Banken und andere Geld-Institute. 185 Klett, München; Dr. Emil Herzfelder, Dir. der Hermes Kreditversich.-Bank Akt.-Ges., Berlin; Komm.-Rat Hans Kullen, Vorstand der München-Dachauer Papierfabrik, Bankdir. Arthur Rehfeld, Bank-Dir. Dr. Alfred Selz, Baron Herm: auf Wain, Bankier Aug. von Finck, Konsul Alb. Heilmann, München; Gen.-Bevollm. des Fürsten Schönburg-Waldenburg Dr. Pfuelf, Waldenburg; Handelsrichter a. D. Osthoff, München. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Suddeutsche Bodencreditbank in München, Ludwigstr. 9 10. Gegründet: Konz. v. 15./5. 1871; errichtet 21./6. 1871. Dauer 99 Jahre. April 1923 Bildung einer Arbeitsgemeinschaft Süddeutscher Hypothekenbanken: Süd- deutsche Bodencreditbank, Pfälzische Hypothekenbank, Frankfurter Hypothekenbank, Rheinische Hypothekenbank, Württembergische Hypothekenbank, Bayer. Hypotheken- u. Wechsel-Bank. Zweck: Hebung des Bodenkredits, des Kommunalkredits u. der Landwirtschaft in den Staaten des Deutschen Reiches durch Gewährung von hypoth. Darlehen; ausserdem ist die Bank zum Betrieb aller Geschäfte gemäss $§ 5 des Hyp.-Bank-Gesetzes v. 13./7. 1899 berechtigt. Die Ges. ist durch obige Gemeinschaft an der Süddeutschen Festwertbank in Stuttgart beteiligt. Hypothekengeschäft. Als Deckung für Pfandbr. dürfen nur Hypoth. benutzt werden, welche nachstehenden Erfordernissen entsprechen: a) die Beleihung ist auf inländische Grundstücke beschränkt u. der Regel nach nur zur ersten Stelle zulässig; – b) sie erfolgt nur bis zur Hälfte des Wertes des Grund- stücks; eine Beleihung bis zu 60 % des Wertes ist nur ausnahmsweise und nur mit Zustimmung des Staatskommissars statthaft; –— c) die Ermittelung des Wertes erfolgt den gesetzlichen Vorschriften entsprechend nach Massgabe der von der Bank hierüber erlassenen Anweisung, welche der Genehmigung seitens der bayer. Staatsregierung bedarf; –— d) auf landwirtschaftl. Grundstücke werden nur Amort.-Darlehen gegeben, bei welchen der jährl. Tilg.-Beitrag des Schuldners nicht weniger als ½% % des Hyp.-Kap. beträgt; Ausnahmen hiervon erfordern die Zustimmung des Staatskommissars. Kapital: RM. 3 405 000 in 40 000 Aktien zu RM. 40, 22 500 zu RM. 80 u. 5000 6 % Nam.- Vorz.-Akt. zu RM. 1. M. 3 000 000 St.-Akt. in 2500 Aktien zu M. 1200, ausgegeben it. G.-V. v. 21./3. 1908. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 23./3. 1923 um M. 24 850 000 in 20 000 St.-Akt. à M. 1200 u. 4250 Nam.-Vorz.-Akt. à M. 200 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1923. Die St.-Akt. wurden von einem Konsort. zu 400 % übern. u. davon M. 13 500 000 angeb. den bisher. Aktion. im Verh. 2:1 v. 11./4.–2./5. 1923 zu 550 % plus Steuer. Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 12./1. 1924 von M. 51 850 000 auf RM. 3 400 500 derart, dass der Nennwert der St.-Akt. zu bisher M. 600 u. M. 1200 auf RM. 40 bzw. RM. 80 u. der der Vorz.-Akt. von bisher M. 200 auf RM. 1 denominiert wurde. = Pfandbriefe: Die Bank gibt auf Grund der von ihr erworbenen Hyp. u. Grundschuldtite] verlosbare u. unverlosb. Pfandbr. u. Kommunal-Oblig. in Stücken von M. 100 (Goldpfandbr. auch zu M. 50) aufwärts aus, deren Gesamthöchstbetrag das 15 fache des bar einbez. A.-K. zuzügl. des gesetzl. R.-F. u. der jeweils vorhand. Spez.-Res. für das Pfandbriefgeschäft nicht übersteigen darf. Die Pfandbriefe lauten auf den Inhaber, können jedoch auf Namen umgeschrieben werden. Die verlosbaren Pfandbr. sind nach den für die Ausgabe festgesetzten, auf den Pfandbr. abgedruckten Emissionsbedingungen rückzahlbar. Die Tilgungsperiode darf 60 Jahre nicht übersteigen. Verlosungen al pari im Mai per 1. Aug. Die unverlosbaren Pfandbr. müssen nach Ablauf der Frist, für welche ihnen seitens der Bank Unkündbarkeit zu- gesichert wird, innerhalb längstens 50 Jahren im Wege der Kündig. mit vierteljähriger Frist oder im Wege freihändigen Rückkaufs eingelöst werden. Die Reichsbank beleiht die Pfandbr., auch sind sie zur Anlage von Mündelgeldern u. Gemeinde-, Pfründe-, Stift.- u. Sparkassen-Kapitalien für geeignet erklärt. In Umlauf waren Ende 1923: M. 561 438 400 (Hypothekenbestand M. 354 848 703) u. zwar: 4 % Pfandbriefe; Serien 31 bis 32, 34 u. 43, von denen Serie 34 zu M. 10 000 000, Serie 43 zu M. 6 000 000, alle übrigen zu je M. 20 000 000, sind; Stücke à M. 2000, 1000, 500, 200, 100. Zs. 1./1. u. 1./7., bei Serie 32, 34 u. 43 jedoch 1./4. u. 1./10. Tilg. kann verstärkt werden. – Kurs Ende 1914–1924: In Berlin (bis Serie 43): 97*, –, 92, –, 100*, 101, 104.20, –, –, –, – %. – In Frankf. a. M.: 96.60*, –, 92, –, 100*, 99.10, 104, 104.50, 144, –, 4.25 %. – In München: 97.50*, –, 92, –, 101*, 99.50, 106, 101, 125, –, 4.30 %. – Ausserdem notiert in Augsburg. 4 % Pfandbr., Serie 74, v. 1917, verlosbar. Em. M. 10 000 000. Stücke à M. 2000, 1000, 500, 200. 100. Tilg. 0.420 % in längstens 60 J. 1. Verl. 1918. „„ 75 v. 1917, verlosbar, Em. M. 5 000 000, Stücke à M. 2000 u. 1000; Tilg. wie Serie 74. Verl. 1918. GSerie 76 v. 1917, verlosbar, Em. M. 15 000 000. Stücke wie Serie 74. Tilg. ab 31./5. 1918 in 60 Jahren. 1. Verl. 1919. Serie 77 v. 1918, verlosbar, M. 20 000 000; Stücke à M. 5000, 2000, 1000, 500, 200, 100. Tilgung wie Serie 76. Serie 78 v. 1921, verlosbar, Em. M. 15 000 000; Stücke à M. 5000, 2000 u. 1000. Tilg. ab 1./2. 1921 in längstens 60 Jahren durch Verl.