64 Banken und andere Geld-Institute. v. 22./8. 1923 um M. 1 Md. in 1 Mill. Inh.-Akt. zu M. 1000 mit Div.-Ber. ab 1./7. 1923, begeb. zu 200 %. Die bisher. M. 100 Mill. Nam.-Akt. erhielten die Bezeichn. Vorz.-Akt. u. haben für je M. 1000 (jetzt RM. 20) Vorz.-Akt-Kap. 5 fach. Stimmrecht. Falls weitere Kap.-Erhöh. ein- treten, erhöht sich das Stimmrecht bei je M. 200 Mill, (jetzt RM. 800 000) Erhöh. um eine weitere Stimme. Im Falle der Liquid. der Ges. sind die Vorz.-Akt. vorab zum Nennbetrage rückzahlbar. In der G.-V. v. 27/2. 1925 erfolgte die Umstell. derart, dass der Nennwert der St.- u. Vorz.-Akt. von M. 1000 auf RM. 20 ermässigt wird u. die Aktien im Verh. von 5: 1 zus.gelegt werden. Einreich. bis spät. 30./9. 1925, sonst Kraftloserklärung. Die G.-V. v. 27./2. 1925 beschloss Erhöh. um RM. 2 600 000 auf RM. 7 Mill. Von den Aktien der Kap.-Erhöh. werden bis zu RM. 400 000 als Gratis-Akt. an die bisher. Aktion. ausgegeben, während weitere RM. 2 200 000 von den bisher. Aktion. 2: 1 zum Kurse von 105 % bezogen werden können. – Der Reingewinn aus 1924 ermöglichte ès, nachträglich die bereits be- schlossene, aber vorher von einer Minderheitsgruppe angefochtene Reichsmarkeröffnungs- ZBilanz durch Einsetzung eines Kapitalentwertungs-Kontos in Höhe von M. 4 727 269 dahin abzuändern, dass als Reichsmarkeröffnungs-Kapital M. 4 400 000 statt bisher M. 2 750 000 ausgewiesen werden. Aus dem erzielten Jahresgewinn soll das oben erwähnte Kapital- entwertungs-Konto sofort wieder abgeschrieben werden. Diese Vorschläge beruhen auf einer Verständigung zwischen der Minderheit u. der Mehrheit der Aktionäre, wodurch die erhobenen Anfechtungsklagen ihre Erledigung gefunden haben. Roggenrentenbriefe: Die andauernde Entwertung der Reichsmark hat die Bank ver- anlasst, Roggenrentenbriefe auszugeben, die nicht in Währung, sondern über 1, 5, 10, 50, 100 u. 200 Zentner Roggen lauten. Die Zinsen betragen 5 % des jeweiligen Preises der auf dem betr. Roggenrentenbrief angegebenen Roggenmenge. Gesamtumlauf der Roggen- rentenbriefe am 31./12. 1924: 8 114 104 Ztr. Zs. 5 %, fällig bei Reihe I–XI am 1./1. u. 1./7. Auszahl. in deutscher Reichswähr., u. zwar wird der Auszahl. für den am 1./1. fäll. Zinsschein der Durchschnittsroggenpreis v. 15./10.–14./11 des vorhergeh. Jahres, für den am 1./7. fäll. Zinsschein der Durchschnittsroggenpreis für 15./3.–14./4. des laufenden Jahres zugrunde gelegt. Der Durchschnittsroggenpreis wird bestimmt durch den Mittelbetrag der amtl. Notierungen für märk. Roggen an der Berliner Börse in dem für die Berechnung mass- gebenden Zeitraum resp. durch den von der Landwirtschaftskammer für die Prov. Branden- burg für den gleichen Zeitraum festzustellenden Preis des märk. Roggens in Berlin, der bekanntgegeben wird. Die amtl. Notierung für märkischen Roggen wird jeden Tag ermittelt u. dann von diesem Preis der Durchschnittsroggenpreis in Reichswähr. errechnet. Die Roggenrentenbriefe der Reihe XII u. folg. sind durch erststellige Roggenwerthyp. auf land- wirtschaftl. genutzte Grundst. gedeckt, die der Reihen L–XI durch ebensolche Reallasten. Zs. der Reihe XII ff. 1./4., 1./10.; Stichtage für die Umrechnung: 15.–22./3. für den April-Coup., 15.–22./9. für den Okt.-Coup. Tilg. der Roggenrentenbriefe erfolgt durch freihänd. Ankauf oder durch Auslos. Im letzteren Falle gelangen die ausgelost. Beträge am Fälligkeitstage der Zinsscheine zur Auszahl. Die Roggenrentenbank kann die Roggenrentenbriefe mit einmonatiger Frist zu einem Zinsfälligkeitstermin auf Grund einer Auslos. kündigen. Die Rückzahl. der ausgelost. oder gekünd. Stücke erfolgt zu dem für die Zinsscheineinlös. des betreff. Termins festgesetzten Roggenpreise. Zahlstellen wie bei Div. Zugelassen an der Berliner Börse sind die Reihen I–XV mit insgesamt 9 Mill. Zentner Roggen. Kurs Ende 1924: Reihe I– XI: 4.95 f. 1 Ztr. Reihe XII–XV. 4.80 f. 1 Ztr. Landeskultur-Roggenbriefe, über den Geldwert von 1 000 000 Ztr. Roggen mit einer Verzins. von höchstens b %. Die Genehm. zur Ausgabe ist im Mai 1924 erteilt; Ausgabe bisher nicht erfolgt. Goldrentenbriefe: GM. 10 500 000 in 8 % Goldrentenbriefen, Reihe I, Stücke zu GM. 105, 420, 1050 u. 4200; GM. 10 500 000 in 8 % Goldrentenbriefen, Reihe II, Stücke zu GM. 105, 420, 1050, 2100; GM. 5 Mill. in 5 % Goldrentenbriefen, Reihe I. Stücke zu GM. 100, 500, 1000, 5000. Zs. bei' sämtlichen drei Reihen 1./4. u. 1./10. Einführung an Berliner Börse beantragt. – Der Roggenrentenbank ist das Recht verliehen worden, an Stelle genehm. Roggenrentenbriefe über den Geldwert von 3 000 000 Ztr. Roggen Goldrenten- briefe mit einer Verzins. von höchstens 10 % auszugeb. u. zwar für je einen Roggen- rentenbrief über einen Ztr. Roggen je einen Goldrentenbrief über GM 10 gleich dem Geldwerte von ½79o kg Feingold. 8 % Reihe I u. II u. 5 % Reihe I sämtl. in Berlin zugel. im Febr. 1925. Gesamtbetrag der am 31./12. 1924 umlaufenden Pfandbriefe: Roggenrentenbriefe 8 114 104 Ztr., Goldrentenbriefe GM. 1 812 300. – Gesamtbetrag der am 31./12. 1924 in das Register eingetragenen Roggenwertrenten u Hypotheken: Roggenwertrenten u. -hypotheken 10 082 344 Ztr., Goldmarkhypotheken GM. 9 135 270. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 St.-Akt. = 1 St., 1 Vorz.-Akt. = 5 St. in 3 besond. Fällen. Gewinn-Verteilung: 10 % z. R.-F., 5 % Div., 10 % Tant. an A.-R. (unter Anrechnung einer statut. festgelegten festen jährl. Vergüt.), Rest nach G.-V.-B. Goldmark-Bilanz am 1. Jan. 1924: Aktiva: Kassa u. Guth. bei Abrechn.-Banken 15 950, Guth. bei Banken 314 854. Debit. 78 801. wertbest. Anleihen 33 353, eig. Roggenrentenbriefe Ztr. 214 425 à M. 4.95 = 1 061 403.50, do. Roggenrentenbank-Aktien M. 126 744 000 à M. 4 – 506 976, Beteil.: Preuss. Pfandbriefbank-Aktien M. 44 160 000 à GM. 30 p. M. 1000 RM. 1 324 800, rückst. Halbjahrsleist., fällig am 1./12. 1923 957, Bankgebäude 866 407, Mobil. u. Kraftwagen 36 765, eingetr. Roggenwertrenten Ztr. 4 493 750 à GM. 7.30 32 804 375, Kapitalentwertungs-K.