1802 Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. in Stuttgart bringt dieses Geschäft mit Aktiven u. Passiven u. mit dem Recht zur Fort- führung der Firma auf Rechnung der von ihm gezeichneten Aktienbeträge nach dem Stand vom 1./4. 1923 zu dem festgesetzten reinen Wert von M. 25 Mill. in die Ges. ein. Die übrig. Gründer bringen die ihnen zustehenden Forderungen aus genannter Sachein- lage gegen die Ges. in Höhe von zusammen M. 2 503 000 gleichfalls gegen Gewährung von Aktien in die Ges. ein. Zweck. Herstellung und Vertrieb von Beleuchtungs- u. elektrischen Artikeln sowie die Übernahme von Installationen. 9 Kapital. M. 30 Mill. in 125 Vorz.-Akt. A Nr. 1–125 zu M. 10 000 u. 28 750 St.-Akt. B Nr. 1–28 750 zu M. 1000. Urspr. M. 25 Mill. in 125 Vorz.-Akt. A zu M. 10 000 u. 23 750 St.-Akt. B zu M. 1000, übern. von den Gründern zu pari. Die G.-V. v. 12./9. 1923 beschloss Erhöh. um M. 25 Mill. in 5000 St.-Akt. zu M. 1000, begeben zum Nennbetrag. Geschäftsjahr. Kalenderj. Gen.-Vers. Im 1. Geschäftshalbj. Goldmark-Bilanz am 1. Jan. 1924. Aktiva: Kassa 47, Bank 19, Debit. 1420, Geschäfts- Einricht. 12 500, Eff. 2494, Wechsel 4, Waren 95 095. – Passiva: Bank 428, Kredit. 603, Darlehen 10 250, Reinvermögen 101 301. Sa. GM. 112 512. Direktion. Wilh. Hartmann, Willy Autenrieth. Aufsichtsrat. Bankdir. Ad. Lieb, Fabrikant Heinrich Gammay, Ziviling. Adolf Bauer, Dir. Leopold Schabet, Fabrikant Berthold Fein, Stuttgart; Freiherr Otto von Ellrichs- hausen, Vorra in Bay. Neckar-Akt.-Ges. in Stuttgart. Gegründet: Unter Mitwirkung des Reichs sowie der Länder Württemberg, Baden u. Hessen ist der Gesellschaftsvertrag am 1., 21./6. u. 2./7. 1921 festgestellt u. die Ges am 5./11. 1921 errichtet u. am 12./11. 1921 in das Handelsreg des Amtsger. Stuftgart-Stadt eingetragen worden. Zweck: Ausbau des Neckars von Mannheim bis Plochingen (23 km oberh. Stuttgart) als Teil der Neckar-Donau-Grossschiffahrtsstrasse von 200 km Länge, sowie Bau u. Betrieb von Wasserkraftwerken an der Neckarwasserstrasse. Die Ges ist. berechtigt, sich an ähnl. Unternehm., insbes. dem Bau u. Betrieb von Ergänzungskraftwerken, zu beteiligen sowie überhaupt alle Geschäfte zu betreiben, die zur Erreich. oder Förder. der Gesellschaftszwecke dienlich erscheinen. In einem mit dem Reich u. den Ländern Württemberg, Baden u. Hessen abgeschlossenen Vertrag haben sich diese verpflichtet, der Ges. das Recht zur Aus- nutzung der Wasserkräfte des Neckars zwischen Mannheim u. Plochingen u. zum Bau u. Betrieb der hierfür bestimmten Wasserkraftwerke auf die Dauer von 100 Jahren, gerechnet vom 1./1. 1935 bis 31./12. 2034 zu verschaffen, wogegen die Ges. die Verpflicht. übernommen hat, den Neckar auf derselben Strecke zu einer Grossschiffahrtsstrasse für Schiffe von 1200 t Tragfähigkeit auszubauen u. zwar unter Übertrag. der Entwurfsbearbeit. u. Ausführ. an die im Jahre 1920 als Reichsbehörde ins Leben gerufene Neckarbaudirektion Durch das von der Neckar-Akt.-Ges. übernommene Werk wird ein von Mannheim bis Plochingen (23 km oberh. Stuttgart) führender Grossschiffahrtsweg von 200 km Länge geschaffen, durch den die württemberg. Fertigindustrie ihren Bedarf an Rohstoffen von dem Erzeugungsort ohne Umladung ins Herz des Landes leiten u. ihre Fertigfabrik. wiederum ohne Umladung bis zu den Seehäfen wird befördern können. Das Unternehmen wird die Grundlage schaffen für eine Verbind. von Rhein, Neckar u. Donau u. damit eine unmittelbare Verbind. von Westeuropa mit den Donauländern auf dem Wasserweg herstellen. Das Bauprogramm sieht die Erstellung von 26 Wasserkraftwerken vor. Zunächst solien diejenig. Werke ausgeführt werden, bei denen sich beim geringsten Aufwand der höchste Gewinn an Kraft erzielen lässt u. durch deren Lage eine hochwertige Verwend. des Stroms u., auch bei den heutigen Baukosten, die Rentabilität gesichert ist. Es sind dies zwei Werke auf der obersten Strecke bis Ludwigsburg, zwei Werke zwischen Ludwigsburg u. der württemberg.-bad. Landesgrenze u. zwei Werke auf badischem Gebiet zwischen Mannheim u. Heidelberg. Um die ration. Verwert. der von der Neckar-Akt.-Ges. erzeugten Strommenge herbeizuführen, sollen die Wasserkraftwerke der Ges. unter sich verbund. u. an die „Leitungsnetze der Industriegebiete Mannheim, Heilbronn u. Stuttgart-Esslingen angeschlossen werden. Hierdurch wird eine grosszüg. Ausnützung der Hauptwasserkräfte Südwestdeutsch- lands erreicht. Das Reich wird die einzeln. Kanalstrecken nach Fertigstellung übernehmen u. sodann die Kosten für den Betrieb u. die Unterhalt. der Schiffahrtsanlagen tragen. Dagegen erhält die Neckar-Akt.-Ges. vom Reich u. den Uferstaaten für 100 Jahre das Recht zur Aus- nutzung der von ihr ausgebaut. Wasserkräfte. Nach Ablauf dieser Zeit gehen die Wasser- kraftwerke unentgeltlich auf das Reich über. Das Bauprogramm sieht die Herstellung der gesamten Anlage, u. zwar sowohl der Schiffahrtsstrasse als der Kraftwerke, innerhalb eines Zeitraumes von etwa zwölf Jahren vor. Die Neckarbaudirektion hatte schon im Aug. 1920 im Auftrag u. für Rechn. des Reichs mit Grabarbeiten an je einer Teilstrecke der Seiten- kanäle für die Staustufen Neckarsulm u. Horkheim bei Heilbronn, einige Monate darauf an den Seitenkanälen zwischen Mannheim u. Heidelberg begonnnen. Diese ersten Arbeiten wurden zur Unterbring. möglichst vieler Erwerbslos. im Handbetrieb ausgeführt u. an kleinere Unternehmer übertragen. Nach Gründ der Neckar-Akt.-Ges. ging man zum Grossbetrieb mit den leistungsfähigsten Maschinenanlagen über. Ausserdem waren zwischen Stuttgart- Cannstatt u. Esslingen schon bald nach Kriegsende die Arbeiten für die längst geplanten