482 Bergwerke, Hütten, Salinen, Schachtbau. lt. G.-V. v. 19./12. 1921 um bis zu M. 250 Mill., davon zunächst M. 100 Mill. in 100 000 Vorz.- Aktien (Gruppe D), ausgegeben zu 106 %. Die restl. M. 150 Mill. sind in 150 000 Akt. Gruppe B zu M. 1000 zu 880 % danach auch begeben. Durch Beschl. der G.-V. v. 29./3. 1920 wurde das A.-K. in drei Gruppen zerlegt: A) die Aktien mit den Nr. 1–25 000, B) do. Nr. 25 001–160 000, u. 350 001–500 000, C) die restl. Aktien mit den Nr. 160001–250000. Durch Beschl. der G.-V. v. 19./12. 1921 wurde eine vierte Gruppe, D (Nr. 250001–350 000), geschaff. Die Aktien der Gruppen A, B u. C lauten auf den Inhaber, die Aktien der Gruppe D auf den Namen. Die Aktien der Gruppen Cu. D können nach Beschl. des A.-R. aus dem Reingewinn, mit den höchsten Nummern beginnend, gegen Vergüt. von 110 % des Nennwertes, eingezogen werden. Die Aktien der Gruppe D, die den Werksangehörigen zu 110 % des Nennwertes zum Bezuge angeboten werden, werden in das Aktienbuch der Ges. eingetragen. Die Übertragung von Aktien der Gruppe D auf einen anderen bedarf der Zustimmung des Vorstandes der Ges. Die Aktien der Gruppe A, B u. Överbleiben im Besitz der Familie Krupp. Die Aktien der Gruppe A haben je 10 St., die Aktien der Gruppen B, C u. D je 1 St. Nom. M. 40 Mill. Aktien der Gruppe C sind lt. Beschluss der G.-V. v. 19./12. 1921 eingezogen worden. Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 13./1. 1925 demnach von M. 460 Mill. auf GM. 160 Mill. in der Weise, dass die Aktien der Gruppe A u. B von bisher M. 1000 auf einen Nennwert von GM. 500 ermässigt werden. Von den Aktien der Gruppe C werden von je 5 Akt. 4 unentgeltlich eingezogen u. die 5. Aktie auf GM. 500 abgestempelt. Die M. 100 Mill. Akt. der Gruppe D werden eingezogen, u. da hierunter auch verschied. Aktion. Werksangehörige sind, so werden deren Aktien zu einem Aufwert.-Betrage zurückbezahlt, so dass selbst Kleinaktionäre, die nicht mehr als 10 Aktien haben, das 6fache des Goldeinzahl.-Wertes erhalten. Anleihe: M. 20 000 000 in 4 % Teilschuldverschr. von 1901, von der am 1./4. 1902 in Liquid. getretenen „Schiff- u. Masch.-Bau A.-G. Germänia“ in Berlin-Kiel unter selbstschuld- nerischer Bürgschaft der Firma Fried. Krupp in Essen aufgenommen. Rückzahlb. zu 102 %. – Verj. der Coup. u. Stücke nach gesetzl. Bestimmungen. Zur Rückzahl. zum 1./10. 1923 gekündigt. Anleihe: M. 50 000 000 in 4 % Teilschuldverschreib. It. Beschluss des A.-R. v. 5./6. 1908, rückzahlbar zu pari. Coup.-Verj.: 4 J. (K.), der Stücke in 30 J. (F.). Zum 1./10. 1923 gekündigt. Einlös. der Anleihen von 1893 u. 1908 u. der Anleihe der Schiff- u. Maschinenbau A. G. Germania von 1901. Die Anleihen sind im Jahre 1923 durch planmässige Auslosung oder Kündig. zur Rückzahl. fällig geworden. Nach der 3. Steuernotverordn. hat für die noch umlaufenden Stücke Aufwert. mit 15 % des Goldwertes zur Zeit der Ausgabe der Anleihe stattzufinden, jedoch erst zum 1./1. 1932. Die Ges. erklärt sich bereits jetzt zu einer auf- gewerteten Einlösung wie folgt bereit: 1. Die Ges. gewährt a) für je M. 1000 Nennwert der Anleihen von 1893, 1901 u. 1908 (erste 1908 ausgeg. Hälfte) in bar 10 % = G.-M. 100 u. daneben 10½ % = 25 $ in Stücken der 6 % Goldanleihe von 1924 mit Zinsschein ab 1./1. 1924 oder statt dieser Goldanleihe nach Wahl 15 % = G.-M. 150 5 % Gold-Hyp.-Pfandbr. der Gemeinschaftsgruppe Deutscher Hyp.-Banken mit Zinsschein ab 1./4. 1924; b) für je M. 500 Nennwert in bar G.-M. 48 u. daneben G.-M. 80 Gold-Hyp.-Pfandbr. wie zu a. 2. Für die in den Jahren 1921 u. 1922 begebene zweite Hälfte der Anleihe von 1908, bei der die Ges. nur ¼s oder weniger des Nennwerts in Gold erhalten haben, gewährt die Ges. ¼0 der vorstehenden Sätze, nämlich für je M. 4000 Nennwert G.-M. 40 bar u. 10 $ in Stücken der 6 % Goldanleihe wie zu 1; oder statt dieser Goldanleihe nach Wahl G.-M. 60 5 % Gold-Hyp.-Pfandbr. wie zu 1; bei Bruchteilen von M. 4000 Nennwert den entsprechenden Teilbetrag in bar u. in Pfandbr.; dabei wird ein überschiessender Spitzenbetrag an Pfandbr., deren kleinstes Stück auf G.-M. 10 lautet, mit der Hälfte des Nennwerts auf den Barbetrag angerechnet. 3 3. Die Ges. gewährt ferner eine freiwillige nachträgl. Aufwert. den Inhabern solcher Stücke obengenannter Anleihen, die infolge Auslos. oder Kündig. seit dem 1./1. 1923 zur Einlös. gelangt sind, wegen deren aber die 3. Steuernotverordn. einen Anspruch auf Auf- wert. ausdrücklich ausschliesst; u. zwar erfolgt die Aufwert. in Höhe u. nach Massgabe des obigen Einlös.-Angebots zu Ia u. 2, jedoch vermindert um die Barzahlung, also nur durch Lieferung der 6 % Goldanleihe oder 5 % Gold-Hyp.-Pfandbr., wobei die Verrechnung sich ergebender Spitzen vorbehalten bleibt. Hypothekar-Anleihe: M. 200 000 000 in 5 9% Teilschuldverschreib. von 1921, rückzahlbar zu 103 %. Stücke à M. 10 000, 5000, 2000 u. 1000. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1925 inner- halb 30 Jahren durch jährl. Auslos. in jährl. Raten von M. 6 660 000; ab 1931 verstärkte Tilg. oder Totalkünd. vorbehalten. Sicherheit: Hypothek zur 1. Stelle auf das Gusstahlwerl Essen, die Zeche „Verein Sälzer und Neuack“ und die Zechen „Hannover“ und „Hannibal“ mit allen Gebäuden nebst Maschinen und Zubehör, welche mit den Anlagen fest ver- punden sind. Diese Hypothek steht im gleichen Range mit der Eintragung für eine gleichzeitig ausgegebene 5 % Obligationenanleihe von M. 50 000 000, welche von der Ges. selbst zur Bezahlung von Kuxenankäufen verwendet wird. Coup.-Verj.: 4 J. (K.), der Stücke in 30 J. (F.) Kurs: Aufgelegt vom 17.–21. Jan. 1921 zu 101.50 % von der Dresdner Bank, Darmstädter u. Nationalbk., Berliner Handels-Ges., Deutschen Bank, Disconto-Ges., Delbrück Schickler & Co., Mendelssohn & Co., S. Bleichröder, Berlin; Deichmann & Co., Köln; Essener