3952 Plantagen- und Kolonial-Gesellschaften. Jaluit-Gesellschaft in Hamburg, Alsterdamm 12/13. Der Ges. wurde die Erlaubnis erteilt, die Aufstellung ihrer Bilanzen, der Gewinn- u. Verlustrechnungen und der Jahresberichte für 1914–1922 sowie die Abhaltung der gesetzl. G.-V. bis auf weiteres hinauszuschieben. Bilanz für 1923 noch nicht veröffentlicht. Gegründet: 21./12. 1887. Gründung s. Jahrg. 1900/1901. Zweck: Die Ges. bezweckt den Betrieb der Hauptagentur auf Jaluit sowie der dazu gehörigen Nebenfaktoreien, den Plantagenbau und den Betrieb von Handel und Schiffahrt mit den Inseln der Südsee; sie ist auch zum Betriebe anderer Handelsgeschäfte berechtigt. Das Eigentum der Ges. auf allen Stationen in der Südsee (Näheres über dieses s. Hand.- buch 1922/23) wurde von der japanischen Regierung eingezogen. Nachdem die Jaluit-Ges. und die Deutsche Handels- und Plantagen-Ges. der Südsee-Inseln bereits Vorentschädi- gungen für einen Teil der ihnen entzogenen Gegenstände erhalten haben, werden beide sich seit Jahren nahestehende Ges. gemeinsam mit dem Wiederaufbau ihrer Unternehmen im Auslande beginnen. Es ist Aussicht vorhanden, dass eine Grundlage für die künftige Betätigung der Ges. gefunden wird. Zur Errichtung der gemeinsamen Geschäftsführung haben beide Ges. die Handels-Landbau-Ges. m. b. H. in Hamburg mit einem Kapital von M. 1 000 000 gegründet. Kapital: M. 1 450 000 in 1200 St.-Aktien u. 250 Vorz.-Aktien à M. 1000. Urspr. M. 1200 000 in 240 Aktien zu M. 5000; die a. o. G.-V. v. 19./10. 1907 beschloss Umwandlung dieser 240 Aktien in 1200 Stück zu M. 1000, des weiteren erhielt jeder Inhaber einer Aktie 2 Genuss- scheine (siehe dieselben). Die G.-V. v. 10./6. 1912 beschloss, jedem Inhaber einer Aktie u. jedem Inhaber eines Genussscheins einen neuen Genussschein gegen Erstattung der Stempel- kosten in Höhe von M. 30 per Stück zu verabfolgen. Die a. o. G.-V. v. 21./2. 1920 beschloss die Ansgabe von M. 250 000 in 4 % Vorz.-Aktien. Genussscheine: Die a. o. G.-V. v. 19./10. 1907 beschloss die Ausgabe von 2 Genuss- scheinen zu jeder Aktie, zus. also 2400 Stück. Weitere 3600 Genussscheine wurden lt. G.-V. v. 10./6. 1912 mit Wirkung ab 3/1. 1912 ausgegeben, indem jeder Inhaber einer Aktie oder eines alten Genussscheines einen neuen Genussschein gegen Erstattung der Stempelkosten von M. 30 erhielt. Den Inhabern derselben steht ein Stimmrecht nicht zu. Lt. § 4a der Statuten haben die Genussscheininhaber für den Fall der Ausgabe weiterer Genussscheine das gleiche Bezugsrecht wie die Aktionäre. Aus dem nach Auflösung der Ges. sich etwa ergebenden Überschuss des Gesellschaftsvermögens über die Forderungen der Gläubiger und den Nennbetrag der Aktien erhalten zunächst die Inhaber der Genussscheine bis zu M. 1000 für jeden Genussschein. Das dann etwa noch verbleibende Ver- mögen wird unter die Aktionäre u. Genussschein-Inhaber derartig verteilt, dass auf jeden Genussschein ebensoviel entfällt wie auf jede Aktie. Die G.-V. v. 16./6. 1914 beschloss folg. Zusatz: Auch bei Gewährung anderer geldwerter Vergünstigung ausser der Div. sind die Inhaber der Genussscheine mit den Aktionären gleichmässig zu berücksichtigen. Bei einer Kap.-Erhöh. haben Vorstand u. A.-R. zu beantragen, dass den Inhabern der Genussscheine die gleichen Rechte auf den Erwerb der neuen Aktien wie den Aktionären zu gewähren seien u. zu diesem Zweck das ausschliessliche Bezugsrecht der Aktionäre aus- zuschliessen sei. Den Genussscheininhabern steht es frei, sich die Rechtsvorteile dieses Paragraphen durch Stempelaufdruck auf den Genussschein obligatorisch sichern zu lassen. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Spät. Juni. Stimmrecht: 1 St.-Aktie = 1 St., 1 Vorz.-Aktie = 4 St. in beschränkten Fällen. Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F. (erfüllt); vertragsmässige Tant. an Vorst. Aus dem dann noch verbleibenden Betrage erhalten zunächst, und zwar in gleichem Range, die Aktionäre bis zu 4 % auf das eingez. A.-K. u. die Inhaber der Genussscheine bis zu 4 % auf einen Betrag von M. 1000; vom Ubrigen erhalten die Mitglieder des A.-R. 5 % Tant. (ausser einer festen Vergüt. von zus. M. 27 200); der Rest wird unter die Aktionäre u. die Inhaber von Genussscheinen derartig verteilt, dass auf jeden Genussschein ebensoviel entfällt wie auf jede Aktie. Bilanz am 31. Dez. 1913: Aktiva: Bankguth. 46 739, Kassa 7941, schwimmende Produkte 494 065, Waren u. Kohlen 95 812, Inventar, Kontormobilien u. Utensil. 1, Effekten u. Beteilig. 755 000, Schiffe 347 193, Häuser u. Grundstücke auf Stationen sowie Pflanzungen 258 851, Agenturen in der Südsee 1 384 539, Debit. 123 954, Vorträge 192 655. – Passiva: A.-K. 1 200 000, R.-F. 120 000, Extra-R.-F. 380 000, Assekuranz-R.-F. 330 409, Abschreib.-Kto 250 000, Effekten-Abschreib. 20 000, Unterstütz.-F. 52 000, Akzepte 91 663, Kredit. 127 054, div. Vorträge 58 431, Tant. 37 969, Div. 1 008 000, Vortrag 31 228. Sa. M. 3 706 757. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Verwalt.- u. Handl.-Unk. inkl. Tant. an Vorst. u. Fixum an A.-R. 379 427, Schiffbetriebskosten 71 223, Abschreib. 102 284, Reingewinn 1 077 197. —–Kredit: Gewinn auf Waren, Produkte u. Diverses 1 600 327, Gewinn 29 806. Sa. M. 1 630 134. Kurs: Die Aktien u. Genussscheine (Nr. 1–2400) im Juni 1908 an der Hamburger Börse eingeführt. Kurs Ende 1914–1923: Aktien: 200*, —, 135, 138, 120*, 395, 462, 525, 16 000, 12 %. – Genussscheine: M. 1610*, –, 1000, 900, 700*, 3355, 3900, 3950, ca. 150 000, 120 per Stück. Die Genussscheine werden franko Zs. gehandelt. Dividenden: Aktien 1911–1913: 25, 13, 14 %; 1914–1924: 0 %. Genussscheine 1911 bis 1913: M. 250, 130, 140; 1914–1924: M. – pro Stück. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Direktion: Ludwig Müller, Rud. Wolfhagen.