3736 Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. Auto-Werkstätten u. Garagen Glitsch Akt.-Ges., Bonn. Gegründet. 7./8. 1922, 3./1. 1923; eingetr. 20./1. 1923. Gründer: August Glitsch, Bankdir. Hugo Sänger, Kaufm. Adolf Banze, Architekt Clemens Mangner, Bankprok. Jakob Leyer, Bonn. Zweck. An- u. Verkauf sowie Instandsetzung von Kraftfahrzeugen aller Art, Ausführ. einschläg. Geschäfte u. Vermiet. von Garagen. Kapital. M. 1 400 000 in 1400 Aktien zu M. 1000, übern. von den Gründern zu 110 % Geschäftsjahr. Kalenderj. Gen.-Vers. Im 1. Geschäftshalbj. Stimmrecht. 1 Aktie = 1 St. Direktion. August Glitsch, Bonn. Aufsichtsrat. Vors. Hugo Sänger, Adolf Banze, Clemens Mangner, Jakob Leyer, Bonn. Wendelstein-Bahn- & Hotel Akt.-Ges. in Brannenburg (Bayern). Gegründet: 29.//3. 1923 mit Wirk. ab 1./10. 1922; eingetr. 10./6. 1924. Gründer: Kom- manditges. Steinbeis & Consorten, Brannenburg; Guts- u. Fabrikbes. Dr. Ferdinand Stein- beis, Bad Aibling; Frau Marie Garbari, Povo bei Trient; Frau Frieda Rau, München; Frl. Bertha Piloty, Würzburg; Ferdinand Piloty, München. Die Kommanditges. Steinbeis & Consorten bringt in die Ges. Immobilien mit allem Inventar u. sonst. Zubehör einschliessl. Masch. u. Fuhrpark zum Nettoeinbringungswert von M. 10 580 000 ein. Für die Gesamt- einbringung erhält die Kommanditges. Steinbeis & Consorten 920 Akt. zu je M. 10 000 nom. zum Kurse von 115 %. Zweck: Betrieb der Wendelsteinbahn, der Wendelsteingasthäuser u. des Gasthauses zum Bahnhof in Brannenburg sowie Erwerb oder Betrieb von Unternehm. gleicher oder in wirtschaftl. Zus. hang stehender Art u. mittelbare u. unmittelbare Beteilig. an solchen, ferner Verwaltung des Grundbesitzes der Ges. Kapital: M. 10 Mill. in 1000 Akt. zu M. 10 000, übern. von den Gründern zu 115 %. Geschäftsjahr: 1.10.–30./9. Gen.-Vers.: Im 1. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie 1 St. Direktion: Max Schelling, Brannenburg; Ing. Gustav von Holten, Rosenheim. Aufsichtsrat: Vors. Guts- u. Fabrikbes. Dr. Ferdinand Steinbeis, Stellv. Dir. Dr. Hans Pfeiffer, Rechtsanw. Max Dresel, Brannenberg. Braunschweigische Landes-Eisenbahn-Gesellschaft in Braunschweig, Geysostr. 12 a. Gegründet: 27./6. 1884. Betriebseröffn. ab 18./7. 1886 sukzessive: Braunschweig-Derne- burg, die Verbindungsbahn in der Stadt Braunschweig u. Wolfenbüttel-Hoheweg sind 1886, Derneburg-Bockenem u. Bockenem-Grossrhüden sind 1887, der Schluss bis Seesen ist 1889 eröffnet, der Anschluss daselbst, sowie in Wolfenbüttel erfolgte 1890. Konz. für Braun- schweig v. 10./2. 1885, für Preussen 6./4. 1885. (Staatsvertrag zwischen Preussen u. Braun- schweig v. 27. bezw. 30./6. 1884.) Zweck: Bau und Betrieb, sowie pachtweise Übernahme von Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung im Freistaat Braunschweig und den angrenzenden Gebietsteilen, zunächst insbesondere folgender eingleisiger Bahnlinien: Braunschweig, bezw. Wolfenbüttel über Derneburg nach Seesen und Ringbahn bei Braunschweig. Die Länge der Bahnlinie beträgt 82,08 km (davon 62,03 km auf braunschweigischem, 20,05 km auf preussischem Gebiet), Länge der Nebengleise ca. 35 km, Spurweite 1,435 m. Der Bau der weiteren Linie Braunschweig-Gliesmarode-Brunsrode-Flechtorf-Landesgrenze, der sog. Schunter- talbahn etc., wofür die Braunschw. Regierung die Konz. bis zur Landesgrenze am 23./6. bezw. 6./9. 1900 erteilte, wurde 1901 bezw. 1902 vollendet (Eröffnung im Nov. 1901 bezw. Febr. u. 31./8. 1902, Länge 14,76 km); für die Fortsetzung von der Landesgrenze bis Fallersleben (11,16 km) wurde die preussische Konzession 28./8. 1903 erteilt. Die Fertig- stellung dieser Schlussstrecke erfolgte 1./11. 1904. 1904 Erwerb des Anschlussgleises Ehmen-Fallersleben. Zu dem Bau der Schuntertalbahn (Kosten ca. M. 2 250 000) leisteten an Zuschüssen M. 259 040 der Braunschw. Staat und M. 119 000 beteiligte Gemeinden. Im Betrieb jetzt zus. 108 km; 64 kleine Anschlussgleise. Die Ges. ist auf Verlangen der braunschweig. Regierung zum Bau und Betriebe eines zweiten Gleises des urspr. Bahnnetzes, sowie zur Errichtung neuer Stationen oder Haltestellen auf den braunschweig. Strecken verpflichtet, sobald die Bruttoeinnahme im Durchschnitt dreier aufeinander folg. Jahre mind. M. 16 000 für 1 km beträgt. Für die preuss. Strecken tritt die Verpflichtung zum Bau u. Betrieb des zweiten Gleises unter den gleichen Bedingungen in Kraft; die Errichtung neuer Stationen oder Haltestellen kann verlangt werden, falls die Bruttoeinnahme der 3 letzten Jahre mind. M. 12 000 für 1 Km betragen hat. Die braunschweig. Regierung hat sich ein Recht auf Übernahme oder Rückkauf der Linien nicht vorbehalten. Dagegen hat sich die preuss. Regierung das Recht vor- behalten, das Eigentum der innerhalb ihres Gebietes belegenen Strecken nebst allem