316 Bau-, Terrain- und Immobilien-Gesellschaften etc. Mietheim-Aktiengesellschaft in Frankfurt a. M., Römerberg 3. Gegründet: 10./2. 1910; eingetr. 28./2. 1910. Gründer siehe dieses Handb. Jahrg. 1915/16. Zweck: Bebauung der von der Stadt Frankf. a. M. in Erbbaurecht übernommenen, an und nächst der Voltastr. in Frankf. a. M. belegenen Grundstücke Bockenheimer Gemarkung im Flächengehalt von 6050 qm und die Vermietung der auf diesen Grundstücken errichteten Gebäulichkeiten. Die Ges. ist berechtigt, nach dem 1./1. 1912 ihren Geschäftsbetrieb auf ähnl. Unternehm. auszudehnen. Sobald jedoch die Stadtgemeinde Frankf. a. M. in Gemässheit dieser Satzungen u. des mit ihr abgeschlossenen Vertrages vom 10./2. bzw. 1./3. 1910 Aktionärin geworden ist, kann diese Ausdehnung kraft des ihr alsdann zustehenden Aktionärsonderrechts nur mit Zustimmung des Magistrats als ihres gesetzlichen Vertreters erfolgen. Auf den Grundstücken wurden 1910 20 Häuser mit 160 Wohnungen errichtet u. bis 1./10. 1910 fertiggestellt. Kapital: GM. 15 000 in 150 Nam.-Akt. zu M. 1000. Urspr. M. 150 000 in Aktien zu M. 1000, dann umgestellt lt. G.-V. v. 29./12. 1924 auf GM. 150 000 in Aktien zu GM. 100. Siehe bei Gewinn-Verteilung. Anleihe: M. 612 000 in 4 % Oblig. v. 1910, unkündbar u. unverlosbar bis 1./3. 1940, rückzahlbar zu pari. Stücke à M. 1000 lautend auf den Namen des Bankhauses J. Dreyfus & Co. in Frankf. a. M. oder deren Order und durch Indoss. übertragbar. Zs.: 1./3. u. 1./9. Tilg. lt. Plan ab 1940 in spät. 30 Jahren durch jährl. Auslos. im Febr. (zuerst 1940) auf 1./9. (erstmals 1940); ab 1940 verstärkte Tilg. oder Totalkünd. mit 6monat. Frist vorbehalten. Zur Sicherung der der Stadt aus dem Vertrage mit der Mietheim-Akt.-Ges. zustehenden Rechte und erwachsenden Forderungen, insbes. der Forderung auf Ersatz der von der Stadt zufolge der übernommenen Garantie der Oblig. geleisteten Zahlungen ist auf das Erbbau- recht eine Sicherungshypoth. bis zum Betrage von M. 700 000 einzutragen. Für die recht- zeitige Zahlung der Zs., sowie für Tilg. des Kap. haftet die Ges. mit ihrem Vermögen, so- wie mit allen ihren Einkünften. Die Stadt Frankfurt a. M. hat selbstschuldner. Haftung für Kapital u. Zs. übernommen. Coup.-Verj.: 5 J. (F.), der Stücke in 10 J. (F.). Zahlst.: Frankf. a. M.: J. Dreyfus & Co. Kurs Ende 1914–1924: –*, –, 81, –, 86*, –, –, —, –, –, – %. Eingef. in Frankf. a. M. im März 1910. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St., Max. 20 St. Gewinn-Verteilung: a) 5 % z. R.-F. (Grenze 10 % des A.-K.); b) an die Stadtgemeinde, erstmals v. 1./1. 1912 ab, behufs Ankaufs von Aktien die feste Summe von M. 2940 u. 4 % des Nominalbetrages der aus diesen Beträgen in den Vorjahren angekauften Aktien, zuzüglich der von der G.-V. jährlich zu bestimmenden weiteren Beträge abzuführen; c) an die Stadt- gemeinde Frankf. a. M. diejenigen Beträge, welche diese etwa in den Vorjahren auf Grund der von ihr übernommenen Garantie für die Verzinsung und ev. Tilg. der Oblig. gezahlt hat, zuzügl. 4 % Zs. für diese vorgelegten Beträge abzuführen; d) über den hiernach ver- bleibenden Reingewinn beschliesst die G.-V. unter Beobachtung der im Vertrag mit der Stadtgemeinde Frankf. a. M. und der entsprechenden in den Satzungen der Ges. enthaltenen Vorschriften betr. der Div., die in keinem Falle 5 % des A.-K. überschreiten darf, sowie der zu bildenden Fonds. Die Stadt ist verpflichtet, den ihr von der Ges. überwiesenen Betrag von M. 2940 nebst Zs. zum Erwerb von Aktien der Ges. zu verwenden, und zwar zu einem Preise von 110 % des Nominalbetrags. Die Aktionäre sind hierbei verpflichtet, die Aktien, welche durch das Los bestimmt werden, der Stadt zu vorgenanntem Preise käuflich zu überlassen. Mit der Ablieferung u. Überschreibung der Aktien auf die Stadt werden diese Aktien Eigentum der Stadt, welche daher alle Rechte der Aktionäre mit Ausnahme des Div.-Bezuges ausüben darf. Die Stadt hat ausserdem das Recht, auf den 1. Jan. jeden Jahres sämtliche noch aus- stehenden Aktien zum Preis von 110 % zu verlangen, vorausgesetzt, dass der Magistrat wind. 6 Monate vorher die entsprechende Mitteilung an die Ges. hat gelangen lassen. Bisher M. 24 000 Aktien angekauft. Goldmark-Bilanz am 1. Jan. 1924: Aktiva: Geb. 108 295, Debit. 561. – Passiva: A.-K. 15 000, Obl. 91 800, Repar.-Darl. der Stadt Frankf. a. M. 1456, Kredit. 600. Sa. GM. 108 856. Dividenden 1914–1923: 3, 3, 0, 3, 2, 2, 0, 0, ?, ? %. Direktion: E. Klar, Ludwig Grüder. Aufsichtsrat: (3–7) Vors. Stadtrat Prof. Dr. Phil. Stein, Dr. phil. Herm. Hölzer, Dir. K. Prinz, Frankf. a. M. Zahlstellen: Frankf. a. M.: Akt.-Bauges. für kleine Wohnungen. Schaffner & Albert Aktiengesellschaft in Frankfurt a. M. Gegründet: 5., 13./9. 1922; eingetr. 18./9.. 1922. Gründer s. Jahrg. 1923/24. Zweck. Ausführ. von Bauten für eigene u. fremde Rechnung, Erwerb u. Veräusserung von Immobil. u. Vornahme aller Rechtsgeschäfte, die in diesen Gewerbezweig einschlagen, Übernahme des bisher unter der Firma ,Schaffner & Albert“' Frankf. a. M. betriebenen Bau- =