3722 Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschiaften. Erricht. u. Betrieb von Reisebüros, von Bank- u. Börsengeschäften, Vermittlung von Versicher.-Geschäften. Kapital. M. 100 Mill. in 5000 Aktien zu M. 20 000, übern. von den Gründern zu pari. Geschäftsjahr. Kalenderj. Gen.-Vers. Im 1. Geschäftshalbj. Direktion. Jos. Pernikoff, Dr. Paul Bruck, Dr. Hermann Neumark. Aufsichtsrat. Vors. Dr. jur. Paul Antik, Berlin; Franz Kühn, B.-Lichtenrade; Victor Schlippe, Berlin. Santa Catharina-Eisenbahn Akt.-Ges. in Berlin W. 8, Kanonierstr. 1. Gegründet: 26./2. 1906; eingetr. 2./2. 1907. Gründer: Bank für Handel u. Ind., S. Bleich- röder, Deutsche Bank, Disconto-Ges., A. Schaaffhausen'scher Bankverein, Berlin. Durch Dekrete des brasil. Bundespräsidenten Nr. 7567 vom 25./9. 1909 u. Nr. 7828 vom 28./1. 1910 ist die Ges. zum Geschäftsbetrieb für Brasilien zugelassen worden u. ist damit auch nach brasil. Recht ordnungsmässig konstituiert. Bau- u. Betriebsbüro in Santa Catharina (Brasilien). Zweck: Bau, Ausrüstung u. Betrieb einer Eisenbahn im brasil. Staate Santa Catharina nebst Anschlussstrecken. Die Grundlage des Unternehm. bildete urspr. die zwischen der Staatsregierung von Santa Catharina u. der Hanseat. Kolonisations-Ges. m. b. H. in Hamburg in Ausführ. des Dekretes Nr. 227 vom 26./9. 1904 abgeschloss. Eisenbahnkonz: vom 27./9. 1904, welche von der Ges. bei der Gründung übernommen wurde. Die Konz., die auf Betreiben der Ges. durch Nachtragsverträge vom 5./12. 1905, 16./4. 1907 u. 4./12. 1909 abge- ändert u. erweitert wurde, umfasst den Bau von Eisenbahnlinien von Blumenau (Itajahy) –Hansa (Hammonia)– Coritybanos– Zus. treffen mit der Säo Paulo–Rio Grande Eisenbahn, Hansa (Hammonia)–Rio Negro. Ausserdem ist damit eine umfangreiche Landkonz. auf die Regierungsländereien zu beiden Seiten der Bahnlinie u. für das noch wenig erforschte Gebiet am Westarm des Itajahy verbunden, das als besonders geeignet zur Besiedelung u. reich an wertvollen Hölzern gilt. (Näheres über die Bautätigkeit der Ges. vor dem Kriege s. Jahrg. 1923/24.) Am 6./3. 1918 hat die Brasilian. Regier. die der Santa Catharina-Eisen- bahn A.-G. erteilte Konzess. für ungültig erklärt. Kapital: M. 6 660 000 in 6660 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 400 000, erhöht lt. G.-V. v. 28./10. 1907 um M. 2 600 000, begeben zu pari; die G.-V. v. 26./6. 1908 beschloss weitere Erhöhung um M. 3 000 000, begeben zu pari, voll eingezahlt seit 1909; nochmals erhöht lt. G.-V. v. 20./7. 1910 um M. 660 000 (also auf 6 660 000) in 660 Aktien zu pari. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1923: Aktiva: Eff. 2 000 000, Bankguth. 1063.2 Bill., Debit. 50.65 Bill., Verlust 3028.59 Bill. – Passiva: A.-K. 6 660 000,, Kredit. 4142.45 Bill. Sa. M. 4142.45 Bill. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Verlustvortrag 5 000 000, Handl.-Unk. in Berlin u. Brasilien 4187.5 Bill. – Kredit: Zs. u. Kursgewinne 1158.9 Bill., Verlust 3028.59 Bill. Sa. M. 4187.5 Bill. Dividenden: 1907–1908: Je3½ % (Bau-Zs.); für 1909–1916 weder Bau-Zs. noch Div. gezahlt. 1917–1923: 0 %. Direktion: Geh. Baurat Heinr. Hildebrand. Aufsichtsrat: Vors. Bank-Dir. G. v. Stauss, Rentner Georg Zwilgmeyer, Bank-Dir, Herbert M. Gutmann, Berlin; Max Warburg, Hamburg; Bank-Dir. C. Harter, Bankier Carl Joerger, Berlin; Nordd. Lloyd-Dir. C. L. H. Stapelfeldt, Bremen; Dr. Arthur Rosin, Friedr. Reinhart, Dr. Carl Goes. Schantung-Eisenbahn-Gesellschaft in Berlin W. 8, Charlottenstr. 48. Anlässlich der Besetzung von Tsingtau durch die Japaner im Aug.-Sept. 1914 wurde auch die ganze Strecke der Schantung-Eisenbahn-Ges. von den Japanern beschlagnahmt. Die Schächte der früheren Schantung-Bergbau-Ges. wurden vor der Besetzung seitens der deutschen Verwalt. unter Wasser gesetzt. Auf Grund der Verordnung des Bundesrats v. 25./2. bezw. 5./11. 1915 hat der Reichskanzler der Schantung-Eisenbahn-Ges. Befreiung von der Verpflichtung zur Aufstellung u. Vorlegung der Jahresbilanz, der Gewinn- u. Verlustrechnung sowie des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 1914 gewährt. Auch für die Geschäfts- jahre 1915–1922 wurde die gleiche Befreiung eingeräumt. Nach den Bedingungen des Friedensvertrages von Versailles ist das in Schantung belegene Eigentum der Ges., die Bahn- u. Bergwerksanlagen sowie alles Zubehör u. alle Rechte endgültig in japanischen Besitz übergegangen. Die Entschädigungsverpflicht. hat das Deutsche Rkeich zu übernehmen u. soll ihm das auf Entschädigung Geleistete auf Konto C der Reparationsabrechn. gutgeschrieben werden. Die G.-V. v. 5./12. 1922 ermächtigte die Ges. zum Abschluss des Entschädig.-Vertrages mit der Deutschen Regierung, demzufolge das Reich M. 10 Mill. in bar bzw. M. 2 840 000 000 in 4 % Schatzanweis. in nachfolgenden Beträgen zahlt: M. 260 Mill. mit 6monatl. Lauffeit, M. 400 000 mit 1jähr. Laufzeit, M. 500 Mill. mit 2jähr. Laufzeit, je M. 280 Mill. mit 3, 4, 5, 6, 7, bzw. Sjähr. Laufzeit.