Hotels, Restaurants, Theater, Zoologische Gärten, Vereine. 3421 weck: Unterhalt. des zoologischen Gartens zu Berlin. Das Gartenterrain gehört dem Staate, die Ges. hat für alle Zeit das Recht unentgeltl. Benutzung. Der Staat kann im Falle einer Auflösung der Ges. die Gebäulichkeiten u. Tiere nach einer Taxe übernehmen. Ein am Stadtbahnhof Zoologischer Garten, u. zwar an der Ecke der Joachimsthaler u. Hardenberg- strässe, gelegenes Gelände von ungefähr 15 000 qm ist seit 1906 an die Ausstellungshalle G. m. b. H. auf 40 J. verpachtet. Nach Ablauf der Pachtperiode geht die von der G. m. b. H. erbaute Halle mit allen Anbauten kostenfrei in den Besitz des Actien-Vereins des zoologischen Gartens zu Berlin über. Der Restaurationsbetrieb des zoologischen Gartens ist bis 1./4. 1939 an Hessler & Schüler, Berlin, verpachtet. 1909–1911 Neubau der Saal- u. Restaurationsräumlichkeiten. 1911 wurde mit dem Bau eines Aquariums begonnen, das Mitte 1913 vollendet u. am 18./8. 1913 eröffnet wurde. Die Stadt Berlin leistet für den freien Besuch der Gemeindeschulen einen jährl. Beitrag. Kapital: GM. 3 300 000 in 1000 Aktien à M. 300 u. 3000 Aktien a M. 1000. Der Besitz je einer Aktie berechtigt den Inhaber nebst 6 Angehörigen zu freiem Eintritt in den Garten. Bis 1924 ist für jede entnommene Aktien-Nebenkarte eine Gebühr zu entrichten (s. auch unten). Urspr. M. 300 000. Über die Wandlung des A.-K. bis 1909 s. Jahrg. 1921/22 1. Das A.-K. betrug dann 1909 M. 2 800 000. Die a. o. G.-V. v. 21./7, 1910 beschloss: 1) die Errichtung eines Aquariums (Baukosten ca. M. 800 000). Abänderung des § 8a des Ges.-Vertrags hinsichtlich des Aquariums unter Festsetzung derjenigen Bedingungen, unter welchen die Aktionäre für sich u. ihre Angehörigen das Recht auf Eintritt in das Aquarium haben sollen; 2) Erhöhung des A.-K. um M. 500 000 in 500 Aktien à M. 1000, begeben zu 115 % an die alten Aktionäre, ausserdem sollen die alten Aktionäre zur Erwerbung des freien Eintritts in das Aquarium auf jede Aktie M. 100 zuzahlen, was bis 1910 seitens 1775 Aktionäre geschehen ist. Die Zuzahlungsfrist wurde seitens der G.-V. v. 22./6. 1911 bis ult. 1911 verlängert, doch wurde die Zuzahl. auf M. 110 erhöht, die auf 196 Aktien geleistet wurde. Die a. o. G.-V. v. 26./11. 1913 gewährte nochmals eine Zuzahlungsfrist bis 1./4. 1914 bei Erhöhung der Zuzahlung auf M. 130 pro Aktie, gleichviel ob sie auf M 300 oder 1000 lautet. Die G.-V. v. 9./5. 1922 be- schloss Erhöh. um M. 1 000 000 zwecks Beschaff. von Betriebs.-Kap. zur Verwirklichung schweb. Projekte. Das A.-K. wurde bei Aufstellung der Goldbilanz am 1./1. 1924 in der bisherigen Höhe in Goldmark umgewandelt. Anleihen: I. M. 1 866 600 in 4 % Oblig. von 1880, zum 1./10. 1923 gekündigt. Zahlstelle: Berlin: S. Bleichröder: Ende 1923 noch in Umlauf M. 44 325. Kurs Ende 1914–1922: 95.70*, –, 89, –, 93*, –, 80, 86, 83 %. Notiert in Berlin. II. M. 2 000 000 in 4½ % Oblig., zum 2./1. 1924 gekündigt. Noch in Umlauf Ende 1923 M. 229 950. Kurs Ende 1914–1922: 100*, –, 91, –, 75*, –, 77, 89.50, 80 %. Notiert in Berlin. Staatsdarlehen: M. 1 525 000 von 1845, 1917, 1918 u. 1922. Sanierung: Die Ges. ist durch den Krieg in eine ungünstige finanzielle Lage geraten, sodass sie sich genötigt sah, sich an alle Beteiligten zu wenden, um hier Mithilfe zur Wiederaufrichtung des Unternehmens zu erlangen. Zu diesem Zweck sind 1919 5 Versamml. (die letzte am 24. 11. 1919) der Inhaber der Teilschuldverschreibungen mit folg. Tagesordnung einberufen worden: Beschlussfassung über folgende Verzichte zwecks Abwen- dung des Konkurses über das Vermögen der Ges. mit der Einschränkung, dass die Verzichte keine Geltung haben, falls über das Vermögen das Konkursverfahren eröffnet wird: 1) Ver- zicht auf 1½ % Jahreszinsen für die Zeit vom 1./7. 1919 bis 31./12. 1924. 2) Verzicht auf die bedingungsmässige Tilgung der Anleihe für die Zeit vom 1./7. 1919 bis 31./12. 1924, so- dass die erste Tilgung im Jahre 1925 gemäss den Bedingungen erfolgt und die Rückzah- lungsfrist um 5 Jahre hinausgeschoben wird. Alle Versammlungen waren nicht beschluss- fähig. Von Berlin und den Gross-Berliner Gemeinden wurden 1919 zus. M. 232 000 einmalige Extra-Beihilfen geleistet. Auch für 1922 hat die Ges. um Subventionen gebeten. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St., Maximum 30 St. Gewinn-Verteilung: 10 % zum R.-F. (bis 20 % des A.-K.), event. weitere Rückl., Tant. an Beamte, der weitere Überrest des Reingewinnes kann nach G.-V.-B. entweder zu besonderen Ausgaben oder zum Vortrag auf neue Rechnung verwendet werden. Eine Div. wird lt. G. . V. v. 22./6. 1911 nicht mehr verteilt. Die Aktionäre haben zur Förderung der Zwecke der Ges. ausdrücklich dem Rechte entsagt, die etwaigen Verwaltungs- überschüsse vollständig unter sich zu verteilen; sie begnügen sich vielmehr mit den nach- stehenden, ihnen zugesicherten Berechtigungen: a) Jeder Aktionär hat, solange er im Besitz einer Aktie ist, für seine Person u. für 6 seiner Angehörigen freien Eintritt in den Zoolog. Garten statt der Div. b) Wer mehr als eine Aktie besitzt, kann auch für jede weitere Aktie freien Eintritt für 7 Angehörige beanspruchen. Goldmark-Bilanz am 1. Jan. 1924: Aktiva: Kassa 14 265, Tiere 159 161, Gebäude u. Anlagen 3 388 035, Licht-, Wasseranlagen. Masch. 254 712, Mobil., Utensil., Geräte 70 000, Bestände an Pflanzen u. Material. 104 652, Debit. 40 907. – Passiva: A.-K. 3 300 000, Oblig. 1 44 325, do. II 229 500, Oblig.-Tilg. 2880, do. II 6600, versch. R.-F. 339 000, Darlehen 45 C00, Jahreskarten 4500, Kredit. 63 479. Sa. GM. 4 031 733. Dividenden: Ab 1./1. 1911 werden Div. statutarisch nicht mehr verteilt. Vorstand: Geheimrat Prof. Dr. L. Heck, Dir. F. H. Meissner.