3710 Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. gelangt. Diese M. 10 000 000 St.-Aktien wurden mit Einzahl. von 25 % zu pari an die Elektr. Licht- u. Kraftanlagen A.-G. begeben; restl. 75 % am 1./1. 1919 eingez. Ein von der Deutschen Bank geführtes Konsort. hat von der Elektr. Licht- u. Kraftanlagen A.-G. die jetzt vollge- zahlten Vorz.-Aktien Nr. 1–10000 erworben sowie die neugeschaffenen Vorz.-Aktien Nr. 10 001–20000 gezeichnet. Die durch die Ausgabe der Vorz.-Aktien Nr. 10001–20 000 ent. stehenden Kosten gingen ganz, die durch die Vollzahl. der Vorz.-Aktien Nr. 1–10000 sowie die Ausgabe der neuen mit 25 % eingezahlten St.-Aktien Nr. 50 001–60 000 entstehenden Spesen bis zum Betrage von M. 475 000 zu Lasten des Konsortiums. Der Erlös aus der Vollzahlung auf die Vorzugs-Aktien Nr. 1–10 000 sowie aus der Ausgabe der neuen M. 10 000 000 St.-Aktien diente zur teilweisen Beschaff. der Mittel, die zur Bezahl. der für den Bau der Strecken Wittenbergplatz–Kurfürstendamm, Wittenbergplatz–Nürnberger Hlatz u. der Strassenbahnverlängerung bis zum Wagnerplatz in Lichtenberg noch fällig werdenden Ausgaben u. zur Abdeckung der für den Bau dieser Linien im Jahre 1913 entstandenen Bankschuld erforderlich sind. Das auf die Vorz.-Aktien Nr. 1000 1–10000 eingezahlte Kapital soll zur teilweisen Beschaffung der Geldmittel für die Strecke Gleisdreieck– Wittenbergplatz dienen. Bis zur Eröffnung des Betriebes auf dieser Strecke, längstens bis 31./12. 1922, erhalten diese Vorz.-Aktien (Nr. 10001–20 000) 5 % Bauzs. vom 1./4.1914 ab. Hinsichtlich der in Vorz.-Aktien (Nr. 1–10000) umgewandelten Aktien ist mit dem Konsort. als deren Inhaber die Vereinbarung getroffen worden, dass die Stücke für das Geschäftsj. 1914 nur dreiviertel div.-ber. sind u. mit dieser Massgabe weiterbegeben werden sollen. Die neuen St.-Aktien Nr. 50 001–60 000 erhalten vom 1./1. 1914 ab Div. auf die jeweils erfolgte Einzahl. Für die Vorz.-Aktien gelten folg. Bestimmungen: Die Vorz.-Aktien erhalten jährl. eine Vorz.-Div. von 5 % u. zwar derart, dass, wenn für ein Geschäftsj. nicht volle 5 % verteilt werden, der fehlende Betrag aus dem Reingewinn der folg. Jahre vor Verteil. einer Div. auf die St.-Aktien nachgezahlt wird. Das Nachzahlungsrecht haftet an dem Div.-Schein des Jahres, aus dessen Gewinn die Nachzahl. bestritten wird. Reicht der zur Verf. stehende Betrag zur Zahlung der Rückstände u. einer 5 % igen Vorz.-Div. für das verflossene Geschäftsj. nicht aus, 8o gelangen zunächst die Div. für das zuletzt abgelaufene Geschäftsj., sodann die Rückstände, u. zwar zuerst die ältesten, zur Auszahl. Im Falle der Liquid. erhalten von dem nach Berichtig. der Schulden verbleibenden Vermögen zunächst die Inhaber der Vorz.-Aktien den Nennwert ihrer Aktien zuzügl. eines Aufschlages von 10 % u. die etwa aus den Vorj. sich ergebenden Fehlbeträge an der Jahresdiv. von 5 % u. ferner 5 % Zs. vom Nennwert ihrer Aktien für den bis zur Auszahl. der Beträge bereits abgelaufenen Teil des Geschäftsj. Die Ges. ist auch berechtigt, die Vorz.-Aktien während der Dauer der Ges. im Wege der Kündig. mit 3 monatiger Frist oder der Auslos. oder des Ankaufs einzuziehen (zu amortisieren) u. zwar bei Auslos. oder Kündig. zum Nennbetrag zuzügl. 10 % Aufgeld sowie zuzügl. der etwa aus den Vorj. rückständigen Div.-Beträge u. 5 % Zs. vom Nennwert, gerechnet vom Schluss des Geschäftsj., über welches die letzte von der G.-V. genehmigte Bilanz vorliegt. Die Vorz.- Aktionäre haben die Verpflicht., auf einer vom A.-R. der Ges. gefassten Beschluss hin ihre Aktien der Deutschen Treuhand-Ges. oder einer anderen vom A.-R. der Ges. für elektr. Hoch- u. Untergrundbahnen in Berlin zu bestimmenden Stelle zum Kurse von 110 % zuzügl. etwa rückständiger Div.-Beträge auf 5 % Zs. auf den Nennwert, gerechnet vom Schluss des Geschäftsj., für das die letzte von der G.-V. genehmigte Bilanz vorliegt, bis zum Tage der Zahlung des Preises zu überlassen u. zu diesem Zwecke innerhalb einer festzusetenden Frist bei den bekanntzumachenden Stellen einzureichen. Soweit die Einroichung nicht rechtzeitig erfolgt, hat die Ges. das Recht, diese Stücke zum Kurse von 107½ % zuzügl. der sich aus den Vorjahre etwa ergebenden Fehlbeträge an der Jahresdiv. von 5 % u. ferner 5 % Zs. auf den Nennwert, gerechnet vom Schluss des Geschäftsjahres, für das die letzte von der G.-V. genehmigte Bilanz vorliegt, mit einer Frist von einem Monat zur Rückzahl. zu kündigen. — Lt. G.-V. v. 15./11. 1921 ist das A.-K. um M. 30 000 000 St.-Akt. auf M. 110 000 000 erhöht. Die neuen St.-Akt. sind div.-ber. ab 1./1. 1922; M. 15 000 000 wurden den alten Aktionären im Verh. 4:1 in der Zeit bis 6./1. 1922 zum Kurse von 120 % – Schlussscheinstempel an- geboten. Lt. Beschluss des A.-R. vom 16./1. 1923 wurden die 20 000 Vorz.-Aktionäre auf- gefordert, ihre Vorz.-Aktien einem unter Führung der Deutschen Bank stehenden Konsort. zum Kurse von 110 % £ 5 % Stückzinsen ab 1./1. 1922 zu überlassen. Dieser Aufforderung haben 18 244 Vorz.-Aktion. entsprochen. Die restl. M. 1 756 000 Vorz.-Akt. werden zum Kurse von 107 ½ % zum 1./12. 1923 zur Rückzahl. gekündigt. Lt. Beschl. der G.-V. v. 12./2. 1923 wurden die eingereichten M. 18 244 000 Vorz.-Akt. in St.-Aktien umgewandelt mit Gewinn? berechtigung ab 1./1. 1923, ferner wurden M. 5 000 000 volleingez. neue St.-Akt. geschaffen mit Gewinnberechtigung ab 1./1. 1923, die von obigem Konsort. übern. wurden. Von diesen insgesamt M. 23 244 000 neuen St.-Aktien wurden M. 9 000 000 den alten St.-Aktion. i. Verh. 10: 1 zu 1000 % – Steuer angeboten, M. 1 824 000 gegen die überlassenen Vorz.-Aktien im Verh. 10: 1 zu 1000 % u. M 6 830 000 gegen die bis zum 19./4. 1923 überlassenen Schuldver- schreib. zum Kurse von 1000 % umgetauscht. Die G.-V. v. 21./2. 1923 beschloss ferner, das A.-K. durch Ausgabe von weiteren M. 50 000 000 ab 1./1. 1923 gewinnberechtigten, mit 25 % einzuzahlenden Aktien (Schutzaktien) zu erhöhen. Die Aktien wurden von der Deutschen Bank zum Nennwert übern. u. dürfen ohne Genehmigung der Ges. nicht begeben werden. Genussscheine: 1250 Stück. Als Entgelt für die Abtretung der auf die Strecke War- schauer Brücke-Potsdamer Platz-Zoolog. Garten bezügl. Genehmigungen u. Verträge sowie für die zur Vorbereit. des Unternehmens aufgewendete geistige Arbeit sind der Firma Siemens X& *4