3708 Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. Frachtenag Internationale Frachtenprüfungs-Kontroll- u. Reklamations-Akt.-Ges., Berlin W. 9, Potsdamer Str. 14. Gegründet. 28./6. 1923; eingetr. 4./8. 1923. Gründer: Hugo Plaschke jun., Charlottenburg; Erich Vandré, Berlin; Georg Spies, Willy Hülsz, Charlottenburg; Hanns Fleischmann, Berlin. Zweck. Vertretung u. Beratung in allen Speditions-, Fracht-, Güter- u. Zollangelegen- heiten sowie Transportversicherungsangelegenheiten, insbes die Überprüfung von Fracht- sätzen, Durchführung des Reklamationsverfahrens. Kapital. M. 20 Mill. in 200 Vorz.-Akt. u. 1800 St.-Akt. zu M. 10 000, übern. von den Gründern zu 140 %. Die G.-V. v. 16./10. 1923 beschl. Erhöh. um M. 80 Mill. in 7200 St.-Akt. u. 800 Vorz.-Akt. zu je M. 10 000. M. 10 Mul. St.-Akt. angeb. im Verh. 2: 1. Dieser Beschl. sollte abgeänd. werden lt. G.-V. v. 6./10. 1924 in Erhöh. um nur M. 50 Mill. Geschäftsjahr. 2 Gen.-Vers. Im 1. Geschäftshalbj. Stimmrecht. 1 St.-Akt. 1 St., 1 Vorz.-Akt. 8 St. Direktion. E. Schuetz, August Promies. Aufsichtsrat. Vors. Geh. Komm.-Rat Henri von Baensch, B.-Lichterfelde; Generalleutnant Erich von Beckedorff. B.-Hermsdorf; Nentier Wilhelm Schandelle, Charlottenburg; Syndikus Dr. Georg Achilles, Berlin. Gesellschaft für elektrische Hoch- und Untergrundbahnen in Berlin (Hochbahngesellschaft) in Berlin W. 9, Köthener Strasse 12. Gegründet: 13./4. 1897 mit Nachtrag v. 19./6. 1897; eingetr. 8./7. 1897. Staatl. Konz. für die Hoch- u. Untergrundbahn Warschauer-Brücke–Zoolog. Garten v. 15./3. 1896 bezw. 5./11. 1897 auf 90 J. ab 5./11. 1897, also bis 1987.. Bis zu diesem Termin ist auch die staatl. Genehm. fur die übrigen in Betrieb befindl. Linien erteilt. Die Zustimm. der Gemeinden gilt auf die- selbe Dauer. Die staatl. Genehm. für die Flachbahn Warschauer-Brücke bis zum Wagner- platz in Lichtenberg läuft bis 5./11. 1987, die städtische ebenso lange. Die Ges. übernahm von der Firma Siemens & Halske in Berlin diejenigen Rechte zur Erbauung u. zum Betriebe einer elektr. Hoch- u. Untergrundbahn innerhalb des Weichbildes von Berlin, der Stadt Schöneberg u. der Stadt Charlottenburg, welche der Firma insbes. durch die mit der Stadt Berlin am 25. Juni/18. Juli 1895, mit der Gemeinde Schöneberg am 18. OÖkt./5. Nov. 1895. mit der Stadt Charlottenburg am 23. Mai/30. Juni 1896 u. 30./1. 1897 u. dem Eisenbahnfiskus am 25. Nov./4. Dez. 1895 abgeschl. Verträge bezw. die ihr hier- durch. sowie durch die Kabinetsordres vom 22./5. 1893, 23./8. 1895 u. 26./6. 1897 verliehene Erlaubnis zur Anleg. u. zum Betriebe einer elektr. Hoch- u. Untergrundbahn in Berlin u. Umgeb. eingeräumt worden sind. Über den Bau der Linien u. die Entwickelung des Unternehmens siehe Jahrg. 1913/14 ds. Buches. Die Ges. besitzt u. betreibt zurzeit folgende vollspurige, zweigleisige Hoch- u. Unter- grundbahnlinien: I. die Hoch- u. Untergrundbahn vom Wilhelmplatz in Charlottenburg bis zum Potsdamer Platz in Berlin mit der Anschlusslinie vom Gleisdreisck nach der Warschauer Brücke (Stammlinie), Länge 12,6 km; II. die Untergrundbahn vom Bahnhof Bismarckstr. der Stammlinie bis zum Bahnhof Stadion im Grunewald (Westendlinie), Länge 4,6 km; III. die Hoch- u. Untergrundbahn vom Potsdamer Platz bis zum Nordring in der Schönhauser Allee, Länge 7,4 km; IV. die Untergrundbahn vom Wittenbergplatz zum Nürnberger Platz, Länge 1,3 km, V. die Untergrundbahn vom Wittenbergplatz zum Kurfürstendamm, Ecke Uhland- strasse, Länge 1,5 km, sowie die Flachbahn von der Warschauer Brücke nach Lichtenberg (Wagnerplatz); Betriebslänge 3,8 km. Ferner betreibt die Ges. die der Stadt Berlin gehörigen Untergrundbahnen in Schöne- berg u. Wilmersdorf sowie die an sie anschliessende Untergrund- u. Einschnittbahn der Domäne Dahlem. Die Betriebsverträge laufen für die Schöneberger Bahn von Jahr zu Jahr, für die Wilmersdorf =1 ahlemer Bahn bi 1987, jedoch kann die Domäne Dahlem von 1930 ab den Vertrag für ihre Bahn mit zehnjähriger Frist kündigen. Der Betrieb auf den Anschlussbahnen erfolgt für Rechnung der Eigentümer gegen Erstattung der Selbst- kosten mit einem angemessenen Aufschlag. Die Erträgnisse aus diesen Bahnen betrugen im Jahre 1922 rund 11 Mill., die in der Gewinn- u. Verlust-Rechnung unter „Verschiedene Einnahmen“ enthalten sind. Der Verkehr auf den Anschlussbahnen hat sich weiter befriedigend entwickelt. Im Jahre 1923 wurde die der Berliner Nord-Südbahn A-G. gehörige von der Hoch- bahnges. betriebene Untergrundbahn Seestrasse–Hallesches Tor dem Verkehr übergeben (im Frühjahr 1924 erweitert bis Gneisenaustr.), der sich zufriedenstellend entwickelt hat. Die Hochbahngesellschaft erhält für die Betriebsführung ausser der Erstattung der Selbst- kosten 12 % des Bruttoüberschusses, der verbleibt, nachdem von der Gesamteinnahme der Nord-Südbahn alle Betriebskosten abgezogen sind. Der Vertrag der Hochbahnges. mit der Berliner Nord Südbahn A.-G. läuft zunächst bis zum 31./12. 1934. Wird er nicht mit zwei- jähriger Frist vor Ablauf gekündigt, so verlängert er sich jedesmal um 3 Jahre. Sämtl. Rechte u. Pflichten der Stadtgemeinden sind mit dem 1./10. 1920 auf die neue Stadt Berlin übergeg. Nach den Zustimmungsverträgen erhält die Stadt Berlin gemäss 8§6 des Kleinbahn-Ges. ein Entgelt für die Wegebenutz., das zurzeit rd. 2 % der Bruttoeinnahme