Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. 3709 betriigt. Ferner ist ihr für die zu III genannte Strecke eine Gewinnbeteil. in der Weise ein- geräumt, dass sie die Hälfte des Reinertrages erhält, der über 0 % des Anlagekapitals hinaus erwirtschaftet wird. Der Stadt Berlin steht im Sinne des § 6 des Kleinbahn-Ges. das Recht zu, das Eigentum der Bahn mit allem bewegl. u. unbewegl. Zubehör zu den in den Zustimmungs- verträgen festgesetzten Bedingungen zu erwerben. Macht die Stadt Berlin von dem Erwerbsrechte keinen Gebrauch, so gehen bei Ablauf der Zustimmungen bezw. der staatl. Genehm. der Bahnkörper u. die Bahnhöfe nebst Zubehör unentgeltlich in das Eigentum der Stadt Berlin über. Der Hochbahnges. verbleiben die für die Bahnanlage erworbenen Grundstücke, auf denen jedoch das Recht zur Erhaltung u. zum Betriebe der Bahn grund- buchlich zu sichern ist. Ferner verbleiben ihr die Krafterzeugungs- u. sonst. Betriebs- stätten sowie die etwaigen Verwalt.-Gebäude nebst Einricht. u. Zubehör, endlich die bewegliche Ausrüstung der Bahn u. alle sonst. dem Bahnunternehmen unmittelbar oder mittelbar gewidmeten Sachen u. Rechte. Falls die Stadt Berlin von dem Recht, auch dieses der Hochbahnges. verbleibende Eigentum zu erwerben, Gebrauch macht, gilt als Erwerbspreis der Sachwert (Taxe) mit einem Zuschlag von zehn vom Hundert. Die Stadt Berlin hat aber auch das Recht, beim Ablauf der Zustimmungen bezw. der staatl. Genehm. die Wiederherstell. des früheren Zustandes der von der Unternehmung benutzten Strassen usw. auf Kosten der Ges. nötigenfalls unter Beseitigung der in die Strassen ein- gebauten Teile der Bahnanlage zu verlangen. Das Recht der Überbauung der Wasserläufe u. des eisenbahnfiskalischen Geländes ist von den zuständigen Behörden gegen eine jährl. Pacht von zusammen rund GM. 12 600 erteilt worden. In das Bahngrundbuch ist für den Eisenbahnfiskus zur Sicherstellung der ihm gegenüber übernommenen Verpflichtungen eine Sicherungshypothek in Höhe von M. 500 000 eingetragen. Die staatl. Genehm. für die Flachbahn von der Warschauer Brücke nach Lichtenberg (Wagnerplatz) als Zuführungslinie zur Hoch- und Untergrundbahn ist auf Grund von Zustimmungsverträgen mit den früheren Gemeinden Berlin, Boxhagen-Rummelsburg und Lichtenberg auf die gleiche Dauer wie für die Stammlinie erteillt worden. An die wege- unterhaltungspffichtige Stadt Berlin ist das übliche Entgelt für die Strassenbenutzung zu entrichten. Beim Erlöschen der staatl Genehm. geht der Bahnkörper unentgeltlich in das Eigentum der Stadt Berlin über. Während der Dauer der Genehm. steht der Stadt Berlin zu bestimmten Terminen das Recht zu, die Bahn käuflich zu erwerben. Für den weiteren Ausbau des Bahnnetzes der Ges. sind Erweiterungslinien vom Gleis- dreieck zum Wittenbergplatz und von der Klosterstrasse zur Frankfurter Allee geqlant. Die Zustimmungsverträge mit der Stadt Berlin für diese Linien sind abgeschlossen ebenso sind die staatlichen Genehmigungen erteilt. Der Bau der Linien ist infolge des Krieges und der danach eingetretenen ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnisee zurückgestellt. Der für den Betrieb der Hoch- und Untergrundbahn erforderliche Strom wird in eigenen Kraftwerken erzeugt, die auf den der Ges. gehörigen Grundstücken Trebbiner Strasse 1–4 u. auf einem unweit Westend gelegenen Gelände an der Unterspree er- richtet sind. Die Wagenhallen der Ges. befinden sich auf dem Hochbahnviadukt in der Warschauer Strasse, auf dem der Ges. gehörigen Grundstück Rudolfstrasse 1–8 und auf dem am westlichen Ende der Bahn vom Fiskus erworbenen Gelände im Grunewald. Der Ges. gehören ausser dem vorstehend angegebenen Grundbesitz noch folgende Grundstücke: Gitschiner Str. 72, Tempelhofer Ufer 30/31, Luckenwalder Str. 1, Bülowstr. 69, D.nnewitz- strasse 2/3, 22, Köthener Str. 11–26, Wassmannstr. 2/3, Landsberger Str. 97, Kurfürsten- straßse 23–27 u. Steglitzer Str 71–82, 84 87, 89–91 sowie hinter den Grundstücken Steglitzer Str. 68, 70, 83, 88 u. Luckenwalder Str. 1–3 gelegene Teilflächen. Der Verkehr auf den von der Ges. betriebenen Linien –— ausschliesslich der Schöne- berger, Wilmersdorfer, Dahlemer Bahnen und der Nord-Südbahn – hat sich in den letzten fünf Jahren wie folgt entwickelt: Fahrgäste Einnahmen 1919 .. M. 19 820 502.76 %tB3B36..... . „ 29 683 010.07 1920. 989839569378 „ 57 442 760.38 / ............... „ 88 868 715.80 192323 % % % * 8 817 043 080.– 1923 ―, . 146 712 084 „ 1 897 910.29 Bill. Iln den Jahren 1918–1923 erstreckte sich der Betrieb der Hoch- u. Untergrundbahn ausschl. der fremden Anschlusslinien – auf 27.6 km Bahnlänge. Gesamtes Schnellbahnnetz einschl Schöneberger, Wilmersdorf-Dahlemer u. Nordsüdbahn: Streckenlänge 44.7 km. Der Wagenpark der Hoch- u. Untergrundbahn besteht zurzeit aus 255 Triebwagen u. 185 Bei- wagen. Beschäftigt werden gegenwärtig Angestellte u. Arb. zus. 4330 Kapital: Das Grundkap. beträgt nominal M. 165 Mill., davon sind M. 1 756 000 gemäss Beschluss der G.-V. v. 21./2. 1923 aus dem Reingewinn zurückgezahlt. Ausgegeben sind 163 244 Stück Aktien Nr. 1–163 244. Urspr. A.-K. M. 12 500 000 in St.-Akt Bis zum Jahre 1913 erhöht bis auf M. 60 Mill. Näheres hierüber siehe Jahrg. 1921/22. Die G.-V. v. 24./3. 1914 beschloss, das A.-K. weiter um M. 20 000 000 zu erhöhen. Diesem Beschlusse semäss sind, nachdem die bisher mit 25 % eingezahlten M. 10 000 000 St.-Aktien voll- gezahlt u. in 5 % ige Vorz.-Aktien Nr. 1–10 000 umgewandelt worden sind, M. 10000 000 Vorz.-Aktien Nr. 10 001–20 000 u. M. 10 000 000 St.-Aktien Nr. 50 001–60 000 zur Ausgabe