1804 Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. Reinvermögen v. GM. 1 200 000 gegenüberstand, woraus sich die Verminderung der Zahl der Akt. auf 60 000 zu GM. 20 ergab. Die Erhöh. um GM. 3 224 000 in 32 240 Akt. zu GM. 100 wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Neckar-Anleihe: I. Begebung: 1. M. 375 000 000 in 5 % Teilschuldverschreib. v. 1921, lt. minister. Genehmig. v. 1921, rückzahlbar zu 100 %. Infolge der ausserordentlich stark ein- gelaufenen Anmeldungen war das Endergebnis so reichlich, dass die Ges. um die Zuteil. der verlangten Beträge zu ermöglichen, mit Genehmig. der zuständigen Stellen sich entschlossen hat, an Stelle der anfangs vorgesehenen M 350 000 000 einschl. Schuldschein- darlehen einen Betrag von insgesamt M. 450 000 000 aufzunehmen Nachdem dieser Betrag erreicht war, wurde die Zeichnung geschlossen. Stücke à M. 20 000, 10 000, 5000, 1000 u. 500. Zs. 1./2. u. 1./8. Tilg. ab 1927 in spät. 37 Jahren durch jährl. Auslos. von 1 % des urspr. Anleihe-Betrags u. ersp. Zs. auf 1./2.; ab 1927 verstärkte Tilg. oder Totalkündig. mit 3 monatl. Frist vorbehalten. Sicherheit: Für die Teilschuldverschreib. haftet das ges. Ver- mögen der Neckar-Akt.-Ges. Ausserdem werden die Teilschuldverschreib. durch Eintrag. einer Sicherheitshypothek mit erstem Rang auf sämtl. Kraftwerke, welche die Ges. erstellen wird, jeweils nach Ausbau des einzelnen Werks sichergestellt werden. Endlich hat das Reich sowie die Länder Württemberg, Baden u. Hessen für die Teilschuldverschreib. u. zwar sowohl für das Kap. wie für die Zs. die Garantie übern. Die Schuldverschreib. sind sonach gemäss § 1807 BB im ganzen Deutschen Reich zur Anleg. von Mündelgeld geeignet. Die Ges. darf später ausgegeb. Teilschuldverschreib. keine besser. Rechte einräumen; es ist höchst. eine Gleichstell. solcher Schuldverschreib. mit den jetzt ausgegeb. gestattet, wobei eine Ausdehn. der Sicher.-Hypothek mit gleichem Rang auf später ausgegeb. Teilschuldver- schreib. vorbehalten bleibt. Zahlst. siehe unten. Kurs in Berlin Ende 1923: 80 % (die Zulass. auch in Frankf. a. M., Mannheim u. Stuttgart beantragt). Zur Zeichn. aufgelegt v. 11./7. bis 15./9. 1921 zu 99 % von den unter Zahlstellen genannten Banken. 2. In Form von Schuldscheindarlehen (sog. Handdarlehen). Diese sind ebenso, wie die 5 % Oblig., garantiert durch das Reich sowie die Länder Württemberg, Baden u. Hessen; eine hypothekarische Sicherung ist hingegen nicht vorgesehen. Die Schuldscheindarlehen wurden wie folgt begeben: Form A. 5 % Schuldscheindarlehen, für dessen Tilg. die gleichen Bedingungen wie für die Oblig. gelten: Tilg. vom Jahre 1927 ab erstmals auf den 1./2. 1927 mit jährlich 1 % des eingegangenen Darlehenbetrags zuzüglich des durch die Rückzahlung ersparten Zinsbetrags. Gesamttilg. innerhalb 37 Jahren. Ausserordentl. Tilgungen, frühestens vom 1./2. 1927 ab, mit 3 monat. Kündigungsfrist zulässig. – Zum Kurs von 98 % unter Verrechn. von 5 % Stückzs., also 1 % unter dem Kurs für die Oblig. Hiervon sind M. 20 350 000 begeben. Form B. 5 % Schuldscheindarlehen auf 14 Jahre fest bis 1./8. 1935, mit der Massgabe, dass, wenn dasselbe nicht spätestens bis zum 1./2. 1935 auf den 1./8. 1935 gekündigt ist, es auf weitere 5 Jahre eingegangen gilt, u. dies auch fernerhin, falls es nicht jeweils vor Ablauf dieses Zeitraums von einer der beiden Seiten mit einer Frist von 6 Monaten ge- kündigt wird. –—– Zum Kurse von 98.50 % unter Verrechn. von 5 % Stückzs., also ¼ % unter dem Kurs für die Obl. Hiervon sind M. 63 800 000 begeben. Die Zs. werden halbjährl. je auf 1./2. u. 1./8. durch Überweisung bezahlt. Die Verzins. beginnt am 1./8. 1921. II. In der G.-V. v. 12./6. 1922 wurde der A.-R. ermächtigt, über die Ausgabe weiterer M. 600 000 000 Teilschuldverschreib. Beschluss zu fassen. (Siehe auch unter Kapital.) 5 % reichsmündelsichere Goldanleihe von 1923: GM. 5 200 000. Die Anleihe dient zum Ausbau von Wasserkraftwerken am Neckar u. hat das deutsche Reich, sowie die Länder Württemberg, Baden u. Hessen für Kapital u. Zinsen selbstschuldnerische Bürgschaft über- nommen. Dinglich sichergestellt auf den Grundstücken u. Anlagen der Neckarkraftwerke Neckarsulm u. Wieblingen. Stücke zu M. 10.5, 21, 42, 105 u. 420. Ausgabekurs: 93.50 % unter Zugrundelegung des letznotierten Berliner Briefkurses für Kabel New York vor dem Zeichnungstage 7.–24./5. 1923 abgerundet auf volle M. 50 nach unten. Jährliche Rückzahlung ab 1928 mit mindestens 1 % des gesamten Betrages. Kurs in Berlin Ende 1923: 2 Bill. %. Geschäftsiahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gooldmark-Bilanz am 1. Jan. 1924: Aktiva: Anl. 10 552 707, Beteil. 315 000, Geschäfts- einricht. 11 400, Kassa 14 100, Wertp. 642 882, Bankguth. 188 216, sonst. Forder. 910 063, (Bürgsch. 469 867). – Passiva: A.-K. 1 200 000, langfrist. Darleh. des Reichs, Württembergs u. Badens 1 866 351, 5 % Anl. von 1921 3 234 321, 5 % Goldanl. von 1924 4 983 384, sonst. Schulden 949 124, Rückstell. 401 188, (Bürgsch. 469 867). Sa. GM. 12 634 370. Dividende 1921–1923 (Baujahre): 5, 5, ? %. Vorstand: Min.-Rat Dr. Otto Hirsch, Strombau-Dir. Otto Konz, Ober-Reg.-Bau-Rat Fritz Landwehr. Aufsichtsrat: Vors. Staatssekretär Dr. Krohne, Berlin; Stellv.: Geh. Hofrat Landtags- abgeordneter Dr.- Ing. e. h. Bruckmann, Heilbronn; Staatsrat Balser, Darmstadt; Bank-Dir. Dr. e. h. Bausback, Stuttgart; Dr. Kranzbühler, Geh. Baurat Block, Berlin;