74 Banken und andere Geld-Institute. *Kommunalbank, Akt.-Ges., Bochum. Gegründet: 22./12. 1924; eingetr. 6./1. 1925. Gründer: Stadt Bochum, Landkreis Bochum, Gemeinden Altenbochum, Laer, Querenburg, Gerthe, Harpen, Bergen, Hordel, Riemke, eitmar. Zweck: Betrieb von Bankgeschäften aller Art zur Stütz. auschl. gemeinnütz. Unternehm. u. zur Förder. der minderbemittelten Bevölkerung. Kapital: RM. 1 000 000 in 1000 Nam.-Akt., übern. von den Gründern zu pari. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im 1. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie 1 St. Direktion: Dir. Friedrich Haarmann, Dir. Diedrich Sudhoff, Dir. Karl Wind. Aufsichtsrat: Bürgermstr. Dr. Franz Geyer, Stadtrat Wilhelm Stumpf, Prokurist Hein- rich Schäfer, Gewerkschaftsbeamter Emil Klein, Friedrich Behnke, Landrat Carl Stühmeyer, Bochum; Beigeordneter Heinrich König, Weitmar; Gemeindevorsteher Ludwig Fischer, Laer; Amtmann Max Ibing, Gerthe; Gemeindevorsteher Gustay Arens, Hordel. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Westfalenbank, Akt.-Ges. in Bochum. Gegründet: 26./5. 1903; eingetr. 15./6. 1903. Gründer s. Jahrg. 1904/05. Firma bis 14./6. 1921: Harzer Bank A.-G. in Osterode (Harz). Firma- u. Sitz.-Veränder. lt. G.-V. 24./6. 1921. Die Bank gehört zum Lothringen-Konzern. 3 Zweck: Betrieb aller Zweige des Bank- u. Wechselgeschäfts Die Ges. soll insbesondere den Interessen der Industrie u. des Handels, der Landwirtschaft und des Gewerbes durch Kreditgewährung dienen, während sie andererseits dem Sparer u. Kapitalisten Gelegenheit zur Anlage seiner Gelder, insbesondere durch Annahme verzinslicher Depositen geben will. Spekulationsgeschäfte jeder Art, namentlich sogenannte Differenzgeschäfte für eig. Rechn. der Bank, sind ausgeschlossen. Seit 1923 Zweigniederlass. in Hannover. Kapital: GM. 5 250 000 in 7500 Aktien zu GM. 700. Urspr. M. 500 000, wurde das A.-K. 1921 um M. 11 500 000 auf M. 12 000 000 erhöht, die neuen Aktien wurden zu 120 % aus- gegeben. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 2./12. 1922 um M. 63 Mill. auf M. 75 Mill., eingeteilt in 7500 Akt. zu M. 10 000. Die G.-V. v. 29./11. 1924 beschloss Umstell. von M. 75 Mill. auf GM. 5 250 000 durch Herabsetz. der Aktien von M. 10 000 auf GM. 700. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Goldmark-Bilanz am 1. Jan. 1924: Aktiva: Kassa, fremde Geldsorten 254 321, Guth. bei Noten- u. Abrechn.-Banken 561 501, Wechsel u. Schecks 256 407. Nostroguth. bei Banken u. Bankfirmen 531 906, Reports u. Lombards gegen börsengäng. Wertp. 455 656, eig. Wertp. 3 781 992, Debit. 600 343 (Avale 600), 3 Bankgeb. 1 847 000, Inv. 20 000, sonstige Immobil. 161 000. – Passiva: Vermögen 6 000 000 (A.-K. 5 250 000, Res. 750 000), Nostroverpflicht. 31 600, Bankguth. 482 443 (Avale 600), Einlagen auf provisionsfr. Rechnung 1 760 147, sonst. Kredit. 195 930. Sa. GM. 8 470 120. Dividenden: Harzer Bank 1913–1920: 7, 5, 6, 6, 7, 8, 10, 10 %; Westfalenbank 1921–1924: 0 236, 6 %. Vorstand: Benno Balkenhol, Dr. jur. Carl Moskopp, Fr. Keese, Fr. Raulf. Aufsichtsrat: Vors. Gen.-Dir. Otto Gehres, Hannover; Gen.-Dir. Aug. Rosterg, Cassel; Bank-Dir. Gustav Pilster, Bergwerksbes. Fritz Funke, Berlin; Komm.-Rat Paul Klaproth, Hannover; Gen.-Dir. Kleymans, Recklinghausen. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Braunschweig-Hannoversche Hypothekenbank in Braunschweig. (Deutsche Central-Bodenkredit-Vereinigung.) Gegründet: 1./11. 1871; eingetr. 1./2. 1872. Konz. v. 7./3. 1872, 26./5. 1896, 23./11. 1899 u. 15./12. 1910. Zweigniederlassung in Hannover. Lt. G.-V. v. 30./4. 1923 Abschl. einer Interessengemeinschaft mit der Preuss. Central- Boden-Credit A.-G., Berlin, der Deutschen Grundcreditbank, Gotha u. der Rhein.-Westf. Boden-Credit-Bank, Köln, unter der Bezeichn. Deutsche Central-Bodenkredit-Vereinigung. Näheres siehe bei Preuss. Central-Bodenkredit-A.-G. Der Vertrag läuft bis 2023. Zweck: Hypoth. Beleihung von Grundstücken u. die Ausgabe von Schuldverschreib. (Pfandbr.) auf Grund der erworbenen Hypoth. Ausserdem betreibt die Ges. lediglich die im §5 des Hyp.-Bank-Ges. v. 13./7. 1899 aufgeführten Geschäfte. Ebenso darf die Bank verfügbares Geld nur in Gemässheit der daselbst aufgeführten Bestimm. nutzbar machen. Die Gewährung von Darlehen in Hypoth.-Pfandbr. der Ges. zum Nennwerte ist in Gemässheit des § 14 des Hyp.-Bank-Ges. zulässig. Die Bank gibt auf Grund dieser Geschäfte kündbare u. unkündbare Pfandbr. u. Schuld- verschreib. auf den Inhaber aus, welche die Reichsbank in I. Klasse beleiht. Die Gesamtsumme darf den 20 fachen Betrag des eingezahlten A.-K. nicht übersteigen. Tritt eine Erhöhung des A.-K. ein (siehe unten), dann gelten bezügl. des erhöhten Betrages die Bestimmungen des Reichs-Hypoth.-Bank-Gesetzes.