiliar- und Materialwertes der Anlagen und des Nutzungswertes. Jener wird ge- schätzt nach dem Zustande, in welchem die Anlagen zur Zeit der Erwerbung bezw. Übernahme durch die Stadt sich befinden. Dieser wird dadurch festgestellt, dass der Netto-Ertrag der letzten 5 Betriebsjahre nach Ausscheidung des höchsten und des niedrigsten ermittelt und dann zum 25fachen Betrage kapitalisiert wird. Erwirbt die Stadt die Anlagen erst nach 16 Jahren, so ist der Durchschnitt des Nutzungswertes mit dem 24 fachen Betrage zu kapitalisieren. Ziffer 24 ermässigt sich mit jedem weiteren Jahr um 1, bis sie für das 25. Jahr das 15 fache erreicht, für das 26.–35. stellt sie sich wie folgt: 14½, 14, 13½, 13, 12½, 12, 11½, 11, 10½, 10. Der Übernahmepreis, welchen hiernach die Stadt zu zahlen hat, soll aber niemals weniger betragen als der Buchwert. Dieser soll die ursprünglichen Anlagekosten, einschl. der Kosten der Erweiterungen unter Abzug von 1, 05 % (mit Zins auf Zins zu 4 %) für jedes der verflossenen Jahre, welche je nach dem Zeitpunkte der Inbetriebsetzung der ersten Anlage und etwaiger späterer Erweiterungen gesondert zu berechnen sind, nicht überschreiten. Über den Taxwert entscheidet im Streitfalle ein Schiedsgericht aus drei unbeteil. Sachverständigen. Kapital: M. 11 Mill. in 11 000 Akt. zu M. 1000 Urpr. M. 1 600 000. 1912 Erhöh. um M. 400 000. 1913 weitere Erhöh. um M. 300 000. Weiter erhöht lt G.-V. v. 12./11. 1921 um M. 8 700 000 in 8700 Aktien zu M 1000 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1921, übern. von einem Konsort. (Commerz- u. Privat-Bank, C. H. Kretzschmar, Disconto-Ges. Fil. Liegnitz) zu 125 %, davon angeb. den bisher. Aktion. M. 2 300 000 im Verh. 1:1 v. 24./11. bis 12./12 1921 zu 130 %. M 1 Mill. ist der Stadt Liegnitz u M. 1 Mill. den beteil. Landkreisen Liegnitz, Lüben, Steinau