Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. 3815 nommenen beiden Kaispeicher A mit 4174 qm u. B mit 1588 am Grundfläche. Die Speicherblocks J, K, L 36 u. X 3–10, der Zelluloidspeicher, die beiden Kaispeicher sowie die Lagerhäuser u. Speicher am Südufer der Elbe dienen dem eigenen Speicherbetriebe der Ges. Die übrigen Blocks werden dem Hamburgischen Handelsstande mietweise zur Benutzung überlassen u. sind dieselben ausser mit Lagerräumen auch teilweise mit Kontoren ausgestattet. Die Ges. ist berechtigt und auf Anhalten des Senats verpflichtet, übertragbare, auf Inhaber lautende Lagerscheine (Warrants) über bei ihr gelagerte Waren auszustellen. Kapital: GM. 6 500 000 in 13 000 Akt. zu GM. 500. Urspr. M. 9 000 000; erhöht lt. G.-V. v. 12./4. 1922 auf M. 13 000 000, durch Ausgabe von 4000 Aktien (Lit. D) zu je M 1000 mit halber Div.-Ber. für 1922, übernommen von der Nordd. Bank in Hamburg u. den Aktion. zu 110 % angeboten im Verh. 1: 1. Die G.-V. v. 30./6. 1924 beschloss Umstell. des A.-K. im Verh. 2: 1 von M. 13 000 000 auf GM. 6 500 000 in 13 000 Akt. zu GM. 500. Dem Hamburgischen Staat ist das Recht zur Erwerbung der Aktien der Ges. zu 110 % durch Auslos. eingeräumt. Alljährlich nach Ausschüttung des Jahresertrages werden seitens der Finanzdeputation zu diesem Zwecke so viele Aktien auf 1. Juli ausgelost, wie der Bestand des zu bildenden Ankaufs-F. zulässt. In letzteren fliessen: 1) 10 % vom Reingewinn nach Ab- zug von 3½ % Div. u. M. 525 000 Pacht an den Staat; 2) die Div. der erworbenen Aktien der Ges.; 3) der nicht verteilbare Rest des Reingewinns. Die erworbenen Aktien bleiben vollberechtigt, und die Gerechtsame derselben sind durch die Finanzdeputation auszuüben, auf welche das Div.-Bezugsrecht übergeht. Seit 1899 ist der Hamburg. Staat zu jeder Zeit be- rechtigt, die noch im Privatbesitze befindl. Aktien für den 25fachen Durchschnittsertrag der vorausgegangenen 5 letzten Betriebsjahre zu erwerben, jedoch nicht unter 110 % und nicht über 150 %, zuzüglich 4 % p. a. Stück-Zs. für das etwa angefangene Geschäftsjahr. Die Inhaber der ausgel. Aktien erhalten gegen Einlieferung der Stücke samt Div.-Scheinen den Nominal- betrag der auf die Aktien geleisteten Einzahlung mit einem Zuschlage von 10 % des einge- zahlten Betrages u. 4 % p. a. Stück-Zs. bis zum 1./7. des neuen Geschäftsjahres. Zahlst. für ausgel. Aktien: In der Staatsschulden-Verwalt. Zimmer Nr. 499, Oberes Geschoss des Rat- hauses von 10–1 Uhr. Anleihen: I. M. 5 000 000 in 3/ % Oblig. I. Em. von 1888, Stücke à M. 1000. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. zu pari (ab 1890 durch jährl. Ausl. von mind. M. 37 500 und ersp. Zs. am 1./7.) auf 1./10. (Verstärkte Tilg. event. Kündig. mit 6 Monaten Frist gestattet.) Noch in Umlauf Ende 1923: M. 2 506 000. Kurs in Hamburg Ende 1914–1923: 93*, –, 91, –, 900, 91, 90, 90, 69, 100 %. II. M. 5 000 000 in 4 % Oblig. II. Em. von 1892, Stücke à M. 1000. Tilg. zu pari durch jährl. Ausl. von mindestens M. 37 500 u. ersp. Zs. am 1./7. auf 1./10. Verstärkte oder gänzl. Tilg. mit 6 monat. Frist zulässig. Verj. der Coup. bei beiden Abteil. 4 J. (F.), der Stücke innerh. des Jahres nach der 10. Veröffentlich. der als rückst. bezeichneten Nummern. Noch in Umlauf einschl. der übrigen 4 % Schuldverschreib. Ende 1923: M. 9 098 000. Kurs in Hamburg Ende 1914–1923: –*, –, 93, –, 93*, 95, 96, 94, 81, 100 %. III. M. 6 000 000 in 4 % Schuldverschreib. it. G.-V.-B. v. 15./2. 1902 uno staatl. Genehm. v. 19./2. 1902, Stücke (Nr. 1–6000) à M. 1000. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. zu pari ab 1908 durch jührl. Ausl. von ½ % zuzügl. ersp. Zs. am 1./7. auf 1./10.; verstärkte Tilg. bezw. gänzl. Künd. mit 3 monat. Frist vorbehalten. Der Betrag der Anl. III, von der 5 000 000, 1–5000 Stck., welche die Nordd. Bank in Hamburg übernommen hat, zur Ausgabe gekommen sind, ist zur Fertigstell. weiterer Bauten im Hamb. Freihafengebiet bestimmt. Kurs in Hamburg Ende 1914–1923: –*, –, 93, –, 93*, 95, 96, 94, 81, 100 %. Zugel. April 1902. Die 3 Anleihen, für welche das Gesamtvermögen der Ges. haftet, sind nicht hypoth. sicher- gestellt; sie rangieren unter sich derartig, dass die 3¾ % Anleihe I. Em. die Prior. vor der 4½ Anleihe II. Em. und letztere wieder den Vorrang vor der III. Anleihe hat, und darf die Ges. etwaige spätere Anleihen nur im Range nach der 4 % III. Em. ausgeben. Sollten Buch- gläubiger vorhanden sein, so steht denselben ein Vorrecht vor den Prior.-Anleihen nicht zu. Zahlst. für alle 3 Em.: Hamburg: Nordd. Bank. IV. M. 55 000 000 4½ % Schuldverschreibungen Serie A 40 Will. Schuldverschr., Serie B Zs, 2./1 –1./7, It. G.-V. B. y. 12./4. 1922, zu je M. 1000. Tilg. ab 1./7. 1923 z. Nennwert mit jährlich % d. jeweilig begebenen Anleiheteils zuzügl. der auf d. Tilgungen ersparten Zinsen. Verstärkte Tilg. ab 1923 oder Rückzahlung des unverlosten Restbetrags d. Anleihe zulässig. Als Sicherheit haftet d. Gesamtvermögen d. Ges., soweit es nicht durch die ungetilgten Restbeträge der drei voraufgehenden Anleihen gedeckt ist. Die Anleihe ist bestimmt f. Bauten nördl. u. südl. d. Elbe. Kurs in Hamburg Ende 1923: 100 %. Noch in Umlauf Ende 1923: M. 14 925 000. V. 5½ % Schuldverschreib. Zs. 2./1. u. 1./7. Noch in Umlauf Ende 1923: M. 39 800 000. Die Ges. bietet schon jetzt Einlösung an, u. zwar die 4 % ige zu 5 GM., die 4½ %%ige zu 4 GM. u. die 5½ % ige zu 1 GM. pro Tausend. Kurs in Hamburg Ende 1922–1923: 93, – % Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Bis Ende April. Beschlüsse der G.-V., welche rhöhung des A.-K., Aufnahme von Prior.-Anleihen, oder Abschluss anderer, eine Verpfänd. des Gesellschaftsvermögens enthaltender Rechtsgeschäfte, Feststellung, Abänderung oder Er- gänzung der Statuten, sowie Auflös. der Ges. betreffen, unterliegen der Genehm. des Senats. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. 0 Gewinn-Verteilung: 10 % z. R.-K., (ist erfüllt) sodann 3½ % Div., vom Überschuss erhält der amb. Staat als Aquivalent für die Überlassung von Grund und Boden der von der A.-G. erricht.