1796 Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. Abonnenten verwendet werden. Die Konz. enthalten mehrere Bestimmungen über die von der Ges. zu entrichtenden Wasserrechtsgebühren sowie über eine Einwirkung der Konz.- Erteiler auf die Bedingungen, welche für Stromabgaben seitens der Ges. zu stellen sind; dieselben gehen über das gewöhnliche Mass nicht hinaus. Im J. 1915 erfolgte die käufliche Güberlassung der auf Schweizergebiet liegenden elektrischen Anlagen an den Staat Aargau. Nach dem mit der Kantonsregierung abgeschlossenen Vertrag ist der Staat in alle Strom- lieferungs- u. Konzessionsverträge, die den gesellschaftl. Stromabsatz auf Schweizergebiet betrafen, mit gleichen Rechten u. Pflichten eingetreten; er betreibt die von der Ges. käuflich erworbenen Leitungsanlagen u. die Ges. liefert ihm die zur Bedienung seiner Strombezüge erforderliche elektr. Energie nach einem besonderen Stromlieferungsvertrage, welcher billige Engrospreise hierfür vorsieht, der Ges. aber die Stromlieferung an den Staat auf die Dauer von 20 Jahren zusichert. Mit den primären u. sekundären Leitungsanlagen sind auch die' zugehörigen 26 Transformationsstationen samt Transformatoren u. Messinstrumenten sowie die grosse für die Stadt Rheinfelden erstellte Gleichstrom-Umformerstation mit Accumulatoren- batterie in das Eigentum des Staates bezw. des von diesem gegründeten staatlichen Elektrizitätsunternehmens übergegangen. Die vom Staat Aargau nicht gekauften von der Ges. seiner Zeit auf Schweizerufer erbauten elektr. Leitungen, insbesondere diejenigen, welche seiner Zeit der Stromabgabe nach Baselland und nach Laufenburg gedient haben, konnten von der Ges. zu günstigen Bedingungen anderweit veräussert werden. Kapital: GM. 12 Mill. in 12 000 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 4 Mill., erhöht lt. G.-V. v. 30./12. 1899 um M. 2 Mill. zu 107.50 %. Die G.-V. v. 6./4. 1908 beschloss weitere Erhöh. um M. 4 Mill. Die G.-V. v. 18./5. 1912 beschloss nochmalige Erhöh. um M. 2 Mill. in 2000 Aktien B mit Div.-Ber. für 1912 mit höchstens 5 %. Da weitere Erhöh. seit 1912 nicht stattgefunden haben, wurde Ende 1923 das A.-K. im gleichen Betrage in Goldmark umgestellt. Anleihen: I. M. 4 050 000 = frs. 5 000 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. von 1901, rück- zahlbar zu 102 % ab 1./1. 1908; 5000 Stücke à M. 810 = frs. 1000, lautend auf Schweizer. Kreditanstalt. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1908 bis längstens 1./1. 1932 durch jährl. Auslos. im Juli (erste 1907) auf 1./1.; verstärkte Tilg. oder Totalkünd. mit 6 monat. Frist zulässig. Hypoth. Eintrag. erhielt die Anleihe nicht; doch ist die Ges. nicht berechtigt, vor gänzl. Tilg. eine andere Anleihe aufzunehmen mit besseren Rechten auf das Vermögen der Ges. Zur Aufnahme weiterer gleichberchtigter Anleihen ist die Ges. berechtigt, mit der statut. Beschränkung, dass der Gesamtbetrag der Anleihen die Höhe des A.-K. nicht überschr. darf. In Umlauf Ende 1922: M. 2 161 080. Verjähr. der Coup.: 4 J. (K.), der Stücke nach gesetzl. Bestimmungen. Zahlst. wie bei Div. Notiert in Basel u. Zürich. II. M. 5 062 500 = frs. 6 250 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. lt. G.-V. v. 6./4. 1908, rückzahlbar zu pari, Stücke à M. 810 = frs. 1000 Nr. 5001–11 250, lautend auf den Namen der Schweiz. Kreditanstalt u. an deren Order. Zs. 1./1. u. 1./7. Die Tilgung der Teilschuld- verschreib. erfolgt zum Nennwert auf 1./7. 1928, doch ist den Kraftübertragungswerken Rhein- felden das Recht eingeräumt, durch jederzeitige sechsmonatliche Kündig., die aber nicht früher als auf den 1./7. 1918 erfolgen darf, den ausgegebenen Betrag an Teilschuldver- schreib. ganz oder teilweise schon früher zur Rückzahlung zu bringen. Im Falle bloss teil- weiser Rückzahlung hat die Bezeichnung der heimzuzahlenden Teilschuldverschreib. durch das Los zu geschehen. Eine hypoth. Sicherheit erhielt die Anleihe nicht. In Umlauf Ende 1923: 5 062 500. Verj. der Coup. 4 J. (K.), der Stücke nach ges. Bestimmungen. Zahl- stelle wie bei Anleihe I. Notiert in Basel u. Zürich. III. M. 3 037 500 = frs. 4 000 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. werden lt. G.-V.-B. v. 18./5. 1912 ausgegeben; emittiert 1912 M. 2 025 000. In Umlauf Ende 1923 M. 2 025 000. Notiert in Zürich. Nach vorübergeh. Störung des Zinsendienstes der Anleihen durch die Valuta konnte der Coupon v. 1./1. 1920 ab 15./5. 1920 nach Wahl der Inh. in Mark od. Franken ausgezahlt werden. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im April-Mai in Berlin, Frankf. a. M. oder Rheinfelden. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 Stimme. Gewinn-Verteilung: Mind. 5 % zum R.-F., event. weitere Rücklagen, bis 4 % Div., vom verbleib. Betrage 8 % Tant. an A.-R., ausserdem M. 2000 an jed. Mitglied u. M. 4000 an den Vors. Rest Super-Div. Goldmark-Bilanz am 1. Jan. 1924: Aktiva: Wasserkraftwerke Rheinfelden u. Wyhlen 15 286 523, Dampfwerk Wyhlen 1 625 834, Geb. 1 095 756, Bad. Industrie-Gelände 1 003 338, schweiz. do. 24 829, Leitungsnetze 3 841 405, Transformatoren 592 423, Einricht. u. Fahrzeuge 1, Elektrizitätsmesser 277 849, Betriebsstoffe 184 787, Waren 211 097, Versich. 6392, Wertp. 31 670, Kassa 18 290, Debit. 1 260 998. – Passiva: A.-K. 12 000 000, R.-F. –, Wohlf.-Einricht. 167 230, Obl. von 1901: 1 985 310, do. von 1908: 5 062 500, do. von 1912: 2 025 000, Grundst-Hyp. 162 000, Ern.- u. Anlage-Kap.-Tilg.-F. 3 724 479, ausgel. Obl. 9088, Obl.-Zs. 229 616, Kredit. 95 975. Sa. GM. 25 461 200. Kurs Ende 1914–1923: 141.75*, –, 129, 146, 110*, 187, 275, –, 25 000, 46 %. Notiert in Berlin. Auch in Basel u. Zürich notiert. Dividenden 1914–1923: 8, 8, 8, 8, 6, 0, 0, 0, 0, 0 %. C.-V.: 4 J. (K.) Direktion: Dr. Robert Haas. Aufsichtsrat: (Mind. 3) Vors. Bankier Carl Fürstenberg, Stellv. Bank-Dir. Paul Mankiewitz, Berlin; Dir. Jos. Chuard, Zürich; Geh. Komm.-Rat Dr. ing. h. c. Felix Deutsch, Berlin; Bank- Dir. Dr. Julius Frey, Zürich; Wirkl. Geh.-Rat Dr. E. v. Jagemann, Heidelberg; Bank-Dir. Dr.